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Leihvertrag
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Ein Leihvertrag liegt vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch auf Zeit überlassen wird (vgl. deutsches Recht: §§ 598 ff. BGB, österreichisches Recht: §§971 ff. ABGB).
Umgangssprachlich findet der Begriff der Leihe jedoch auch bei der Vermietung gegen Entgelt Verwendung, zum Beispiel beim „Video-Verleih“, „Boots-Verleih“, „Fahrrad-Verleih“ usw.
Rechtslage in einzelnen Staaten
- Deutschland: Leihvertrag (Deutschland)
Siehe auch
Literatur
- Philip Haellmigk: Die Leihe in der französischen, englischen und deutschen Rechtsordnung. Vandenhoeck & Ruprecht, 2009, ISBN 978-3899717167.
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