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Lizenziat

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Ein Lizentiat (auch Lizenziat; von lateinisch licentiatus, abgekürzt lic.) ist der Inhaber einer akademischen Licentia docendi („Erlaubnis, zu lehren“). Es handelt sich um einen akademischen Grad, der ursprünglich im Anschluss an das Bakkalaureat und dann teils als Vorbedingung für den Magister oder das Doktorat, teils auch als mehr oder minder gleichrangiges Äquivalent erworben wurde, in seiner genauen Bedeutung und Stellung zu anderen Graden aber unter Berücksichtigung der jeweiligen Epoche, des Landes und unter Umständen auch der Universität und der Fakultät einzuordnen ist.

Zum Wortgebrauch

Der Lizentiat“ bzw. „die Lizentiatin“ bezeichnet den Inhaber des Grades, „das Lizentiat“ den Grad selbst. „Die Lizentiatur“ bezeichnet im engeren Sinn den Erwerb bzw. die Verleihung des Grades, analog zur Promotion, wird aber auch synonym zu Lizentiat für den Grad selbst verwendet.

Deutschland

Im Mittelalter war der Lizenziat ein Bakkalaureus mit Lehrbefugnis. Heute wird der Titel als Abschluss eines Postgraduiertenstudiums (ähnlich dem Doktortitel einer Promotion) verliehen.

Evangelische Theologie

Bis 1944/45 verliehen die meisten evangelisch-theologischen Fakultäten in Deutschland den Grad im Rahmen eines Promotionsverfahrens.

Katholische Theologie

Das Lizenziat (oder das Doktorat) ist im kirchlichen Hochschulrecht die akademische Voraussetzung, an kirchlichen Hochschulen zu lehren. Es kann (in der Regel aufbauend auf einem Staatsexamens- oder Diplom- bzw. Masterabschluss) an Universitäten und kirchlichen Hochschulen mit Fakultätsrang angestrebt werden. In der katholischen Kirche ist eine theologische, biblische oder kirchenrechtliche Promotion zum Lizenziaten oder Doktor (etwa Lic. theol., Dr. theol.) Voraussetzung einer Ernennung zum Generalvikar, Weihbischof oder Bischof; davon kann abgesehen werden bei großer Erfahrung auf diesen Fachgebieten (vgl. Can. 378 u. 478 des Codex Iuris Canonici [CIC] von 1983). Ein Offizial (Gerichtsvikar), Diözesanrichter, Kirchenanwalt oder Ehebandverteidiger muss zum Lizenziaten oder Doktor im Kirchenrecht (Lic. jur. can., Dr. jur. can., J.C.L.) promoviert sein (vgl. Can. 1420f u. 1435 CIC). Römische kirchliche Hochschulen vergeben das Lizenziat teils mit Fachbezeichnung, beispielsweise in Bibelwissenschaften (Lic. bibl.).

Publizistik

Die Freie Universität Berlin vergab den Titel Lic. rer. publ. für ein dreijähriges berufsbegleitendes Aufbaustudium für Journalisten (letztmaliger Studienbeginn war 2002). Pro Jahr wurden nur jeweils 40 Bewerber für diesen Studiengang aufgenommen. Gegenwärtig ist es nicht möglich, sich für diesen Studiengang zu bewerben: Dessen Zukunft ist aufgrund der noch ausstehenden Wiederbesetzung der zuständigen Professur und der Finanzsituation der FU Berlin ungewiss.

Rechtswissenschaften

Bis in die 1990er Jahre wurde von der Universität des Saarlandes ein Abschluss als Lizentiat des Rechts (lic. iur.) angeboten. Das Lizentiat entsprach einem Magister- oder Diplomabschluss nach einem fünf- bis siebenjährigen Studium und berechtigte zur Promotion. Die Berechtigung zur Promotion wurde allerdings von einigen Fakultäten außerhalb des Saarlandes, so von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn im Jahr 1988, verneint. Aus politischen Gründen wurde dieser Abschluss nach der Wiedervereinigung und der damit verbundenen Integration der Diplomjuristen der DDR abgeschafft, hauptsächlich weil das Staatsexamen als der für einen Juristen relevante Abschluss angesehen wurde. Das Lizentiat entsprach im Wesentlichen dem ersten juristischen Staatsexamen, ging in seinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung und in den Prüfungsbestandteilen jedoch darüber hinaus, wenngleich es nicht zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst berechtigte. Die Prüfung bestand aus einer wissenschaftlichen (achtwöchigen) Arbeit, vier Klausuren aus den Bereichen 1. Bürgerliches Recht, 2. Öffentliches Recht, 3. Strafrecht 4. Handelsrecht und einer mehrstündigen mündlichen Prüfung. Der Prüfungsausschuß setzte sich zusammen aus Professoren/Dozenten der Fakultät, die gleichzeitig auch Prüfer des Justizprüfungsamtes waren. Zudem erlaubte das Lizentiat im Prüfungsbereich wiss. Arbeit und mündliche Prüfung eine zusätzliche Spezialisierung in vom Staatsexamen nicht abgedeckten Rechtsgebieten, zum Beispiel im Kirchenrecht usw. (Ordnung für die Verleihung des Hochschulgrades eines Lizentiaten des Rechts vom 11. Februar 1981, zuletzt geändert mit Wirkung vom 9. Juni 1993).


Schweiz

In der Schweiz bildete das Lizenziat neben dem Diplom bis zur Umsetzung des Bologna-Prozesses den Abschluss eines Hochschulstudiums. Je nach Fachrichtung (und teilweise auch nach Universität) wurden verschiedenste Lizenziatsgrade unterschieden: lic. iur., lic. nat., lic. oec., lic. phil., lic. phil. hist., lic. phil. nat., lic. phil. hum., lic. theol., lic. rer. pol., lic. rer. soc. usw. Das Lizenziat ist mit dem in der Schweiz neu eingeführten Master-Titel äquivalent. Es war – zusammen mit einer von der jeweiligen Universität definierten Lizenziatsnote (Durchschnitt) – die Voraussetzung zum Beginn einer Promotion.

Spanien und Portugal

Im spanischsprachigen Raum ist die Licenciatura der Standard-graduate-Abschluss beispielsweise in den Sozialwissenschaften, der unter anderem dem Master oder dem deutschen Diplom gleichgestellt ist. Licenciatura oder Licenciatura Superior (die Abkürzung für den Namenszusatz lautet Lic. oder Ldo. / Lda. (für licenciado / -da)) bezeichnet in Spanien und Portugal einen staatlichen Hochschulabschluss (Título oficial), der zur Promotion berechtigt. Er entspricht in etwa dem deutschen Diplom. Das Studium ist wissenschaftlich orientiert, die Regelstudiendauer beträgt zwischen vier und sechs Jahren, die in zwei Stufen (primer ciclo und segundo ciclo) geteilt sind. Manche Licenciatura-Studiengänge (z. B. Pädagogik, Anthropologie) können nur im segundo ciclo (ein 2- bis 3-jähriges Hauptstudium) studiert werden, dabei muss vorerst eine Diplomatura erworben werden.

Dieser Abschluss wird im Rahmen des Bologna-Prozesses aus den meisten Studienfächern auslaufen. Wichtige Ausnahmen sind Medizin und Architektur. Ob eine bereits verliehene Licenciatura künftig als Bachelor oder Master anerkannt wird, ist allerdings noch unklar und war 2008 noch Gegenstand heftiger Diskussionen.

In den meisten Ländern Lateinamerikas bezeichnet die Licenciatura einen ersten Studienabschluss, der zwar mit dem deutschen Diplom vergleichbar ist und zur Promotion berechtigt, in der Regel aber erst durch eine Maestría bzw. einen Master ergänzt wird. In Brasilien wurde früher die Licenciatura in "Licenciatura Curta" (nach 3 Studienjahre) und "Licenciatura Plena" (4 Studienjahre, staatlicher Hochschulabschluss) geteilt; die "Plena" berechtigte die Lehrer zum Unterricht in der Oberstufe. Diese Praxis und eine uneinheitliche Titelvergabe (nach 4 oder 5 Jahren) machen einen Vergleich mit dem deutschen Bildungssystem schwierig.

Andere Länder

Während die französische licence oder das polnische licencjat auf Bachelorebene angesiedelte akademische Grade sind, ist es in Belgien ein dem Master gleichwertiger Abschluss, der nach 4 oder 5 Jahren universitären Studiums verliehen wird.

In Finnland und Schweden ist das Lizenziat (finnisch: lisensiaatti; schwedisch: licentiatexamen) ein forschungsorientierter Abschluss zwischen Master und Doktorgrad. Dieser Grad wird als Teil der sogenannten Forscherausbildung nach rund der Hälfte eines Promotionsstudienganges in diesen beiden Ländern verliehen.

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Lizenziat aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.