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Pontifikalien

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Pontifikalien sind in der römisch-katholischen Kirche und anderen Kirchen

Katholischer Bischof mit Mitra, Bischofsstab, Pektorale und Ring
Pontifikalschuhe aus dem Klosterschatz der ehemaligen Prämonstratenserabtei Rüti
  1. die dem Bischof oder Würdenträgern mit eigener Jurisdiktion vorbehaltenen Insignien sowie
  2. Amtshandlungen, bei denen der Bischof oder Würdenträger Mitra und Stab benutzt.

Insignien

Zu den Pontifikalien genannten Insignien gehören

  • die Mitra oder Stephanos;
  • der Stab mit einer Krümme, daher auch Krummstab, der ein Symbol für das Hirtenamt darstellt. Der Papst trägt dagegen keinen Krummstab, sondern die Ferula, die anstelle der Krümme ein Kreuz trägt;
  • das Brustkreuz (Pektorale);
  • der Bischofsring (beim Papst: Fischerring);
  • der Pileolus, eine kleine deckelartige Mütze, die das Hinterhaupt bedeckt (bei Bischöfen violett, bei Kardinälen scharlachrot, beim Papst weiß). Orden haben eine davon unabhängige und beliebige Farbordnung. Der Pileolus wird, da er oft auch unter der Mitra getragen wird, auch als Submitrale bezeichnet;
  • das Pallium, welches von den Metropoliten bei der Heiligen Messe getragen wird, wenn der Gottesdienst in ihrer Kirchenprovinz stattfindet;
  • die Pontifikaldalmatik, die bei der Bischofsweihe für den Erwählten verpflichtend, ansonsten nur fakultativ ist, aber vor allem bei der Spendung des Weihesakramentes für den Spender als Ausdruck der dem Bischof innewohnende Fülle des Weihesakramentes empfohlen wird;
  • die außerdem heute fast nur noch bei der Feier der Heiligen Messe in der außerordentlichen Form des römischen Ritus von den Berechtigten getragenen Insignien der Pontifikaltunicella, Pontifikalhandschuhe, Pontifikalschuhe und Pontifikalstrümpfe.
  • als eine ganz besondere und heute nur noch sehr selten anzutreffende Insigne das Rationale, auch als Superhumerale bezeichnet.

Das Zweite Vatikanische Konzil schrieb vor, dass die Pontifikalien nur noch von Bischöfen und ihnen vergleichbaren Amtsträgern, die für eine besondere Gruppe eigenständig verantwortlich sind, wie etwa Äbte, verwendet werden. Vorher wurden sie auch als Auszeichnung an bestimmte Personen und Inhaber besonderer Kirchenämter verliehen, wie Apostolische Protonotare, Leitungsämtern in Dom- und Stiftskapiteln (Dompropst und Domdechant). In viele Darstellungen der kirchlichen Heraldik ist diese Praxis eingeflossen.

Amtshandlungen

Mit Pontifikalien bezeichnet man außerdem Amtshandlungen des Bischofs, bei denen er gemäß der liturgischen Vorschrift Mitra und Stab benutzt. Dies ist insbesondere der Fall bei

Die Durchführung dieser Riten sind im Pontifikale und im Caeremoniale episcoporum und dem Pontifikale beschrieben.

Siehe auch

Literatur

  • Philipp Hofmeister: Das Pontifikalprivileg more Abbatum. In: Liturgisches Jahrbuch. Jg. 1, 1951, ISSN 0024-5100, S. 75–101; Jg. 2, 1952, S. 15–43.
  • Wolfgang Buchmüller: Die Insignien der Pontifikalliturgie in ihrem kulturgeschichtlichen und spirituellen Kontext. In: Forum Katholische Theologie. Jg. 27, 2011, ISSN 0178-1626, S. 129–146.
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