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Staatsakt (Veranstaltung)
Ein Staatsakt ist eine feierliche Veranstaltung zur Würdigung einer für einen Staat bedeutenden Person oder eines entsprechenden Ereignisses. Dementsprechend sind Kennzeichen eines Staatsaktes ein aufwändiges Zeremoniell, ein repräsentativer Rahmen und die Anwesenheit hoher Funktionsträger.
Auf Ebene der Bundesrepublik Deutschland ist lediglich der Bundespräsident befugt, Staatsakte zu veranlassen. Dies erfolgt jedoch in Abstimmung mit den anderen Verfassungsorganen.
Ein Staatsakt kann sein:
- ein Staatsbegräbnis,
- ein Trauerstaatsakt,
- oder ein sonstiger Staats- und Festakt.
Gemäß der Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte vom 2. Juni 1966 kann ein Staatsakt insbesondere Menschen des öffentlichen Lebens gewährt werden, die sich um das deutsche Volk hervorragend verdient gemacht haben. 2006 wurde diese posthume Ehrung dem ehemaligen Bundespräsidenten Johannes Rau und dem früheren Bundestagspräsidenten Rainer Barzel zuteil. Aber auch zu bedeutenden Jahrestagen, wie der Gründung der Bundesrepublik Deutschland oder zum Gedenken an die Opfer der Flutkatastrophe an den Küsten des Indischen Ozeans, wurden in der Bundesrepublik Deutschland bereits derartige Staatsakte durchgeführt.
Siehe auch
Weblinks
- Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland, u. a. mit einer Liste der bisherigen Staats- und Trauerstaatsakte
- Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte vom 2. Juni 1966 (PDF; 64 kB)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Staatsakt (Veranstaltung) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |