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Giebel- und traufständig
Die Begriffe giebelständig und traufständig bezeichnen die Orientierung eines Gebäudes, bezogen auf eine erschließende Straße oder einen Platz. Die Begriffe werden in der Architektur sowie in der Denkmalpflege und Stadtplanung verwendet, um Gebäude beziehungsweise ihre städtebauliche Situation abzugrenzen und zu typisieren. Ein giebelständiges Haus wird in Kurzform auch Giebelhaus genannt, ein traufständiges Haus entsprechend Traufenhaus oder Traufhaus. Eckgebäude sind in der Regel bezogen auf eine Straße giebelständig und bezogen auf die andere Straße traufständig.
Definition
Bei giebelständiger Bauweise steht der Giebel eines Gebäudes zur Straße hin; der Dachfirst steht quer zu dieser. Ein derartig ausgerichtetes Gebäude wird auch als „Giebelhaus“ bezeichnet.[1] Ein „Giebeldach“ ist in diesem Zusammenhang ein Satteldach oder ein Krüppelwalmdach, dessen Giebel zur Gebäudefront gerichtet ist.[1] Der Gegenbegriff ist die traufständige Bauweise. Hier steht die Dachtraufe eines Gebäudes an oder parallel zur Straße; der First verläuft dabei ebenfalls parallel zur Straße. Zwischen zwei benachbarten Giebelhäusern befand sich häufig ein Traufgässchen, zwischen traufständigen Häusern oder bei Mischbebauung dagegen in aller Regel nicht.
Die Begriffe treffen keine Aussage zur Erschließung des Gebäudes in dem Sinne, wo nun der Hauseingang liegt. Giebelständige beziehungsweise traufständige Gebäude können zusätzliche Dachgauben oder Zwerchhäuser mit einem eigenen First haben, der rechtwinklig zum First des Hauptdaches steht. Maßgeblich ist die Firstrichtung des Hauptdaches. Die Begriffe werden nur verwendet, wenn ein dominierender Dachfirst zu erkennen ist, also nicht bei komplexen, aus Einzelformen zusammengesetzten Dachlandschaften, bei Zeltdächern oder bei Flachdächern.
Geschichte
Die giebelständige Bauweise gilt als typisch für die mitteleuropäischen Straßenbilder des Mittelalters und der frühen Neuzeit, wobei in manchen Fällen auch auf die schmuckvolle Ausführung der hoch über den First hinausgeführten Stirngiebel großer Wert gelegt wurde.[1] Darüber hinaus gilt dies auch für viele Angerdörfer beispielsweise fränkischer Gründung, bei denen die Wohngebäude des Dreiseithofs giebelständig zum Anger ausgerichtet sind, während die Scheune im hinteren Bereich traufständig steht.
Im 17. und 18. Jahrhundert kam es verbreitet durch Grundstückszusammenlegung sowie infolgedessen Umbauten und Aufstockungen zur Umwandlung von schmalen giebelständigen zu breiteren traufständigen Häusern und damit zum Verlust des charakteristischen Sägeprofils mittelalterlicher Städte.[2]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Satz nach Günther Wasmuth (Hrsg.): Wasmuths Lexikon der Baukunst. Berlin 1931.
- ↑ Robert Schediwy: Städtebilder: Der Hut des Hauses. LIT Verlag, Wien 2005, S. 191 ff.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Giebel- und traufständig aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |