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Gelöbnis (Begriffsklärung)
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Als Gelöbnis bezeichnet man eine formelle und strenge Art des Versprechens. Es ist eine dem Eid gleichstehende Beteuerung, die Pflichten eines Beamten, Richters oder Rechtsanwalts getreulich zu erfüllen. Insbesondere kommen folgende Fälle in Betracht:
- Vereidigung und Gelöbnis von Soldaten der Bundeswehr, oder im Speziellen das feierliche Gelöbnis
- Gelöbnis (Öffentlicher Dienst), ein Vorgang bei Aufnahme der Tätigkeit im öffentlichen Dienst
- Genfer Deklaration des Weltärztebundes, häufig auch als Genfer Gelöbnis bezeichnet
- Gelöbnis (Jugendweihe)
Siehe auch:
- Gelöbnis treuester Gefolgschaft, eine 1933 von 88 Schriftstellern unterzeichnete Loyalitätserklärung zu Adolf Hitler
- Gelübde, ein religiöses Versprechen, in der Schweiz auch Bezeichnung für ein (weltliches) Gelöbnis
- Angelobung (österreichisches Pendant zum feierlichen Gelöbnis der Bundeswehr)
- Votivgabe
- Gelöbnix
- Sponsion
- Stipulation
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |