Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
Fürsorgepflicht
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bezeichnet die Pflicht, zum Wohlergehen der Mitarbeiter Sorge zu tragen.
Deutschland
Fürsorgepflicht im Arbeitsrecht
In Deutschland ergibt sich die Fürsorgepflicht aus §§ 617 bis 619 BGB als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis, die aus weiteren Gesetzen ergänzt wird (z. B. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für den Handlungsgehilfen, § 62 HGB). Der Arbeitgeber ist danach gehalten, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die jeden Beschäftigten vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit schützen. Hierzu bestehen bereits eine Reihe von gesetzlichen Schutzvorschriften, etwa
Der Arbeitgeber hat sich im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auch um den Schutz anderer Rechtsgüter des Arbeitnehmers (wie Ehre, Eigentum, Gleichbehandlung oder Probleme aus Sprachschwierigkeiten ausländischer Arbeitnehmer) zu kümmern.
Unabdingbar besteht eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn für erkrankte Hausangestellte in § 617 BGB. Die Fürsorgepflicht erstreckt sich zudem auf die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, besonders zur ordnungsgemäßen Entrichtung von Sozialabgaben.
Fürsorgepflicht im Beamtenrecht
Im Beamtenrecht ist der Dienstherr gehalten, für das Wohl des Beamten und seiner Familie zu sorgen (§ 78 BBG und § 45 BeamtStG). Für Landesbeamte finden sich Regelungen in den Landesbeamtengesetzen. Für Soldaten besteht eine ähnliche Fürsorgepflicht (§ 31 SG).
Fürsorgepflicht des Lehrers
Die Fürsorgepflicht des Lehrers bezeichnet die Pflicht, zum Wohlergehen der Schüler und Schulpflichtigen Sorge zu tragen.
Die Fürsorge- und Obhutspflicht sind Amtspflichten von Lehrern (Art. 34 Satz 1 GG). Die Primärverantwortung der Lehrer sind Pflichten Schulkinder vor Schäden in Gesundheit und Vermögen wie auch vor Verletzung anderer grundrechtlich geschützter Güter zu bewahren.[1] Die Amtspflicht sagt außerdem, dass sich jede Lehrkraft bei ihrer Amtsausübung sämtlicher Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte zu enthalten hat. Das schließt das bürgerliche Recht in § 823 Abs. 1 BGB, das u.a. die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Kinder beinhaltet, mit ein.[2]
Österreich
In Österreich ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in § 1157 ABGB und § 18 AngG geregelt.
Schweiz
In der Schweiz ist die Fürsorgepflicht nicht gesetzlich geregelt. Die Fürsorgepflicht wird aus dem Persönlichkeitsschutz abgeleitet. Der Persönlichkeitsschutz wird im Zivilgesetzbuch (ZGB 27 ff.) geregelt und für arbeitsrechtliche Fragen im Obligationenrecht (OR) konkretisiert: OR Art. 328. Die aus OR 328 abgeleitete Fürsorgepflicht im Arbeitsvertrag ist Ausdruck einer engen zwischenmenschlichen Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das berufliche Fortkommen ist auch in der Schweiz unbestritten. Die berechtigten Interessen eines Arbeitnehmers finden jedoch ihre Grenzen gegenüber den berechtigten Eigeninteressen eines Arbeitgebers. Dies hat eine unmittelbare Auswirkung auf das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses.
In der Schweiz gilt für das Verfassen eines Arbeitszeugnisses Wahrheit vor Wohlwollen. Verantwortungsbewusste Arbeitgeber stellen daher uncodierte, transparente Arbeitszeugnisse aus. Bei sich signifikant auswirkenden, negativen Vorkommnissen werden Aussagen in Leistung und Verhalten in einer moderaten Sprache verfasst und kennzeichnen das uncodierte Arbeitszeugnis. Die sprachliche Brückentechnik bildet die Basis für uncodierte, transparente Zeugnisaussagen, welche nach der Unterschrift gut sichtbar mit einem Gütesiegel versehen werden: „Die XY AG bekennt sich zu uncodierten, transparenten Zeugnisaussagen“.
Siehe auch
Einzelnachweise
Weblinks
![]() |
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Fürsorgepflicht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |