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Jagdtrophäe

Aus Jewiki
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Rehgeweih auf Lodenmantel

Eine Jagdtrophäe ist ein als Zeichen einer erfolgreichen Jagd dienendes Geweih, Horn, Fell o. ä.[1] und steht traditionsgemäß dem Erleger des betreffenden Tieres zu. Jagdtrophäen dienen u. a. als Erinnerungsstück, Zierde oder Sammlerobjekt. Im Fall von Geweihen werden diese typischerweise als Wandschmuck aufgehängt, während beim Gamsbart im Alpenraum die Verwendung als Hutschmuck zur Tracht üblich ist.

Arten von Jagdtrophäen

Spiegelfeder des Eichelhähers

Zu den typischen Jagdtrophäen gehören Geweihe, Hörner und Zähne von Säugetieren, zum Beispiel das Gewaff des Keilers oder die Grandeln des Rothirsches, die Krallen verschiedener Greifvögel und Vogelfedern, beispielsweise die Spiegelfedern des Eichelhähers oder die Schwanzfedern des Fasans. Ebenfalls als Trophäen gesammelt werden Felle von Mardern, Füchsen und Bären, sowie Pfoten von Füchsen und Hasen.

Es ist üblich, dass ein Jäger nur Trophäen von selbst erlegtem Wild in Besitz nimmt. Der bekannte Spruch „Schmücke Dich nicht mit fremden Federn!“ weist darauf hin. Sich mit einer nicht selbst erjagten Trophäe zu schmücken, wird von Jägern als beschämend und nicht weidgerecht erachtet.

Verwendung

Hut mit verschiedenen Jagdtrophäen, ausgestellt im Jagdmuseum Schloss Wolfstein

Jagdtrophäen gelten bis heute als begehrte Sammlerstücke, als Vorzeigeobjekte und – eingearbeitet in verschiedene Jagdtrachten – als Statussymbol. Bei begehrten Trophäen übersteigt der Preis für die Trophäe häufig den Wert des Wildbrets. Für die Abschusserlaubnis „starker“ Rothirsche werden Preise von mehreren tausend Euro bezahlt. Viele Tierarten werden für das eigene Heim oder für Naturkundemuseen präpariert und ausgestopft.

Künstliche Selektion

Die Jagdzeiten richten sich bei einigen Wildarten mit Geweih oder Horn nach der Trophäenbildung.

Um die erwünschten Trophäen zu erhalten, erfolgen Abschüsse von Rothirschen nach einer Zuchtwahl. Neben der Qualität der Äsung und dem allgemeinen Gesundheitszustand der Tiere ist maßgeblich die Erbinformation für die Ausprägung des Geweihs verantwortlich. Um „schlecht“ veranlagte Tiere von der Reproduktion auszuschließen, werden bevorzugt junge und schwache Hirsche erlegt, welche „unterlauscherhoch auf haben“ (Geweih kürzer als Ohren), während junge Hirsche mit gut ausgeprägtem Geweih geschont werden: sie werden erst zum Höhepunkt ihrer Geweihbildung geerntet und können in der Zwischenzeit ihre Gene in die Population einbringen.[2]

Sinngemäß gilt diese früher als Aufartung bezeichnete Methode seit 1934 mit dem Reichsjagdgesetz auch für Rehböcke. Zumindest bei Rehwild verliert diese Zuchtwahl an Bedeutung. In den meisten Landesgesetzen der deutschen Bundesländer gibt es lediglich noch zwei Unterscheidungsklassen: einjährige, und zweijährig und ältere Böcke.

Beim Rothirsch ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz der Abschuss von Kronenhirschen (das Ende des Geweihs weist mindestens drei Spitzen auf) ab dem Erntealter von zehn Jahren erlaubt. Verstöße sind in Österreich und der Schweiz Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren.[3][4]

Der Rehwildabschuss unterliegt keiner gesetzlichen Vorgabe zur Form der Trophäe mehr. Der Abschuss von Rehböcken ist in Deutschland zum Teil nur bis Mitte Oktober gestattet, da die Böcke im Herbst ihr Geweih verlieren. Die Neubildung dauert bis zum Mai, dem Beginn einer neuen Jagdzeit. Als erstes Bundesland änderte Rheinland-Pfalz im Jahr 2013 diese Regelung dahingehend, dass hier die Jagdzeit für Rehe geschlechts- und altersneutral am 31. Januar endet.[5] In weiteren Bundesländern wurde die Jagdzeit verlängert, meist bis Ende Dezember.[6]

Bei Hornträgern wie Gams, Mufflon oder Steinbock wird die lebenslange, kontinuierliche Entwicklung der Hörner als Entscheidungskriterium für einen Abschuss herangezogen. Beispielhaft für einen frühzeitigen Abschuss eines Muffelwidders sei der "Einwachser" erwähnt. Bei diesem wächst die Spitze der Rundung entweder eines Horns oder beider Seiten nicht parallel zum Hals, sondern in Richtung Hals oder Kiefer.

Rechtliche Grundlagen

Nur noch in wenigen Bundesländern ist die Präsentation der Jagdtrophäen gesetzlich verankert, so z. B. in Bayern nach § 16 Abs. 4 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG)[7]. Dies wird mit dem Zweck der Informationsvermittlung und der Transparenz begründet.

Kritik

Jagdtrophäensammlung von Maximilian Graf von Arco-Zinneberg (1811–1885), dem „Adlergraf“, im Palais Arco-Zinneberg

Der Trophäenkult, wie eine Fixierung des Jagdwesens auf Trophäen auch genannt wird,[8] ist Gegenstand öffentlicher sowie jagdinterner Kritik.

Horst Stern formulierte 1971 in seinen Bemerkungen über den Rothirsch:

„Es ist an der Zeit das Rothirschgeweih als Statussymbol zu entzaubern. Wenn die Renommierjäger mit ihren Knochenschauen an Herrenzimmer- und Kegelbahnwänden à la Helmut Horten endlich niemandem mehr Eindruck machen, weil alle Welt weiß, dass diese Geweihe sehr oft von halb domestizierten Krippenfressern gewonnen wurden, dann ist endlich das Schussfeld frei für die biologische Jagd.“

Horst Stern: Bemerkungen über den Rothirsch (1971)
Ausstellungswand bei der (Pflicht-)Trophäenschau des Bezirks Kufstein, Österreich im Jagdjahr 2012/13

Der Ökologische Jagdverband sieht in der Institution Trophäenschau keine uralte Tradition, vielmehr sei diese Mode „vor ca. 100 Jahren […] nach dem Prinzip: Das Schlechte muss weg und das Gute darf bleiben“ eingeführt worden. Der Beurteilung des im Jagdgebiet lebenden Wildes wird die Trophäenschau nicht gerecht, weil regelmäßig nur der Kopfschmuck männlicher Tiere ausgestellt wird.[9]

Ein im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) und der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) erstelltes und 2010 veröffentlichtes Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt sieht unter deutschen Jägern eine weiterhin starke Fixierung auf Trophäen bzw. Geweihträger und eine daraus resultierende Ungleichbehandlung von Tierarten.[10] Die z. T. mehrere Monate währende Wildfütterung, Zuchtwahl beim Abschuss und gelegentlich auch medikamentöse Behandlung des Wildes zwecks „Trophäenhege“ wird als Gefährdung des Wildtiercharakter der betroffenen Tierarten gewertet.[11] Die Trophäenschauen, in neuerer Zeit oft auch als Hegeschauen bezeichnet, werden im Hinblick auf die Abschussplanung und -erfüllung als ungeeignetes Instrument bewertet.[12]

Literatur

  • Fritz Nüßlein u. a.: Das praktische Handbuch der Jagdkunde. 16. Auflage. BLV, München 2006, ISBN 3-8354-0020-7.
  • Christian Ammer, Torsten Vor, Thomas Knoke, Stefan Wagner: Der Wald-Wild-Konflikt. Analyse und Lösungsansätze vor dem Hintergrund rechtlicher, ökologischer und ökonomischer Zusammenhänge. Göttinger Forstwissenschaften – Band 5, Göttinger Universitätsverlag: Göttingen 2010, ISBN 978-3-941875-84-5, Volltext online (PDF).
  • Richard Blase: Die Jägerprüfung: Das Lehr-, Lern- und Nachschlagewerk für Ausbildung und Praxis. Quelle & Meyer, Wiebelsheim 2004, ISBN 3-494-01336-5.
  • Walter Frevert, Friedrich Türcke (Hrsg.): Das jagdliche Brauchtum: Jägersprache, Bruchzeichen, Jagdsignale und sonstige praktische Jagdgebräuche in Vergangenheit und Gegenwart. Parey, Berlin 1995, ISBN 3-490-29212-X.
  • Bernd Herrmann, Klaus-Steffen Saternus: Biologische Spurenkunde: Band 1: Kriminalbiologie. Springer, Heidelberg 2007, ISBN 978-3-540-71110-0.
  • Hubertus Hiller: Jäger und Jagd: zur Entwicklung des Jagdwesens in Deutschland zwischen 1848 und 1914. Waxmann Verlag, 2003, ISBN 3-8309-1196-3.
  • Olgierd E. J. Kujawski: Jagdtrophäen: Gewinnung, Behandlung, Bewertung. BLV, 2005, ISBN 3-405-16848-1.
  • Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon. Augsburg 2000, ISBN 3-8289-1579-5, S. 796 ff.

Weblinks

Wiktionary: Jagdtrophäe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Jagdtrophäe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Commons: Ausgestopfte Tiere – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Duden | Jagdtrophäe | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition. Abgerufen am 29. November 2018.
  2. Egon Wagenknecht: Rehwildhege mit der Büchse. Neumann, Leipzig/Radebeul 1983, ISBN 3-7888-0380-0, S. 187–203.
  3. Konrad Jeker: Von nicht jagdbaren, einseitigen Kronenhirschen und hinkenden Vergleichen. In: strafprozess.ch, abgerufen am 24. Oktober 2013.
  4. Bundeskanzleramt Österreich: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem. Abgerufen am 24. Oktober 2013.
  5. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz Nr. 13 vom 20. August 2013. S. 293.
  6. Schon- und Jagdzeiten in Deutschland auf: schonzeiten.de, abgerufen am 27. September 2015.
  7. Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz
  8. Jagd zwischen "Morgenandacht" und Trophäenkult. In: DiePresse.com. 7. November 2015, abgerufen am 30. Januar 2019.
  9. Alle Jahre wieder oder Trophäenkult in Reinkultur. Pressemitteilung des ÖJV vom 21. Juni 2004 auf pressrelations.de. Abgerufen am 24. Oktober 2012.
  10. Ammer (2010), Der Wald-Wild-Konflikt. S. 18, 130
  11. Ammer (2010), Der Wald-Wild-Konflikt. S. 179
  12. Ammer (2010), Der Wald-Wild-Konflikt. S. 108
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