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Tatsache (Begriffsklärung)
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Im Allgemeinen sowie in der mehr philosophischen Bedeutung wird als Tatsache (lat. factum, res facti; engl. fact, matter of fact)
- eine Situation bezeichnet, in der sich Dinge nachweislich befinden, siehe Tatsache.
Im Rechtswesen wird Tatsache mehr in folgenden Zusammenhängen gebraucht:
- äußere oder innere Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugängig sind; siehe Beweis (Rechtswesen)
- offenkundige Tatsache, ein Sachverhalt der keines Beweises bedarf
Weitere Bedeutungen:
- Tatsachen (Militärverlag), eine Heftromanreihe aus dem Militärverlag der DDR (früher Deutscher Militärverlag) mit dem Titel Tatsachen bzw. Ereignisse, Tatsachen, Zusammenhänge
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |