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Neugeborenes

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Neugeborenes in Henkelstellung
Untersuchung eines Neugeborenen
Quantile des Geburtsgewichts von Lebendgeborenen in Deutschland 1990–2008.
Das Neugeborene, Gemälde von Karl Heyden (1845–1933)

Als Neugeborenes bezeichnet man ein Kind nach der Geburt bis zum Alter von vier Wochen. Die Bezeichnung Säugling wird hingegen für das gesamte erste Lebensjahr genutzt.

Entwicklungsstand

Bei der Geburt beträgt das mediane Gewicht von Mädchen 3,2 kg (5-%-Perzentile: 2,5 kg 95-%-Perzentile: 4,0 kg), das von Jungen 3,3 kg (5-%-Perzentile: 2,6 kg 95-%-Perzentile: 4,1 kg). Das Gewicht der Kinder von Mehrgebärenden ist um durchschnittlich etwa 85 bis 140 Gramm höher als das von Erstgebärenden (Stand: ca. 1902).[1] Die Geburtslänge von neugeborenen Mädchen beträgt 49,1 cm vom Scheitel bis zur Ferse (5-%-Perzentile: 46,1 cm 95-%-Perzentile: 52,2 cm), die von neugeborenen Jungen 49,9 cm (5-%-Perzentile: 46,2 cm 95-%-Perzentile: 53,0 cm).[2]

Man unterscheidet historisch bedingt

  • Frühgeborene (auch: Frühchen) mit einer Schwangerschaftsdauer von weniger als 37 abgeschlossenen Wochen
  • Reifgeborene mit mehr als 37, aber weniger als 42 abgeschlossenen Wochen Schwangerschaftsdauer
  • Übertragene Neugeborene mit mehr als 42 abgeschlossenen Wochen Schwangerschaftsdauer

Aussagekräftiger ist die Angabe der abgeschlossenen Schwangerschaftswochen, die bei den heutigen Möglichkeiten der Neonatologie zusammen mit dem Geburtsgewicht mehr über die mögliche Morbidität oder Mortalität aussagen.

Nach der Geburt müssen zur Vermeidung eines Sauerstoffmangels sich zunächst die Lungen des Neugeborenen entfalten und eine ausreichende Wärmezufuhr gewährleistet sein.[3] Danach ist anhand des Aussehens der Haut des Neugeborenen eine Aussage über die Reife möglich, auch wenn eine Berechnung der Schwangerschaftswoche nicht möglich war. Zu früh geborene Kinder sind noch mit der sogenannten Käseschmiere (vernix caseosa) überzogen, die etwa ab der 27. Schwangerschaftswoche gebildet wird, etwa in der 36. Woche ihren Höchststand hat und etwa in der 40. Woche meist komplett verschwindet. Übertragene Kinder haben wegen der nun fehlenden Vernix eine meist trockene und rissige Haut, was auch als Waschfrauenhände bezeichnet wird.

Adolf Portmann bezeichnet den Entwicklungsgrad auch des geburtsreifen menschlichen Neugeborenen als "physiologische Frühgeburt" im Vergleich zu den Neugeborenen anderer Primaten.

Rechtliche Situation

Bereits das ungeborene Leben wird in vielen Rechtsordnungen geschützt. So ist z. B. in Deutschland eine Abtreibung (Schwangerschaftsabbruch) nur bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis und i. d. R. nur nach vorherigem Beratungsgespräch straffrei. Ein zu einem späteren Zeitpunkt erfolgender Schwangerschaftsabbruch verstößt grundsätzlich gegen § 218 StGB, der somit das Leben des Ungeborenen schützen soll.

Ab der Geburt gelten für Neugeborene in den meisten Staaten bzw. Kulturen der Welt die Menschenrechte.

Gelegentlich wird diskutiert, Neugeborenen mit Behinderung noch den rechtlichen Status eines Embryo oder Fetus zu belassen, der eine Tötung aufgrund medizinischer oder embryopathischer Indikation straffrei lässt. Dies soll eine Entscheidung darüber ermöglichen, das Leben des Neugeborenen gegebenenfalls legal zu beenden beziehungsweise nicht zu erhalten (Neonatizid), beispielsweise wenn sich das Elternpaar auch bei einer pränatal diagnostizierten Behinderung für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hätte. Zwei Verfechter dieser Meinung sind Peter Singer und der britische Bioethiker John Harris, der ähnlich wie Singer die Ansicht vertritt, dass es im Falle schwerstbehinderter Neugeborener „nicht plausibel ist, von einem moralischen Wandel während der Reise durch den Geburtskanal auszugehen“,[4] wenn eine vorgeburtliche Tötung durch Abtreibung legal gewesen wäre. Diese Ansicht beschränkt die Wirkung der Menschenrechte in einer Art und Weise, wie sie dem westlichen Kulturkreis fremd ist. Nach deutschem Strafrecht läge hier Totschlag oder gar Mord vor. Wenig Beachtung findet von rechtlicher Seite der Schutz der Gesundheit des heranreifenden Ungeborenen im Mutterleib, während von medizinischer Seite eine gewissenhafte Schwangerschaftsvorsorge angeboten und betrieben wird.

Aus der Geschichte

Das schwerste Neugeborene, von dem jemals berichtet wurde, kam am 19. Januar 1879 als Hausgeburt in Seville im US-Bundesstaat Ohio zur Welt. Anna Bates (1846–1888), die selbst 227 cm groß war, wurde ein Kind entbunden, das 10,6 Kilogramm schwer und 76 cm (nach anderer Quelle 71 cm) groß war. Es starb jedoch elf Stunden später.[5]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Franz Daffner: Das Wachstum des Menschen. Anthropologische Studie. 2. Auflage. Engelmann, Leipzig 1902. S. 125 f.
  2. who.int
  3. Harald Genzwürker, Jochen Hinkebein: Fallbuch Anästhesie, Intensivmedizin und Notfallmedizin. Georg Thieme, Stuttgart/New York 2005, ISBN 3-13-139311-4, S. 174.
  4. BBC-News, 16. Januar 2004
  5. Guinness World Records 2006 S. 17, abgerufen am 18. Januar 2010
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Neugeborenes aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.