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Kriminalisierung

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Als Kriminalisierung wird im Sprachgebrauch eine Gesetzesänderung bezeichnet, die zur Strafbarkeit von Handlungen führt. Oft bildet sich bei der Erschließung neuer Rechtsräume wie z. B. neuen Medien ein Regulationsvakuum, sog. Strafbarkeitslücken, in denen sich verschiedene gewohnheitsrechtliche Strukturen bilden, die sich noch an vorhandenen Gesetzen ähnlicher Bereiche orientieren. Bei der Regelung durch den Gesetzgeber kommt es dann zu einem Verbot von Handlungen, die sich in diesem Vakuum eingebürgert haben. Auch beim Wechsel der Gesetzgebung in ein neues Paradigma durch technische, wissenschaftliche und kulturelle Veränderungen (z. B. durch die sexuelle Befreiung nach Verfügbarkeit von einfach anzuwendenden Verhütungsmitteln) werden die Gesetze in Richtungen geändert, die vorher gestattetes oder erwünschtes Verhalten unter Repressionen, d. h. Strafe, stellt.

Beispiele in der Zeit des Nationalsozialismus

Sie stellte der nationalsozialistischen Justiz ein wirksames Instrument zum Schutz der „inneren Front“ zur Verfügung. Die einzelnen Tatbestände und Strafrahmen waren bewusst äußerst weit gefasst, so dass auch für sehr geringfügige Taten die Todesstrafe verhängt werden konnte. Neben der VVO wurden eine Reihe weiterer Kriegsverordnungen erlassen, zum Beispiel

Beispiele in Deutschland

Motivation

Für die wesentlichen Umwälzungen in der Kriminalisierungen stehen in der Regel punitive Auffassungen der Funktionsträger in den Gesetzgebungsorganen. Die Ursachen sind vielfältig. Nachweisbar ist das Agenda Setting im Wechselwirkungsprozess zwischen Medien, Politik und Bevölkerung. Häufig kommt der Presse dabei nicht nur die Funktion des Katalysators zu. Teilweise wird auch im Rahmen politischer "Schnellschüsse" auf singuläre Ereignisse reagiert (Schaffung von Straftatbeständen in Deutschland wie unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden).

Entkriminalisierung

Im Rahmen der Liberalisierung sind auch gegenläufige Tendenzen sichtbar. So wird als Entkriminalisierung die Herabstufung von Straftatbeständen zu Ordnungswidrigkeiten oder die völlige Streichung von Straftatbeständen bezeichnet. Beispiele in Deutschland hierfür sind:

Weitere Verwendung

Der Begriff Kriminalisierung wird in der Auseinandersetzung auch als abwertendes Schlagwort verwendet, wenn der Vorwurf der einseitigen Strafverfolgung erhoben wird. So wurde den Strafverfolgungsbehörden beispielsweise vorgeworfen, Hausbesetzer zu kriminalisieren, wenn diese wegen Hausfriedensbruchs oder anderer Straftaten verurteilt wurden.

Von Kriminalisierung spricht man auch, wenn zwei widerstrebende Rechtsgüter so gegeneinander abgewägt werden, dass jemand ungeachtet seiner Motivation zum Straftäter gemacht wird.

Einzelnachweise

  1. Klaus Schroeder: Der SED-Staat. Partei, Staat und Gesellschaft 1949–1990. Econ-Taschenbuchverlag, München 2000, S. 235, ISBN 3-612-26729-9 (Erstausgabe München 1998).
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