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Energieversorgungsunternehmen

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Ein Energieversorgungsunternehmen (abgekürzt EVU, kurz Energieversorger) ist ein Unternehmen, das in der Energieversorgung tätig ist. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Energieversorgungsunternehmen definiert als "natürliche oder juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen", ausgenommen sind Kundenanlagen.[1]

Das deutsche Energierecht versteht unter „Versorgung“ die Versorgung von Verbrauchern, also die direkte Belieferung von privaten und gewerblichen Endkunden, mit folgenden leitungsnetzgebundenen Energieträgern:

Die Energieversorgung gehört zur Grundversorgung. Für den örtlichen Grundversorger gilt deshalb eine Versorgungspflicht. Energieversorger unterliegen der Aufsicht durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Aufnahme der Energielieferung an Haushaltskunden ist bei der BNetzA anzeigepflichtig. Die BNetzA veröffentlicht eine Liste dieser EVU auf ihrer Internetseite.[2]

Vielfach sind Energieversorger ganz oder teilweise im Besitz der öffentlichen Hand und als Stadtwerke oder andere kommunale Werke organisiert. Energieproduzenten wie Kraftwerksbetreiber oder Gasförderunternehmen und der Vertrieb der Energie müssen nicht in der selber Hand liegen. Andererseits sind Erzeuger, Vertreiber und auch Netzbetreiber wiederum oft Teil eines größeren Energiekonzerns.

Einige der Aufgabenbereiche von Energieversorgern weisen besondere Marktbedingungen auf (z. B. fehlender Wettbewerb im Fernwärmebereich) und unterliegen deshalb einer Aufsicht durch die Kartellbehörden. Strom- und Gasnetze als natürliches Monopol unterliegen einer Kontrolle durch die Energieaufsicht und durch die Regulierungsbehörden, z. B. Regulierung von Netzentgelten für Strom- und Gasnetze.

Während das eng ausgelegte, am Gesetz orientierte Begriffsverständnis zugleich das allgemein gebräuchliche ist, können im erweiterten, z. B. wissenschaftlichen Sinne auch solche Unternehmen als Energieversorger gelten, die mit der Belieferung nicht leitungsgebundener Brennstoffe wie Heizöl, Kohlebriketts, Holzpellets etc. befasst sind, sowie solche aus Vorstufen der Belieferung wie Energieerzeugung, Energiehandel, Energiespeicherung oder Energietransport über große Entfernungen.

Netzbetreiber

Seit der Liberalisierung der Energieversorgung sind die Energieversorgungsunternehmen in der Regel nicht mehr zugleich auch die Verteilnetzbetreiber (VNB) bzw. Netzbetreiber (NB). Lediglich kleinere Stadtwerke dürfen zugleich Energielieferant und Netzbetreiber sein. Für jedes Netzgebiet gibt es nur einen Gas- bzw. Stromnetzbetreiber, der anders als der Energieversorger nicht vom Kunden ausgesucht werden kann.[3]

In manchen technischen Richtlinien ist dennoch weiterhin vom Energieversorgungsunternehmen die Rede, wenn eigentlich der Netzbetreiber gemeint ist.

Seit der Liberalisierung des Messwesens muss auch der Messstellenbetreiber (MSB) nicht mehr unbedingt mit dem Netzbetreiber identisch sein.

Wegen der Monopolstellung der Netzbetreiber werden von der Bundesnetzagentur Erlösobergrenzen festgesetzt. Diese geben den maximalen Betrag vor, den sie mit den Netznutzungsentgelten (kurz: Netzentgelten) einnehmen dürfen. Nach Abzug der Kosten des Netzbetriebs ergibt sich daraus der Gewinn des Netzbetreibers.

Literatur

  • Martin Schacht: Örtliche und regionale Energieversorgungskonzepte: zu den ökonomischen und interessenbedingten Hemmnissen einer rationellen Energieversorgung auf dem Wärmemarkt. Duncker & Humblot, 1988, ISBN 3-428-06379-1.
  • Johann-Christian Pielow: Grundstrukturen öffentlicher Versorgung: Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts sowie des französischen und des deutschen Rechts unter besonderer Berücksichtigung der Elektrizitätswirtschaft. Mohr Siebeck, 2001, ISBN 3-16-147174-1.
  • Niels Ridder: Öffentliche Energieversorgungsunternehmen im Wandel: Wettbewerbsstrategien im liberalisierten Deutschen Strommarkt. Tectum, 2003, ISBN 3-8288-8527-6.

Einzelnachweise

  1. § 3 Nr. 18 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  2. Lieferantenanzeige und Liste der Energieversorgungsunternehmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
  3. Eintrag Netzbetreiber im Energielexikon der Bundesnetzagentur. In: Bundesnetzagentur.de. Abgerufen im Oktober 2020
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Energieversorgungsunternehmen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.