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Akustik (Begriffsklärung)
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Akustik steht für:
- Akustik, die Lehre vom Schall als Teilgebiet der Physik
- Raumakustik (beschäftigt sich mit den akustischen Eigenschaften eines Raumes)
- Aeroakustik (beschäftigt sich mit der Entstehung und Ausbreitung aerodynamisch erzeugter Geräusche und deren Minderung)
- Hydroakustik, siehe Wasserschall
- Elektroakustik (beschäftigt sich mit der Aufnahme, Verarbeitung und Wiedergabe von Schall)
- Technische Akustik (behandelt Geräusche von Maschinen und Anlagen)
- Thermoakustik (behandelt die Kopplung von Wärmefreisetzung und Schalldruck)
- Lärmforschung (beschäftigt sich mit allen Aspekten der Lärmerzeugung, -minderung und -wahrnehmung)
- Bauakustik (Fragestellungen der Schallübertragung in Gebäuden)
- Fahrzeugakustik (behandelt alle Fragestellungen zum Thema Innen- und Außengeräusch von Fahrzeugen)
- Musikalische Akustik (befasst sich mit der Erzeugung und Wahrnehmung von Musik)
- Psychoakustik (behandelt Themen zur Schallwahrnehmung und zur subjektiven Beurteilung von Schall und zur Objektivierung der subjektiven Wahrnehmung)
- Phonetik (beschäftigt sich mit der Sprachverarbeitung und -kommunikation)
- Audiometrie (dient zur Vermessung von Parametern des Gehörs)
akustisch bezeichnet:
- eine Eigenschaft von Musikinstrumenten, bei denen die Tonerzeugung ohne Elektronik rein mechanisch erfolgt, z. B. Akustische Gitarre.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |