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Kammersänger
Kammersänger bzw. Kammersängerin (Abk. KS) ist ein Ehrentitel für Sänger, mit dem die bisherige künstlerische Arbeit unabhängig von Alter und Engagementszeiten bzw. das Lebenswerk ausgezeichnet wird. Die Verleihung erfolgt an klassisch ausgebildete Opern- bzw. Konzertsänger (Sparten: Oper, Operette, Oratorium, Konzert, Lied). Der Titel wird ohne finanzielle Dotierung in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich meist auf Intendanz- bzw. Kulturdezernatsvorschlag von staatlichen, städtischen bzw. gesellschaftlichen Institutionen verliehen (für die Lage in Österreich siehe dazu auch den Artikel Berufstitel).
In der DDR konnten auch diverse Musiktheater diese Bezeichnung selbst verleihen. In früheren Zeiten wurde der Titel auch in den deutschen Territorialstaaten und in der k. und k. Monarchie von Fürsten oder Königen verliehen (z. B. „Königlicher Hofopernsänger“).
Letzterer Ehrentitel wird nach wie vor in Schweden z. B. als Königlicher Hofopernsänger (Kungliga Hovsångare) vom König an Opernsänger verliehen, siehe Königliche Oper (Stockholm).
Bezeichnungsherkunft
Ähnlich wie die Begriffe Hofkammer oder auch Kammermusik leitet sich der Titel von der höfischen Kammer ab, bedeutet also, dass er ursprünglich als höfischer Titel vergeben wurde. Kammermusiker zu sein hieß nicht, Kammermusik zu machen.[1]
Ähnliche Titel
- Kammerschauspieler
- Staatsschauspieler
- Kammermusiker
- Kammervirtuose
- Kammertänzer
- Kammerkomponist/Kammerkompositeur
Weblinks
- Parlamentarische Anfrage betreffend der Vergabe der österreichischen Berufstitels Kammersänger Entschließungsdatum 25. November 2009 bis 24. November 2014
Einzelnachweise
- ↑ Kammermusik. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 10. Leipzig 1907, S. 519.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kammersänger aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |