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Curt Becker (Rechtsanwalt)

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Curt Becker (geb. 1884[1]; gest. unbekannt) war ein deutscher Rechtsanwalt.

Leben und Wirken

Nach dem Schulbesuch studierte Becker Rechtswissenschaften. 1917 promovierte er mit einer Arbeit über Zwangsvollstreckungen zum Dr. jur.

Deutschlandweite Bekanntheit erlangte Becker als er 1931 als Rechtsanwalt des ehemaligen Berlin SA-Chefs Walter Stennes, als dessen „Kronanwalt“ er galt, Anzeige gegen Adolf Hitler wegen Beleidigung erstattete und ihn vor Gericht brachte: Hintergrund waren die Ereignisse der sogenannten Stennes-Revolte vom April 1931:

Anfang 1931 hatten bereits seit längerer Zeit Konflikte zwischen Hitler und Walter Stennes – der seit 1928 als OSAF-Ost die Führung der SA, dem Straßenkampfverband der NSDAP, in Berlin und Ostdeutschland inne hatte – geschwelt, die sich im Wesentlichen um die Frage drehten, auf welche Weise man mit den größten Erfolgsaussichten die Macht im Staat übernehmen können würde: Hitler plädierte damals für eine strikt legale Vorgehensweise, bei der man durch Wahlsiege eine Mehrheit der Reichstagsmandate erringen und auf diese Weise die Regierungsmacht auf verfassungskonformen Wege übernehmen würde, um die Verfassung anschließend von der Machtposition der Legislative und Exekutive aus, sozusagen „von innen“, zu beseitigen; der sehr viel aktivistischer ausgerichtete Stennes trat hingegen dafür ein, die Staatsmacht auf gewaltsame, revolutionäre Weise durch einen Putsch der SA in den Besitz der NSDAP- und SA-Führung zu bringen. Im März 1931 war es über diese Meinungsverschiedenheiten zum endgültigen Bruch zwischen Hitler und Stennes gekommen: Als Stennes zum Monatsende von Hitlers neu ernannten Stabschef Ernst Röhm als Berliner SA-Chef abberufen und nach München in den Stab der SA-Führung versetzt wurde, widersetzte er sich dem Befehl und kündigte Hitler den Gehorsam auf. Um seinen eigenen Kurs durchzusetzen, versuchte er die Berliner SA aus der NSDAP herauszubrechen und als eigenständige, von der Partei unabhängige, Organisation zu etablieren. Die SA im restlichen Reichsgebeit hoffte er mitzuziehen. Trotz einiger Anfangserfolge scheiterte die von Stennes angeführte Meuterei der Berliner SA gegen Hitler und die Berliner NSDAP-Führung um Joseph Goebbels schließlich: Nach einigen Wochen konnten die von Hitler als Sonderkommissare eingesetzten Parteifunktionäre Paul Schulz und Edmund Heines das Gros der Berliner SA-Angehörigen dazu bewegen ihre Loyalität zu Hitler zu erneuern. Stennes und eine Reihe Getreuer, die aus Partei und SA ausgestoßen wurden oder diese von sich aus verließen, gründeten darauf hin ihre eigene Organisation, die fortan in scharfer Gegnerschaft zur NSDAP stand.

Während des Wettstreits von Stennes und Hitler um die Loyalität der Berliner SA-Leute hatte Hitler im April 1931 – in dem Bestreben Stennes zu diskreditieren und so möglichst viele SA-Angehörige davon abzuhalten, sich ihm anzuschließen – wiederholt öffentlich den Vorwurf gegen Stennes erhoben, dass er sich als Polizeispitzel in die NSDAP eingeschlichen habe, so z.B. in Der Angriff vom 4. April 1931 („Wer ist Herr Stennes? Polizeihauptmann außer oder im Dienst??“) oder im Völkischen Beobachter vom 5., 6. und 7. April 1931 („Stennes ein Mitarbeiter Grzesinskis!“ [= Berliner Polizeipräsident]). Stennes hatte daraufhin, unterstützt von Becker, die erwähnte Beleidigungsklage erhoben, die sich außer gegen Hitler auch gegen den Chefredakteur des Angriffs Julius Lippert richtete. Das Verfahren wurde schließlich am 16. Janar 1932 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte verhandelt und endete mit einem Freispruch Hitlers. Lippert wurde wegen übler Nachrede zu 300 RM verurteilt. Als Rechtsanwalt Hitlers und Counterpart von Becker fungierte dabei Hans Frank.

Später im Jahr 1931 war Becker maßgeblich daran beteiligt, die sogenannten Heimsoth-Briefe, eine Reihe von Briefen, die Ernst Röhm von 1928 bis 1930 an Karl-Günther Heimsoth geschrieben hatte und aus denen seine homosexuelle Veranlagung in kompromittierender Weise hervorging, in die Hände der Behörden zu spielen, um so dem Ansehen der NSDAP zu schaden: Im Einvernehmen mit Stennes und Heimsoth nahm Becker die Briefe in seine Obhut und verwahrte sie im Tresor seines Büros. Anschließend wurden die Briefe über Mittelsleute gezielt in solcher Weise - und unter ausdrücklicher Nennung des Aufbewahrungsortes - verschiedenen Stellen zum Kauf angeboten, dass die Behörden auf die Angelegenheit aufmerksam werden mussten. Bei der so gezielt provozierten Durchsuchung von Beckers Geschäftsräumen wurden die Heimsoth-Briefe im Herbst 1931 von der Polizei beschlagnahmt und dem Landgericht in München übergeben. Es folgte ein Strafverfahren gegen Röhm wegen homosexueller Betätigung nach § 175 StGB. Über das preußische Justizministerium gelangten Abschriften der Briefe schließlich in die Hände von Helmut Klotz, der sie im Zuge des Reichspräsidentschaftswahlkampf von 1932 in einer in großer Auflage herausgegebenen Broschüre veröffentlichte. Indirekt war Becker somit einer der Urheber des Skandals um Ernst Röhms Homosexualität, der sich aus der Veröffentlichung der Heimsothbriefe durch Klotz im Jahr 1932 ergab und welcher dem Ansehen von NSDAP und SA schweren Schaden zufügte und ihnen im Wahlkampf erheblichen Schaden zufügte.

Einem Bericht des Nachrichtendienstes von Kurt Daluege von 1933 zufolge galt Becker als Verbindungsmann von Stennes zu den nationalbolschewistischen Gruppen. Ferner war er mit Hans Litten gut befreundet.

1936 wurde Becker wegen Homosexualität in ein nationalsozialistisches Konzentrationslager eingeliefert.[2]

Literatur

  • Benjamin Carter Hett: Crossing Hitler. The Man Who Put the Nazis on the Witness Stand, New York 2008.

Schriften

  • Behandlung von fremden Zubehör bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, insbesondere seine Aussonderung aus der Masse, 1917. (Dissertation)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Geburtsjahr nach Ifz: Adolf Hitler. Reden, Schriften, Anordnungen: Februar 1925 bis Januar 1933, Bd. IV, S. 47.
  2. Hett: Corssing Hitler, S. 169.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Curt Becker (Rechtsanwalt) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.