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Inhaltsangabe
DIN 1426 | |
---|---|
Bereich | Dokumentation |
Titel | Inhaltsangaben von Dokumenten; Kurzreferate, Literaturberichte |
Kurzbeschreibung: | Übersicht des Dokumenteninhalts |
Letzte Ausgabe | 1988-10 |
ISO | - |
Eine Inhaltsangabe oder Zusammenfassung ist eine Übersicht über den wesentlichen Inhalt eines Textes, Filmes oder Ereignisses. Gebräuchliche Formen von Inhaltsangaben sind das Inhaltsverzeichnis, das Abstract und andere Formen dokumentarischer Referate. Auch die englische Bezeichnung Summary ist in wissenschaftlichen Arbeiten üblich. Die Inhaltsangabe ist in der DIN-Norm DIN 1426 genormt.
Form
Im Gegensatz zu einem Resümee bzw. Fazit oder einem Review enthalten Inhaltsangaben keine Interpretationen und Bewertungen. Im Gegensatz zu Nacherzählungen dürfen Inhaltsangaben keine Spannungsbögen enthalten und werden in der Regel in der Gegenwart (Präsens, bei Vorzeitigkeit im Perfekt) abgefasst.
Da Inhaltsangaben in der Regel wesentlich kürzer als der Originaltext sein sollen, müssen sie zwangsläufig Teile des Inhalts auslassen. Sie können als Mittel der Sacherschließung dienen. Bei einem Buch, einer Dissertation oder Ähnlichem hat die Inhaltsangabe meist eine halbe bis eine Seite Umfang. Sie soll die wichtigsten Ergebnisse und verwendeten Methoden in allgemeiner (nicht zu spezieller) Fachsprache darstellen.
Gliederung
Eine Inhaltsangabe ist in Einleitung, Hauptteil und Schluss gegliedert. In der Einleitung (Basissatz) werden Titel, Autor, Textart, Textquelle, Ort, Zeit und evtl. die Hauptpersonen der Handlung genannt. Dann wird in einem zusammenfassenden Satz der Inhalt, bzw. das Thema des Textes geschildert (Kernaussage). Im Hauptteil wird das Wichtigste der Handlung in zeitlich korrekter Reihenfolge angegeben, sowie auf inhaltliche und sprachliche Besonderheiten Bezug genommen. Der Schluss kann ein Fazit oder auch eine persönliche Stellungnahme darstellen und fasst den Hauptteil noch einmal zusammen, interpretiert die möglichen Aussageabsichten des Autors und bleibt dennoch sachlich.
Schulische Regeln
- Der Aufbau ist übersichtlich.
- Man schreibt im Präsens bzw. bei Vorzeitigkeit im Perfekt, damit die jeweilige Geschichte vergegenwärtigt wird.
- Man konzentriert sich auf das zum Verständnis Notwendige, nicht auf Einzelheiten.
- Es werden keine Zitate aus dem Text verwendet.
- Die direkte Rede wird nicht verwendet. Die indirekte Rede wird nur dann eingesetzt, wenn es sich vom Textverständnis her nicht vermeiden lässt.
- Es wird eine sachliche und nüchterne Sprache verwendet.
- Eine Inhaltsangabe ist logisch, chronologisch, nachvollziehbar und inhaltsgetreu.
- Wiederholungen aller Art werden vermieden, es wird abwechslungsreich geschrieben.
- Es wird aus der Sicht eines „allwissenden Erzählers“ geschrieben.
Siehe auch
- Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsmitteilung (Erläuterungen zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von Inhaltsangaben)
- Précis, Epitome
- Die Abkürzung TL;DR („Too Long; Didn't Read“) wird im Netzjargon für sehr kurze Inhaltsangaben verwendet.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Inhaltsangabe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |