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Datei:Official portrait of Major General Siad Barre.jpg

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Originaldatei(900 × 1.125 Pixel, Dateigröße: 782 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Diese Datei stammt aus einem gemeinsam genutzten Medienarchiv und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.

Beschreibung

Beschreibung
English: Military portrait of Major General Mohamed Siad Barre, Somalia's longest-serving President.
Deutsch: Mohamed Siad Barre, (* 1910 oder 1919 † 1995), somalischer Offizier, der 1969 durch einen Militärputsch Präsident Somalias wurde.
Datum etwa 1970
date QS:P,+1970-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Quelle Federal Research Division, Library of Congress (1993). Metz, Helen Chapin (ed.). Somalia : a country study. Area handbook series, 1057-5294 ; DA Pam, 550-86 (4th ed.). Washington, D.C. : Federal Research Division, Library of Congress : For sale by the Supt. of Docs., U.S. G.P.O. hdl:2027/umn.31951d00268287r. ISBN 978-0-84-440775-3. LCCN: 93016246 . LIBRIS: 5841640. OCLC 27642849. OL8244362M. K10plusPPN: 1619494841. SWB-ID: 037420275.
Urheber Government of Somalia
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain

This work is in the public domain in the United States because it is a work of Somalia, which has no existing enforceable copyright law or intellectual property relations, under the terms of Title 17, Section 104 of the U.S. Code and Circ. 38a.

Copyright notes

Copyright notes
Nach U.S. Circ. 38a. haben die folgenden Staaten weder die Berner Übereinkunft noch ein anderes Urheberrechtsabkommen unterzeichnet:
  • Äthiopien, Eritrea, Irak, Iran, Marshallinseln, Osttimor, Palau, Somalia, Somaliland und Südsudan.

Urheberrechtsansprüche dieser Staaten, dies betrifft Werke, die von Staatsbürgern eines dieser Staaten innerhalb ihres Landes veröffentlicht werden, werden in anderen Staaten nicht anerkannt und sind daher in den meisten anderen Staaten, wie Deutschland, Österreich, und der Schweiz, gemeinfrei.

Allerdings ist folgendes zu beachten
  • Werke, die in diesen Staaten von Staatsbürgern eines Unterzeichnerstaates der Berner Übereinkunft veröffentlicht werden, genießen neben dem örtlichen Urheberrecht auch den Urheberrechtsschutz ihres Heimatstaates und sind daher auch international geschützt.
  • Werke, die gleichzeitig (d. h. innerhalb von 30 Tagen) in einem Unterzeichnerstaat der Berner Übereinkunft veröffentlicht werden, genießen zusätzlich zum örtlichen Urheberrecht auch den Urheberrechtsschutz des Fremdstaates, der unter Umständen eine längere Schutzdauer vorsieht.
  • Unveröffentlichte Werke aus diesen Ländern sind möglicherweise vollständig urheberrechtlich geschützt.
  • Ein Werk aus einem dieser Länder kann in den USA gemäß URAA urheberrechtlich geschützt werden, wenn das Heimatland des Werks einen Urheberrechtsvertrag oder eine Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten abschließt und das Werk in seinem Heimatland weiterhin urheberrechtlich geschützt ist.

Somalia erbte das britische Urheberrechtsgesetz von 1911, ersetzte es jedoch durch das Gesetz Nr. 66 vom 7. September 1977. Das neue Gesetz basierte auf dem Tunis-Modell-Urheberrechtsgesetz von 1976 und sah eine allgemeine Amtszeit von 30 Uhr nachmittags vor. für Werke. Es gab jedoch auch eine streng vorgeschriebene Registrierungspflicht, um Urheberrechtsschutz zu erhalten, und es gibt derzeit kein Amt für die Registrierung von Urheberrechten (falls dies jemals der Fall war).
Achtung: Nach den Regeln von Commons reicht dieser Baustein alleine nicht aus. Es muss auch ein Lizenzbaustein vorhanden sein, der beschreibt, wieso das Werk im Ursprungsstaat gemeinfrei ist.
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aktuell07:47, 20. Sep. 2023Vorschaubild der Version vom 07:47, 20. Sep. 2023900 × 1.125 (782 KB)Rockhead126Higher res

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