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Mehrheit

Aus Jewiki
(Weitergeleitet von Majorität)
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Dieser Artikel behandelt Mehrheiten bei Abstimmungen. Für die Fernsehsendung Absolute Mehrheit siehe Absolute Mehrheit (Fernsehsendung).

Mehrheit, auch Majorität oder Mehrzahl, bezeichnet allgemeinsprachlich die meisten aus einer Anzahl von Menschen oder Dingen. Vorwiegend wird das Wort benutzt, um Regeln für Wahlen und Abstimmungen zu formulieren, wobei insbesondere beschrieben wird, welche Art von Mehrheit notwendig ist, damit eine Entscheidung Gültigkeit erlangt.

Einführung

Mit Mehrheit wird der größte oder der überwiegende Anteil (oder Teilhabe) an einer Sache oder bei einer Entscheidungsfindung bezeichnet. Sie ist von grundlegender Bedeutung bei demokratischen Entscheidungen in Form von Wahlen und Abstimmungen, aber gibt auch im Sachenrecht (unter anderem bei Aktienrecht, Wohneigentum, Erbrecht) Auskunft über die Eigentumsverteilung.

Das Vorliegen einer Mehrheit bei einer Abstimmung oder Wahl gilt als ausreichende Zustimmung für das Zustandekommen einer Entscheidung. Die etwaige Definition basiert in der Regel auf mündlichen Vereinbarungen oder ist in Satzungen, Verordnungen, Gesetzen oder auch Verfassungen geregelt. Dieser Artikel beschreibt die zugrunde liegende Klassifikation, die auch in anderen Bereichen Anwendung findet.

Diese Klassifikation kann in mehreren Ebenen erfolgen, wobei sich die verschiedenen Arten miteinander kombinieren lassen. Man unterscheidet dabei

  • nach erforderlicher "Höhe" des Mehrs in Bezug auf den Grundwert;
  • nach Grundmenge, das heißt auf Grundlage welcher Gesamtheit sich das Mehr berechnet.

Durch historische kulturelle und regionale Prägung kann sich die Auffassung zu einzelnen der nachfolgenden Begriffe unterscheiden.

Arten von Mehrheiten

  • Eine relative Mehrheit hat, wer mehr Stimmen oder Anteile auf sich vereint als jeder andere für sich.
  • Eine einfache Mehrheit hat, wer mehr Stimmen oder Anteile auf sich vereint als alle anderen in ihrer Gesamtheit.
  • Eine absolute Mehrheit hat, wer mehr Stimmen oder Anteile auf sich vereint als alle anderen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der Enthaltungen.
  • Eine qualifizierte Mehrheit hat, wer einen festgelegten Anteil der Stimmen oder Anteile auf sich vereint.

Folgerung: Jede absolute Mehrheit ist auch eine einfache, jede einfache Mehrheit ist auch eine relative.

Rechtliche Formulierungen

Im juristischen Bereich wird auf Grund der teilweisen Unschärfe der Begrifflichkeiten auf die oben genannten Attribute weitgehend verzichtet. Stattdessen wird auf Formulierung wie diese zurückgegriffen:

Mehrheiten bei Abstimmungen

Relative Mehrheit

Eine relative Mehrheit: A hat die meisten Stimmen

Bei einer Abstimmung hat derjenige Vorschlag mit relativer Mehrheit gewonnen, der die meisten Stimmen auf sich vereint. Beispielhaft ist das Auftreten dieses Prinzips bei den Wahlkreisbewerbern bei der Bundestagswahl. Der Kandidat mit den meisten Stimmen zieht direkt in den Bundestag ein. Kommt es zur Stimmengleichheit zwischen mehreren Vorschlägen, ist die relative Mehrheit formal von keinem ebendieser erreicht. Im Bundeswahlrecht entscheidet sodann das Los.

Mathematisch gesprochen handelt es sich also um diejenige Teilmenge, wobei diese immer die Zustimmung zu einem Vorschlag beziehungsweise die Gesamtheit der Nein-Stimmen bezeichnen sollen, der Grundmenge (aller gültig Stimmen ohne Berücksichtigung von Enthaltungen), die die meisten Elemente enthält.

Die relative Mehrheit stellt die geringste Anforderung für die Annahme eines Vorschlages dar. Stimmenthaltungen bleiben ohne Wirkung, mit "Nein" zu stimmen kann zugelassen werden - etwa bei der Besetzung von Vorstandspositionen in Vereinen oder Parteien, wenn oft nur eine Person zur Wahl steht, nicht jedoch bei der Bundestagswahl. Bei relativen Mehrheitswahlen wird oftmals ein Vorschlag gewählt, der nicht von der Mehrheit der Abstimmenden oder der Stimmberechtigten getragen wird. Damit werden Stichwahl-Verfahren häufig begründet.

Bei der relativen Mehrheit sind alle nicht für den gewählten Kandidaten abgegebenen Stimmen „verloren“. Ein bekanntes Beispiel sind die Wahlen zu Elternvertretungen in Schulen, wo derjenige, der die meisten Stimmen, auch wenn es nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen sind, die Wahl gewonnen hat (z. B. § 64 Abs. 2, Schulgesetz NRWVorlage:§§/Wartung/alt-URL: „Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat.“). Dieser Problematik soll etwa das Instant-Runoff-Voting Rechnung tragen.

Einfache Mehrheit

Eine einfache Mehrheit: A hat mehr Stimmen als B und C zusammen

Bei einer Abstimmung hat derjenige Vorschlag mit einfacher Mehrheit gewonnen, der mehr Stimmen als alle anderen Vorschläge zusammen auf sich vereint.

Mathematisch gesprochen handelt es sich also um diejenige Teilmenge, wobei diese immer die Zustimmung zu einem Vorschlag beziehungsweise die Gesamtheit der Nein-Stimmen bezeichnen sollen, der Grundmenge (aller (gültigen)[3] Stimmen ohne Berücksichtigung von Enthaltungen), die mehr als die Hälfte der Elemente der Grundmenge enthält.

Stimmenthaltungen finden somit auch bei der Frage nach einer einfachen Mehrheit keine Berücksichtigung. Die Problematik, dass Vorschläge gewinnen, die nicht von der Mehrheit der Abstimmenden oder der Stimmberechtigten getragen werden, bleibt ebenso bestehen.

Die Bezeichnung einfache Mehrheit wird mitunter auch für relative Mehrheiten benutzt, wodurch es zu Irrtümern kommen kann. Tatsächlich sind beide nur im Falle zweier Abstimmungsalternativen identisch.

Qualifizierte Mehrheit

Bei einer Abstimmung hat derjenige Vorschlag mit einer qualifizierten Mehrheit gewonnen, der mehr als einen zuvor festgelegten Anteil (Quorum) der Grundmenge auf sich vereint. Das Quorum liegt in der Regel bei 50% und mehr, kann aber auch darunter liegen, wenn etwa alle Bewerber um ein Mandat, die das Quorum als Schwelle überschreiten, in das zu wählende Gremium einziehen. Die Grundmenge kann dabei entweder alle (gültigen)[3] abgegebenen Stimmen (sogenannte einfach qualifizierte Mehrheit) oder alle Stimmrechte (sogenannte absolut qualifizierte Mehrheit) umfassen.

Beispiel: Zwei-Drittel-Mehrheit (Quorum=2/3) der abgegebener Stimmen

mögliche Stimmen:
abgegebene Stimmen
JA:
NEIN:
Ungültig/Enthaltungen:
620
598
399
190
9

Beispiel: Zwei-Drittel-Mehrheit (Quorum=2/3) der Stimmberechtigten

mögliche Stimmen:
abgegebene Stimmen
JA:
NEIN:
Ungültig/Enthaltungen:
620
598
414
175
9

In beiden Beispielen ist die jeweils geringste Anzahl an Zustimmenden für eine Annahme des Vorschlages angegeben.

Prinzipiell ist es auch möglich beim Einsatz von Beteiligungsquoren, die sich also ihrer Grundmenge nach auf die Stimmrechte und nicht auf die Zustimmung, sondern auf die Abgabe der Stimmen beziehen, von einer qualifizierten Mehrheit zu sprechen.

Absolute Mehrheit

Bei der absoluten Mehrheit handelt es sich um eine besondere qualifizierte Mehrheit (siehe oben) mit Quorum >50%.

Kombinationen

Zum einen können die verschiedenen Arten sequenziell, das heißt in Abfolge, genutzt werden. Dann wird, wie bei der deutschen Bundeskanzler- und Bundespräsidentenwahl, zum Beispiel in den ersten beiden Wahlgängen eine absolute Mehrheit verlangt und im dritten - der dann in den meisten Fällen der letzte ist, außer im Falle der Stimmengleichheit oder bei Überwiegen der Nein-Stimmen - nur die relative.

Andererseits ist es aber auch mögliche, verschiedene Mehrheiten auf verschiedene Grundmengen gestützt gleichzeitig zu verlangen.

Beispiel – Doppelte Mehrheit

Der Vertrag von Nizza verlangt für Entscheidungen im Rat der Europäischen Union:

  • eine qualifizierte Mehrheit von 255 aus 345 Stimmen (73,91 %), wobei diese Stimmen
  • aus einer (absoluten) Mehrheit der Mitgliedstaaten stammen und
  • (falls beantragt) mindestens 62% der EU-Bevölkerung repräsentieren müssen.

Gesellschaft/Recht

In der juristischen Fachsprache spricht man, wenn eine Gruppe von etwas betroffen ist oder etwas tut, von Personenmehrheiten (Pluralitäten). Im deutschen Strafrecht ist beispielsweise eine Beleidigung von Personenmehrheiten im Allgemeinen (in Juristendeutsch: grundsätzlich) nicht möglich.

Zitate

„Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn. Verstand ist stets bei wenigen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muß dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm' verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und nicht zählen. Der Staat muß untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.“

Fürst Leo Sapieha in Demetrius von Friedrich Schiller

„Die Mehrheit hat die Macht – leider –; aber das Recht hat sie nicht. Das Recht habe ich und noch ein paar andere. Die Minorität hat immer das Recht.“

Stockmann in Ein Volksfeind von Henrik Ibsen

Literatur

  • Hermann Meier: Zur Geschäftsordnung. Technik und Taktik bei Versammlungen, Sitzungen und Diskussionen. 2. neu bearbeitete Auflage. Leske und Budrich, Opladen 2003, ISBN 3-8100-3422-3.

Siehe auch

Weblinks

Wikiquote: Mehrheit – Zitate
Wiktionary: Mehrheit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. vergleiche den Artikel plurality in der englischen Wikipedia
  2. vergleiche den Artikel majority in der englischen Wikipedia
  3. 3,0 3,1 ob ungültige Stimmen als weitere Teilmenge, die damit auch in der Grundmenge enthalten ist, eingeführt werden, ist von der jeweiligen Ausgestaltung des Abstimmungssystems abhängig. Bei Abgeordnetenhauswahlen in Berlin wird das beispielsweise in Bezug auf die 5%-Hürde so gehandhabt.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Mehrheit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.