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Adoption (Begriffsklärung)

Aus Jewiki
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Adoption steht für:

  • Adoption, die rechtliche Annahme einer Person „an Kindes statt“

Nationales und Rechtsgebiete:

sowie:

  • in der Rechtstheorie die direkte Übernahme von Völkerrecht in innerstaatliches Rechts, siehe Adoptionstheorie
  • in der Betriebswirtschaftslehre die Beschreibung der Übernahme von Innovationen, siehe Diffusionstheorie


Siehe auch:

Wiktionary: Adoption – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.