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Sozialhilfe (Österreich)
Die Sozialhilfe in Österreich ist eine staatliche Mindestsicherung auf der untersten Ebene. Sie soll hilfebedürftigen Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen.
Jedes der neun österreichischen Bundesländer regelt die Sozialhilfe durch ein eigenes Sozialhilfegesetz. Damit haben sich die Gesetze verschieden entwickelt und weisen zum Teil erhebliche Unterschiede auf. Gewährt wird dabei allgemein das sozio-kulturelle Existenzminimum. Ab 1. September 2010 wurde als gemeinsame Leistung aller Bundesländer die bedarfsorientierte Mindestsicherung als Ersatz für die Sozialhilfe eingeführt.[1]
Inhalt
Allen neun Landesgesetzen gemein ist die Unterscheidung nach
- Geldleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs
- Hilfe in besonderen Lebenslagen (kein Rechtsanspruch)
- Soziale Dienste (kein Rechtsanspruch)
Subsidiarität
Die Sozialhilfe wird nach dem Prinzip der Subsidiarität gewährt, also nur dann, wenn der Lebensunterhalt weder aus eigener Kraft oder durch familiäre Hilfe noch aufgrund eines sozialversicherungsrechtlichen oder sonstigen Leistungsanspruchs gesichert werden kann.
Die meisten Arbeitslosen haben im Anschluss an das Arbeitslosengeld einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf die als Versicherungsleistung konzipierte Notstandshilfe (staatlich finanziert). Die Sozialhilfe ist daher im Wesentlichen für dauernd nicht arbeitsfähige Personen von Bedeutung oder als Aufstockung für Familien und damit quantitativ eher von geringer Bedeutung.
Höhe der Sozialhilfe (Mindestsicherung) in den einzelnen Bundesländern
Wien[2] | Salzburg[3] | Steiermark[4] | Niederösterreich[5] | Oberösterreich[6] | Burgenland[7] | Vorarlberg[8] | Kärnten[9] | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Alleinstehende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher: | € 837,76 | € 844,46 | € 844,46 | € 844,46 | € 921,30 | € 845,00 | € 633,91 | € 844,46 |
Paare (pro Person): | € 628,32 | € 633,35 | € 633,35 | € 633,35 | € 649,10 | € 634,00 | € 473,58 | € 633,35 |
Volljährige Kinder mit Anspruch auf Familienbeihilfe | € 418,88 | € 422,23 | € 254,00 | € 315,73 | € 422,23 | |||
Minderjährige Kinder (pro Kind): | € 226,20 | € 177,34 | 1. bis 3. Kind € 152,00 | € 194,23 | 1. bis 3. Kind € 212,00 | € 162,00 | 1. bis 3. Kind € 184,01 | 1. bis 3. Kind € 152,00 |
ab dem 4. Kind € 126,67 | ab dem 4. Kind € 184 | 4. bis 6. Kind € 126,60 | ab dem 4. Kind € 126,67 | |||||
ab dem 7. Kind € 101,30 |
Weblinks
- Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz
- Amt der Burgenländischen Landesregierung, Burgenländisches Sozialhilfegesetz
- Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 - Soziales, Jugend, Familie und Frau
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Sozialhilfe
- Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Sozialabteilung
- Amt der Salzburger Landesregierung, Salzburger Sozialhilfegesetz
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA 11A Fachabteilung für Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeit und Beihilfen
- Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales
- Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Gesellschaft und Soziales
Einzelnachweise
- ↑ esf.at: Ein Jahr Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Zugriff am 11. September 2011
- ↑ Mindestsicherungsrechner: Mindestsicherung berechnen, beantragen. Abgerufen am 12. November 2017.
- ↑ Mindestsicherung: Wer bekommt wie viel? - sbg.arbeiterkammer.at. Abgerufen am 12. November 2017.
- ↑ www.icomedias.com, Gabriela Tanczos: Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung im Detail - Sozialserver - Land Steiermark. Abgerufen am 12. November 2017.
- ↑ Bedarfsorientierte Mindestsicherung - noe.arbeiterkammer.at. Abgerufen am 12. November 2017.
- ↑ Bedarfsorientierte Mindestsicherung - ooe.arbeiterkammer.at. Abgerufen am 12. November 2017.
- ↑ Anspruch: Burgenland.at. Abgerufen am 12. November 2017.
- ↑ Mindestsicherung in Vorarlberg - vbg.arbeiterkammer.at. Abgerufen am 12. November 2017.
- ↑ Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Abgerufen am 12. November 2017.
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