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Flaschenpfand
Das Flaschenpfand (in Österreich auch Einsatz oder maskulin der Pfand, in der Schweiz Depot) ist ein Pfandsystem und bezeichnet einen Geldbetrag, den man bei einem Getränkeanbieter für eine gekaufte Flasche hinterlässt und mit Rückgabe der Flasche zurückerhält. Das System soll den Rücklauf der Flaschen und Pfandkisten zur Wiederverwendung stimulieren. Entscheidend sind ökologische Aspekte wie Ressourcenschonung und Energieeffizienz. Generell ist zwischen Einwegpfand- und Mehrwegpfand-Systemen zu unterscheiden. Bei Mehrwegpfand-Systemen wird die Flasche wiederbefüllt, bei Einweg wird die Flasche meist stofflich recycelt. Die durchschnittlichen Umlaufzahlen für Mehrwegflaschen waren Anfang der 1980er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland wie folgt: 52 (Bier), 42 (Mineralwasser), 37 (Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure), 27 (Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure) und 5 (Wein). Die Frage der Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Systeme ist nicht eindeutig zu klären.
Deutschland
Beträge
In Deutschland gelten folgende Beträge:
- Einwegflaschen (siehe Einwegpfand) sind am DPG-Logo erkennbar und mit 0,25 € bepfandet.
- Mehrweg-Bierflaschen werden mit 0,08 € verbucht, egal ob mit 0,33 l oder 0,5 l Inhalt.
- Mehrweg-Bierflaschen mit Bügelverschluss haben 0,15 € Pfand, werden regional auch mit 0,25 € oder 0,50 € bepfandet entsprechend dem Wiederbeschaffungspreis.
- Sonstige Mehrwegflaschen aus Glas oder härterem Plastik kommen auf 0,15 €. Hierzu zählen z. B. Mineralwasser, Limonade, Joghurt, Milch, Sahne, Fruchtsäfte.
- Mehrweg-Glasflaschen der Firma Schweppes sind mit 0,10 € bepfandet.
- Für 1-Liter-Weinflaschen aus Glas werden in manchen Handelsketten 0,02 € bzw. 0,03 € Pfand erhoben.
Anders als beim Einwegpfand gibt es für die Höhe des Mehrwegpfands keine gesetzliche Regelung; dieses könnte von jedem Abfüller frei bestimmt werden. Jedoch sind heute nur noch die o. g. Beträge üblich. So war beispielsweise die 1,5-Liter-PET-Mehrwegflasche von Coca-Cola im Einführungsjahr 1990 mit 0,50 DM bepfandet. Ab 1. Dezember 1991 wurde der Betrag je Flasche dann auf 0,70 DM angehoben und am 1. Januar 2002, zur Einführung des Euro, dem branchenüblichen Betrag von 0,30 DM/0,15 € angepasst.
Probleme bei der automatisierten Leergutrücknahme gibt es in diesem Zusammenhang beispielsweise bei 0,5-Liter-Limonadenglasflaschen. Diese sind mit 0,15 € bepfandet, entsprechen jedoch aufgrund ihrer Form und Größe gewöhnlichen 0,5-Liter-Bierflaschen und werden somit häufig auch als solche von den Automaten erkannt.
Flaschen aus dem Ausland (fremdsprachiger Aufdruck oder nicht-deutscher EAN-Code) werden meist nicht zurückgenommen, bei gleicher Gestalt mit deutschen Standardflaschen jedoch oft von Automaten akzeptiert.
Sondermodelle wie z. B. 3-Liter-Bierflaschen sind im Normalfall pfandfrei. Die meisten weichen Plastikflaschen gelten als Einwegpfandflaschen, falls nicht, ist dies meist deutlich auf dem Etikett vermerkt. Ein Grüner Punkt oder das Symbol für wegzuwerfende Verpackungen deuten in der Regel auf eine pfandfreie Flasche hin; damit kann aber auch die Recyclingmöglichkeit der Flasche gemeint sein. Verschiedene Händler bieten auch dünne Glasflaschen mit dem DPG-Logo an, die überall, wo Einwegglasflaschen angeboten werden, zurückgenommen werden (0,25 €).
Getränkekisten (und auch Kisten für Joghurt in Mehrweggläsern o. Ä.) sind in der Regel mit 1,50 € bepfandet. Bierkisten spezifischer Hersteller werden oft mit 3,10 € bepfandet. Die Kisten gelten meist als „unverkäufliches Eigentum“; das heißt, es kann mit dem Pfand kein Eigentum erworben werden. Auch hier gilt die oben genannte leiheähnliche Gebrauchsüberlassung. Durch die Beschriftung und Kennzeichnung kann die weit überwiegende Mehrzahl der verwendeten Kisten einem Hersteller bzw. Vertreiber zugeordnet werden, so dass bei diesem stets das Eigentum verbleibt.
Schwierigkeiten bereitet in der Praxis die von manchen Brauereien angebotene halbierbare Kiste, wobei hierfür pro Hälfte auch nur das halbe Pfand und für die gesamte Kiste das ganze Pfand (1,50–3,10 €) vergütet werden.
Rechtslage
Steuerfragen
Die auf den Pfandpreis zu erhebende Umsatzsteuer richtet sich nach dem Steuersatz des darin enthaltenen Produkts[1], das sind im Allgemeinen 19 %, bei Milch 7 %. Für deutsche Verbraucher versteht sich der Pfandpreis inkl. Umsatzsteuer; im Zwischenhandel wird der Pfandbetrag als Nettopreis berechnet.[2]
Pfandrecht
Rechtlich kann der Begriff Pfandflasche verwirren, da es kein Pfandrecht an der Flasche begründet, sondern es wird nur ein Rückgaberecht gegen Vergütung des als Pfand gezahlten Betrages eingeräumt, was der Bundesgerichtshof als leiheähnliche Gebrauchsüberlassung bezeichnet.
Eigentums- und Besitzerverhältnisse
Wer über die verschiedenen Handelsstufen Eigentümer wird oder bleibt, ist umstritten.
Der Bundesgerichtshof unterscheidet dabei nach Art der mehrfach verwendeten Pfandflaschen. Dies hängt davon ab, ob die verwendete Flasche durch eine dauerhafte Kennzeichnung als Eigentum eines bestimmten Herstellers oder Vertreibers ausgewiesen ist, ob sie einer Herstellergruppe zugeordnet werden kann oder ob es sich um eine sogenannte Einheitsflasche handelt, die keine Individualisierungsmerkmale aufweist und von unbestimmt vielen Herstellern verwendet wird.[3]
Bei Mehrwegflaschen, die dauerhaft so gekennzeichnet sind, dass sie sich von Flaschen anderer Hersteller/Vertreiber unterscheiden und eindeutig als Eigentum eines bestimmten Herstellers erkennbar sind (sogenannte Individualflaschen), verbleibt das Eigentum beim Hersteller/Vertreiber und wird auch auf den nachfolgenden Handelsstufen nicht an den Erwerber des Flascheninhalts übertragen.[3] Hierunter fallen z.B. die individuellen Coca-Cola-Flaschen, da diese stets dem Hersteller zuzuordnen sind.
Demgegenüber erstreckt sich der Eigentumsübergang bei sogenannte Einheitsflaschen nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Flasche selbst. Dies gilt gleichermaßen auf allen Vertriebsstufen und selbst dann, wenn der Hersteller/Vertreiber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Eigentumserwerb an der Flasche ausdrücklich ausgeschlossen hat.
Streitig bleibt die Rechtslage bei Flaschen, die zwar nicht einem bestimmten Hersteller, aber einer Herstellergruppe zugeordnet werden können, was der BGH nicht entschieden hat, wozu er aber die Meinung vertritt, dass vom Hersteller die Rückgabe der Flaschen, die so geprägt und beschriftet sind, dass die Zuordnung zum Produzenten dauerhaft erkennbar ist, – verstärkt durch die versprochene Erstattung des Pfandbetrags – erwartet werde. Darunter fallen Pfandflaschen der entsprechenden Abfüllerverbände (z. B. der Genossenschaft Deutscher Brunnen (GDB), die ihre Flaschen rechtsirrtümlich als Leih-Flaschen bezeichnet). Inzwischen werden von der GDB hauptsächlich PET-Flaschen ausgegeben, davor wurden Glasflaschen (die sogenannten Normbrunnenflaschen) verwendet, wobei beide weiterhin mit dem GDB-Siegel gekennzeichnet sind.
Unabhängig von der Eigentumsfrage können Mehrwegflaschen grundsätzlich bei jedem Händler, der eine Marke in dieser Flasche verkauft, gegen Rückvergütung des vorher geleisteten Pfandbetrages zurückgegeben werden.
Österreich
Beträge
Auch in Österreich werden Flaschen zum Teil bepfandet. Für Mehrweg-Bierflaschen werden 9 Cent, für die speziellen Bügelflaschen 36 Cent Pfand erhoben. Für Kisten fallen 3 € Pfand an. Für Mehrwegflaschen aus PET, wie sie einige Mineralwasser- und Limonadenhersteller benutzen, werden 29 Cent Pfand berechnet, ebenso für 1-Liter-Glasflaschen für Mineralwasser.
Rechtslage
In Österreich ist nur das Recht auf die Rückgabe von Kunststoffflaschen bei jedem beliebigen Händler geregelt, Glasflaschen müssen theoretisch nur von dem Händler zurückgenommen werden, der sie ausgegeben hat. Probleme gibt es aber auch immer öfter, wenn sich jemand das Pfandgeld bar ausbezahlen lassen will.[4]
Schweiz
Beträge
Glasflaschen müssen auch in der Schweiz theoretisch nur von dem Händler zurückgenommen werden, der Flaschen dieses Typs ausgegeben hat. Für Mehrweg-Bierflaschen werden heute zwischen 30 und 50 Rappen Flaschendepot verlangt. Für Kisten inklusive 20 Flaschen fallen in der Regel 10 SFr. Depot an.
Für die flächendeckende getrennte Sammlung von PET-Einweggetränkeflaschen ist der 1990 gegründete Verein PRS PET-Recycling Schweiz verantwortlich. Diesem sind 97 % der Schweizer Getränkeproduzenten, Importeure, Abfüller und Detaillisten als Mitglied angeschlossen. Da 2008 die Rücklaufquote bei einem Verbrauch von über einer Milliarde PET-Flaschen bzw. von 45'712 Tonnen bei 78 % lag,[5] sind PET-Flaschen weiterhin von einem Pfand befreit. Das PET-Recycling wird seit Januar 2007 durch einen vorgezogenen Recyclingbeitrag von 0,018 SFr./Flasche finanziert, zuvor lag dieser seit Juli 2000 bei 0,04 SFr.
Rechtslage
In der Schweiz ist die Abgabe und die Rücknahme von Getränkeverpackungen für die Verwendung im Inland sowie die Finanzierung der Entsorgung von Getränkeverpackungen aus Glas in der vom Bundesrat erlassenen Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) vom 5. Juli 2000 geregelt. Getränkeverpackungen aus Glas, PET und Aluminium müssen eine Verwertungsquote von je mindestens 75 % nachweisen. Wird diese nicht erreicht, kann das Umwelt-Departement ein Pfand vorschreiben.[6]
Andere Länder
Während es in den meisten anderen Ländern Europas Flaschenpfand im Bereich der Mehrweg-Bierflaschen aus Glas gibt, ist das Einwegpfand unbekannt. Insbesondere in den skandinavischen Ländern existieren schon länger Regelungen. Schweden hat dabei das älteste Pfandsystem. Hier gibt es bereits seit 1885 ein Pfandsystem für die standardisierte 33-cl-Glasflasche[7]. 1984 kam ein Dosenpfand und in den 1990er Jahren ein Pfand auf übrige Glas- sowie PET-Einwegflaschen hinzu.
Auch in Nordamerika gibt es Flaschenpfand. Zehn US-Bundesstaaten haben sogenannte bottle bills eingeführt, nämlich Kalifornien, Connecticut, Hawaii, Iowa, Maine, Massachusetts, Michigan, New York, Oregon und Vermont. [8] In einigen Provinzen Kanadas wird ebenfalls Pfand erhoben. So wird z. B. für das Ontario Deposit Return Program ein Pfand von 0,10 bis 0,20 CAD auf Behälter alkoholischer Getränke erhoben.[9] In Québec umfasst die Pfandpflicht auch Softdrinks. Das Pfand beträgt hier zwischen 0,05 und 0,20 CAD.[10]
Flaschensammler
Das Flaschenpfand hat in Deutschland und anderen Ländern zu dem in allen Großstädten beobachteten Phänomen der Flaschensammler geführt.[11] Diese Personen sammeln liegengelassene oder illegal weggeworfene Pfandflaschen oder neben Pfandautomaten aufgegebene Fehlwürfe auf oder suchen in (hauptsächlich öffentlichen) Abfalleimern oder auch Altglascontainern danach und führen sie dem Pfandsystem wieder zu. Als Grund wird oft eine prekäre Situation der agierenden Personen vermutet. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen ist der finanzielle Verdienst zwar ein zentrales, aber nicht das einzige Motiv der Flaschensammler. Tatsächlich üben auch wirtschaftlich abgesicherte Personen diese Tätigkeit aus.[12] Vereinzelt sind Fälle bekannt, in denen Flaschensammler tausende Euro einnehmen und gar Steuern entrichten, was aber die Ausnahme ist.[13] Oft wird die Tätigkeit des Flaschensammelns zeitlich und räumlich in der Nähe von Situationen, in denen verstärkt Getränke in der Öffentlichkeit konsumiert werden, ausgeführt, also am Rande von Festveranstaltungen, auf Bahnhöfen und in der Nähe von Diskotheken, oft am Wochenende und insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Dabei ist die Betätigung als Flaschensammler auch mit dem gesellschaftlichen Stigma verbunden.
Teilweise bedienen sich Flaschensammler spezieller Geräte, um Leergut auch aus Entsorgungscontainern herausholen zu können. Dabei bewegen sie sich in einer Grauzone, denn da die Flaschen im Container Eigentum der Entsorgungsfirma werden, gilt ihre Entnahme rein rechtlich als Diebstahl, wird jedoch nur selten geahndet.
2011 rief Matthias Seeba-Gomille, Artdirector einer Werbeagentur, in Berlin die bundesweite Initiative Pfand gehört daneben[14] ins Leben. Dabei werden Eigentümer einer ausgetrunkenen Pfanddose/-flasche dafür sensibilisiert, ihre leeren Dosen und Flaschen zu Gunsten von Flaschensammlern entweder neben den Mülleimer oder in gesonderte, selbstgebaute Pfandkisten abzustellen, die, bereitgestellt von einem Hamburger Getränkeproduzenten, an Laternenmasten oder Ampeln befestigt sind. Dadurch verschwinden weniger Getränkebehälter im Müll. Eine weitere Idee stammt von dem Kölner Designstudenten Paul Ketz, bei der von ihm entworfene orangefarbene/gelbe sogenannte Pfandringe an Abfalleimern montiert werden:[15] ein Konzept, das das „Bewusstsein schärfen soll“ und auf politischer Ebene, etwa von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf oder als erste Stadt Deutschlands von Bamberg, offiziell übernommen wurde.[16] Dadurch, dass Menschen wie Obdachlose oder andere interessierte Personen nicht mehr in Müllbehälter wühlen müssen, sei zum Beispiel nach Ansicht des Hamburger Straßenmagazins Hinz&Kunzt auch eine Lösung ermöglicht, nicht mehr gegen die Hausordnung etwa der Deutschen Bahn zu verstoßen.[17] Die Kampagne unterstütz(t)en bekannte Bands wie Beatsteaks oder Jennifer Rostock sowie bis Ende 2012 bereits fast 20.000 Facebook-User.[15]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Richtlinie 185 Abs. 22 UStR
- ↑ Abschnitt 149 Abs. 8 der Umsatzsteuerrichtlinien
- ↑ 3,0 3,1 BGH, Urteil vom 9. Juli 2007, Az. II ZR 232/05, Volltext = NJW 2007, 2913; Rn. 10 f.
- ↑ Rechtsunsicherheit beim Flaschenpfand, ORF-help vom 29. Juli 2006
- ↑ Medienmitteilungen vom Verein PRS PET-Recycling Schweiz und vom Bundesamt für Umwelt, 23. Juli 2009
- ↑ Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) vom 5. Juli 2000
- ↑ Swedish Standards Institute: Nyhetsbrev Förpackningar, nr. 1/99 (PDF; 114 kB)
- ↑ Bottle Bills in the USA. Abgerufen am 23. Dezember 2013.
- ↑ bagitback.ca – Eligible items & return rates. Abgerufen am 8. November 2013.
- ↑ bottlebill.org – Recycling Legislation in Canada: Québec. Abgerufen am 8. November 2013.
- ↑ Sebastian Jan Moser: Pfandsammler. Erkundungen einer urbanen Sozialfigur, Hamburger Edition 2014, ISBN 978-3868542769
- ↑ Soziologe: "Geld ist beim Pfand sammeln nicht alles", Welt-Online vom 16. Juni 2012, abgerufen am 18. Juni 2012
- ↑ 13.000 Euro in 30 Tagen: Flaschensammler verdient nicht schlecht, Fernsehbeitrag auf n-tv vom 3. August 2011, abgerufen am 18. Juni 2012
- ↑ Pfand gehört daneben. Offizielle Website, abgerufen am 31. März 2012
- ↑ 15,0 15,1 Stefan Strauss: Initiativen in Berlin: Pfand gehört daneben! In: Berliner Zeitung. 3. November 2012, abgerufen am 31. März 2014.
- ↑ Hilfsaktion für Flaschensammler: „Unwürdig, wenn Menschen im Müll graben müssen". In: Focus Online. 22. Februar 2014, abgerufen am 31. März 2014.
- ↑ Pfandsammeln verboten. In: Hinz&Kunzt. Januar 2012, abgerufen am 31. März 2014.
Weblinks
- Flaschenpfand im deutschen Recht (ekritik)
- Bottle Bill Ressource Guide (engl.)
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