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Eheurkunde
Die Eheurkunde ist der amtliche Beleg für das Bestehen oder das Ende einer Ehe sowie der Namensführung während und nach der Ehe.
Deutschland
Die Eheurkunde (§ 57 PStG) gehört zu den Personenstandsurkunden und löste nach einer Personenstandsrechtsreform ab dem 1. Januar 2009 die bisherige Heiratsurkunde ab.
Die Eheurkunden werden durch den Standesbeamten aus den Einträgen im Eheregister erstellt und beurkundet (Unterschrift, Dienstsiegel). In Teilen ersetzt die Eheurkunde Aufgaben des bisherigen Familienbuchauszugs.
Inhalt der Eheurkunde
In die Eheurkunde werden aufgenommen
- die Vornamen und die Familiennamen der Ehegatten, Ort und Tag ihrer Geburt sowie die rechtliche Zugehörigkeit eines Ehegatten zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt
- Ort und Tag der Eheschließung
Ist die Ehe aufgelöst, so werden am Schluss der Eheurkunde Anlass und Zeitpunkt der Auflösung angegeben.
Kosten
Seit dem 1. Januar 2009 werden die Gebühren der standesamtlichen Leistungen durch Landesrecht geregelt (§ 72 PStG).
Weitere Bedeutung
Durch das PStG der DDR vom 4. Dezember 1981 (GBl. I S. 421), das am 1. Januar 1982 in Kraft trat, hieß die bisherige Heiratsurkunde Eheurkunde.
Weblinks
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