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Aristokratie

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Aristokratie bezeichnet in der Politikwissenschaft die Herrschaft einer kleinen Gruppe besonders befähigter Individuen, wobei die Art der Befähigung nicht näher bestimmt ist. Die ursprüngliche Wortbedeutung ist „Herrschaft der Besten“ (gr. ἀριστοκρατία, von ἄριστος: Bester und κρατεῖν: herrschen, im gleichen Sinne lat., wie etwa bei Cicero, civitas optimatum, Optimatenherrschaft). In der Praxis wurde die Eigenschaft, zu „den Besten“ zu gehören, in aller Regel mit der Zugehörigkeit zu einer adligen Oberschicht gleichgesetzt, weshalb man unter Aristokratie meist die Herrschaft des Adels versteht. In den Geschichtswissenschaften wird der Begriff Aristokratie auch synonym zu Adel als der Gesamtheit aller Adligen in einem bestimmten geografischen Bereich verwendet.

Es existierten jedoch auch bürgerlich-aristokratische Systeme der Patrizier in Städten (Städtearistokratie) oder klerikalistische Priesteraristokratien. Im übertragenen Sinne werden die Begriffe Arbeiteraristokratie und Geldaristokratie verwendet.

Etymologie und Definition

Das Wort Aristokratie gelangte über das spätlateinische aristocratia erst im 16. Jahrhundert in die deutsche Sprache, wo es in staatstheoretischen Schriften verwendet wurde. Seit dem 17. Jahrhundert wird damit auch die Gesamtheit des Adels bezeichnet. Seitdem kann das davon abgeleitete Adjektiv aristokratisch neben „die Aristokratie betreffend“, auch „vornehm“ oder „edel“ in bezug auf Gesinnung und Wesen bedeuten.[1].

Aristokratie bedeutet demnach:

  • in der klassischen Verfassungstypenlehre des Aristoteles die Herrschaft der Besten der Tugend oder der Tüchtigkeit. Im Gegensatz dazu steht nach Aristoteles die Oligarchie (wörtlich: Herrschaft Weniger) die Machtausübung durch eine Minderheit, die die Macht an sich gerissen hat und den eigenen Vorteil sucht. (Die griechischen Aristokraten verbanden diese Eigenschaft mit dem Anspruch auf heroische oder göttliche Abstammung, die römischen Aristokraten eher mit politischem Erfolg.)
  • eine Herrschaftsform, in der der Adel (auch im Rahmen eines Senats als Senatsaristokratie) oder eine andere Oberschicht wie das Bürgertum in der Städtearistokratie oder Priester in der Priesteraristokratie die Macht ausüben. Hier sind die „Besten“ in der Regel die durch ihre Herkunft oder durch ihre obrigkeitliche Einsetzung in Ämter Berechtigten.
  • in der Neuzeit eine Bezeichnung für die Angehörigen des Adels[2] (im Zusammenhang mit der Französischen Revolution der zweite Stand), in Abgrenzung zu Klerus (erster Stand) und Bürgertum (dritter Stand).

Historische Theoriebildung

Die Aristokratie bei Platon (427–347 v. Chr.) ist die am Gemeinwohl orientierte idealtypische Herrschaft der Besten. Sie fällt wie die Oligarchie unter die Herrschaft der Wenigen, wobei die Oligarchie als die am Eigennutz Weniger ausgerichtete Herrschaftsform definiert ist.[3] Diese Idee wurde zunächst von seinem Schüler Aristoteles (384–324 v. Chr.) und später vom griechischen Historiker Polybios (um 200 v. Chr. bis etwa 118 v. Chr.) weiterentwickelt.

Grundsätzlich bestand in der Staatstheorie seit Platon die Idee, dass jede am Gemeinwohl orientierte Herrschaftsform (Monarchie [auch: Basileia], Aristokratie, Demokratie) ein entartetes, nur an den Interessen der Herrschenden orientiertes Gegenstück hat (Tyrannis, Oligarchie, Ochlokratie). Diese Theorie der Verfassungsformen ist aus der Beobachtung und Analyse der Politik antiker griechischer Stadtstaaten abstrahiert. – Empirisch haben die Autoren dagegen vor allem Mischformen gefunden.

Grundformen der Verfassungen (nach Polybios)

Anzahl der
Herrscher
Gemeinwohl Eigennutz
Einer Monarchie Tyrannis
Einige Aristokratie Oligarchie
Alle Demokratie Ochlokratie

Aus der Erkenntnis heraus, dass diese sechs Grundformen der Verfassungen notwendigerweise instabil sind, hat vor allem Polybios die Idee des Verfassungskreislaufs entwickelt, die diese Herrschaftsformen zueinander in Beziehung setzt.[4] Fast alle heute in Europa anzutreffenden demokratischen Regierungsformen basieren auf landesspezifischen aristokratischen Vorläufermodellen, bei denen Adel, wohlhabendes Bürgertum oder Kirchenvertreter ein Mitbestimmungsrecht bei der Steuererhebung, Fragen der Gewaltenteilung oder Herrscherwahl hatten. Der Übergang von aristokratischen zu demokratischen Regierungsformen vollzog sich meist in der Form, dass zunächst allen Bürgern ein Wahlrecht zugestanden wurde, später dann Unterschiede in der Stimmgewichtung (Zensuswahlrecht), oder Ausschlüsse von Bürgerrechten für einzelne Bevölkerungsgruppen (Sklaven, Frauen, Angehörige ethnischer, sprachlicher oder religiöser Minoritäten) aufgehoben wurden.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Aristokratie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache des 20. Jahrhunderts
  2. Erich Bayer: Wörterbuch zur Geschichte. Begriffe und Fachausdrücke. 4. überarbeitete Auflage, Alfred Kröner, Stuttgart 1980, S. 34.
  3. Platon, Politikos, 291c–303d
  4. Polybios 1,1,6,3-10
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Aristokratie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.