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Fußschellen
Fußschellen, auch Fußfesseln oder Fußeisen genannt, dienen zur Fesselung der Füße mit dem Ziel, eine Bewegungseinschränkung zu erreichen. In Form und Funktion sind Fußschellen oft Handschellen sehr ähnlich, unterscheiden sich von diesen aber durch eine größere Öffnung und meist auch durch eine längere Verbindungskette zwischen den beiden verschließbaren Ringen.
Nomenklatur
Die Pluralbezeichnung Fußschellen (in Analogie zu Handschellen) für vergrößerte Handschellen mit langer Kette ist am gebräuchlichsten. Der Begriff Fußfessel findet sich vorzugsweise bei Herstellern und Händlern, im allgemeinen Sprachgebrauch umfasst dieser auch alle möglichen anderen Vorrichtungen zum Fuß oder Füße fesseln und nicht nur Metallfesseln, wie in der Bezeichnung elektronische Fußfessel zu sehen ist. Fußeisen, wenn nicht synonym zu Fußschellen gebraucht, charakterisiert eine alte Metallfessel oder eine mit anderem Verschlusssystem als jenem von Standardhand- und -fußschellen. Die Fußschelle (Singular) bezeichnet einen einzelnen Ring oder die konkrete Hälfte eines Fußschellenpaares.
Geschichte
Früheste archäologische Funde von Fesseln datieren aus der Bronze- und Eisenzeit, als Schließmechanismus findet sich überwiegend ein Puzzle-Mechanismus. Aus der Römerzeit sind eine Reihe weiterer Fesselformen bekannt, so finden sich Schellen mit Blattfederschlössern, zu vernietende Schellen und auch frühe Formen von Kapselschellen, welche bis in die Neuzeit eingesetzt worden sind. Simple Bauformen ohne eingebautes Schloss waren aber im Mittelalter weiter verbreitet, bevor mit Massenfertigung der Industrialisierung der Einbau von Schlössern in Fesseln preislich erschwinglich wurde.
Simple Fesselbauarten wurden aber weiterhin verwendet, wie zum Beispiel Puzzle-Fesseln als die typische Sklavenfessel in den Südstaaten Amerikas oder vernietete Fesseln beim Transport von Gefangenen in Gefangenenlager in Übersee.
Der Bilboes-Typ (auch als Grillos oder Fußangeln bezeichnet) wird als simple und einfach herzustellende Fußfessel in vielen Ländern bis in die Neuzeit angewendet. Hierbei werden in „U“-Form gebogene Bügel um die Fußgelenke gelegt, welche an den offenen Seiten durch eine eiserne Stange gesichert werden, die hierfür durch zwei vorgesehene Ösen an den Bügeln geschoben wird. Diese Stange wird hierbei häufig fest an einer Vorrichtung montiert oder an eine Wand oder Säule geschlossen, sodass zwar ein gewisser Bewegungsspielraum verbleibt, die Fortbewegungsfreiheit der Zielperson jedoch aufgehoben ist.
Die Entwicklung moderner Fesseln mit Schraubverschluss ging wie bei Handschellen hin zum federgelagertem Schraubgewinde („Darby-Typ-Fesseln“), welche in Europa bis Mitte des 20. Jahrhunderts bei der Polizei im Einsatz waren. In den Vereinigten Staaten gab es ab dem Ende des 19. Jahrhunderts eine Vielzahl an neuen Mechanismen und Bautypen, oft zeitgleich als Handschellen und Fußschellen gebaut, bis sich dann der Peerless-Typ mit durchschwingenden Bügeln und Schlossmechanismus als heutige Standardbauart durchgesetzt hat.
Eine Entwicklung der letzten Jahrzehnte sind sogenannte Hochsicherheitsfesseln, bei welchen anstelle eines normalen Buntbartschlosses ein Schließzylinder eingebaut wird.
Im Jahr 2005 beschlagnahmte der britische Zoll einige Modelle Fußschelle mit Kette Hiatts 104 als Folterinstrumente. In der Begründung hieß es, dass „Fußeisen mit Kette“ als „Foltergeräte“ von der UNO geächtet sind. Sie dürften daher nur noch im jeweiligen Herstellerland vertrieben werden. Jede grenzüberschreitende Lieferung wurde untersagt.
Ausführungen
Fußschellen bestehen, je nach Einsatzgebiet, aus verschiedenen Materialien. Zum schnellen und kurzzeitigen Fixieren werden sogenannte „Strapse“ (Kabelbinder) verwendet. Für längere Fixierungen bestehen sie meistens aus zwei Metallringen die mit einer Kette verbunden sind. Im medizinischen Bereich sind Manschetten für Fixierungen der Gliedmaßen vorwiegend aus Leder oder festem Gewebe gefertigt. Bei der Hamburger Fessel handelt es sich um eine Kombination von Hand- und Fußfesseln, die von dem Gefesselten unter der Kleidung getragen werden kann und einen normalen Gang ermöglicht. Sie findet vor allem bei der gerichtlichen Vorführung von Straftätern Verwendung.
Im Vergleich zu Handschellen wird mit Fußschellen typischerweise eine geringere Bewegungseinschränkung erreicht, die sich auf eine Verringerung der Schrittlänge beschränkt und nur ein geringeres Geh- und Lauftempo zulässt, zudem die Gefahr des Stolperns im Falle schneller Bewegungen der gefesselten Person schafft. Im Strafvollzug mancher Länder werden Fußschellen daher als für längere Tragezeiten geeignet angesehen. Um dieser umstrittenen Praxis nicht weiter Vorschub zu leisten, besteht seit einiger Zeit ein Ausfuhrverbot für Fußschellen aus der Europäischen Union. Fußschellen für die bezweckte Langzeitanwendung werden daher von den entsprechenden Ländern inzwischen weitgehend lokal gefertigt und vertrieben. Ein Beispiel sind die chinesischen Fußschellen (siehe Abbildung), welche gerade für längere Tragezeiten konzipiert sind. Hier wird nach dem Verschließen eine Metallplatte auf die Verschlußöffnung geschraubt, um z. B. im Rahmen von Zwangsarbeit im Außenbereich das Eindringen von Schmutz in den Mechanismus zu verhindern.
Werden Fußschellen mit Handschellen kombiniert, wird hierdurch je nach Anwendungsweise eine sehr weitreichende Bewegungseinschränkung erzielt. Ergänzend kann hierbei noch eine Verbindungskette zwischen Hand- und Fußfesseln verwendet oder eine Bauchkette angelegt werden.
Siehe auch
Weblinks
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Fußschellen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |