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Schadensereignis
Der Begriff Schadensereignis stammt aus dem Versicherungsrecht und bezeichnet ein Ereignis, das zu einem Schaden führt. Es kann nach Art des Schadens kategorisiert werden:
- Personenschaden: Eine natürliche Person erleidet eine Verletzung, Vergiftung oder den Tod.
- Sachschaden: Eine Sache erleidet einen Schaden (Zerstörung, Beschädigung), zum Beispiel Überschwemmung, Explosion, Unfall.
- Vermögensschaden: Der Schaden besteht aus einer Vermögensminderung, zum Beispiel die Zerstörung oder Beschädigung eines wertvollen Gemäldes: Der Sachschaden (Leinwand, Rahmen, Farbe) ist meist unbedeutend, der immaterielle Wertverlust (messbar zum Beispiel als aktueller Verkaufspreis) hingegen kann enorm sein.
Bei besonders schadensträchtigen Fällen spricht man von einem großen Schadensereignis (gSE) bzw. einem Großschadensfall wie zum Beispiel Erdbeben, Abstürze von Flugzeugen, Großfeuer, Explosionen, Terroranschlägen mit schadensträchtigem Ausmaß, Massenkarambolagen oder großflächige Überschwemmungen. Die sicherheitsrechtlichen Begriffe „Großschadenslage“ und „Katastrophe“ sind davon trotz der Überschneidungen zu unterscheiden.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Schadensereignis aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |