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Datei:Beziehungen Recht Marketing.svg

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Diese Datei stammt aus einem gemeinsam genutzten Medienarchiv und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.

Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Beziehung zwischen „Marke (Recht)“ und „Marke (Marketing)“:

Markenobjekte sind vor allem Waren und Dienstleistungen, bei Unternehmensmarken auch z. B. das Personal oder die Architektur des Unternehmens. Die Markenobjekte sind mit Markenzeichen (siehe Artikel Marke (Recht)) gekennzeichnet. Sie lassen sich daher einem Markennamen zuordnen, der seinerseits ein Markenzeichen ist. Die Markenzeichen gehören einem Markeninhaber.

Markenobjekte haben Eigenschaften: tatsächliche, angebliche (laut Markeninhaber) und vermeintliche (laut Mitgliedern der Ziel- und Anspruchsgruppen). In einem Teil dieser Eigenschaften unterscheiden sich die Markenobjekte von konkurrierenden Objekten anderer Markennamen. Diese wettbewerbsdifferenzierenden Eigenschaften bilden, zusammen mit der Marke im rechtlichen Sinne, eine Marke im Sinne des Marketings (siehe Artikel Marke (Marketing)).

Der Markeninhaber sieht den größten Teil der tatsächlichen Objekteigenschaften und die von ihm kommunizierten angeblichen Eigenschaften. Diese Eigenschaften bilden das Selbstbild der Marke.

Die Ziel- und Anspruchsgruppen sehen einen bestimmten Teil der tatsächlichen und angebliche Eigenschaften sowie vermeintliche Eigenschaften der Markenobjekte. Diese Eigenschaften bilden das Fremdbild der Marke.

Ein wesentliches Ziel der Markenführung ist es, das Fremdbild einer Marke an das vom Markeninhaber geformten Selbstbild der Marke heranzuführen.

Text von User:LepoRello
Datum
Quelle Eigenes Werk
Urheber Sputniktilt

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Lizenz

Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz:
w:de:Creative Commons
Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Dieses Werk darf von dir
  • verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
  • neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
  • Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen – Wenn du das Material wiedermischst, transformierst oder darauf aufbaust, musst du deine Beiträge unter der gleichen oder einer kompatiblen Lizenz wie das Original verbreiten.

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aktuell17:24, 14. Jun. 2013Vorschaubild der Version vom 17:24, 14. Jun. 2013476 × 527 (16 KB)TemptosPosition of „vermeintliche“ and „tatsächliche“ change

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