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Akzise
Die Akzise, auch Accise (lat./frz.) oder Accis[1] war eine indirekte Steuer, in der Regel eine Verbrauchssteuer beziehungsweise ein Binnenzoll. Akzisen wurden auf Grundnahrungsmittel (zum Beispiel Roggen, Weizen, Hopfen oder anderes Getreide beziehungsweise Mehl), auf Lebensmittel (Zucker, Salz, Fett, Fleisch), Genussmittel (Tabak, Kaffee, Tee, Bier, Sekt), auf Vieh oder auf den sonstigen Verbrauch erhoben.
Geschichte
Die Erhebung von Akzisen ist seit dem 11. Jahrhundert in Spanien (1001) und Venedig und dem 13. Jahrhundert im deutschen Reich (Köln 1206) bezeugt. Im 17. Jahrhundert wurde die ursprünglich städtische Steuer auch in den Ländern bedeutsam.
Akziseeinnehmer waren Steuer-(Unter)Beamte (Torschreiber), die die Akzisen direkt am Stadttor erhoben. In vielen älteren Stadtverfassungen waren für die Erhebung oder Aufsicht der Erhebung die Akzise- bzw. Ziesemeister von Amts wegen zuständig. Dabei konnte es sich auch um Personen handeln, die das Recht zur Eintreibung der Steuern von der Stadt gepachtet hatten; ihre Wahl fand traditionell am Petritag (22. Februar) „bei brennender Kerze“ statt. Diese Art der Eintreibung barg eine hohe Missbrauchsgefahr und war daher bei der Bevölkerung besonders verhasst. Auch von zeitgenössischen Experten wurde sie immer wieder kritisiert.[2]
Unter Friedrich Wilhelm I. wurde die Akzise in Preußen auch zum Schutzzoll, indem sie auf ausländische Waren, vor allem Getränke, Kolonial- und Manufakturwaren erhoben und bei der Torkontrolle eingetrieben wurde. Im Zuge dessen wurde die Akzisemauer errichtet.
Im Feudalismus, in dem bevorrechtigte Stände sich gegen die Auferlegung direkter Belastungen mit Erfolg wehren konnten (Steuerprivilegien), spielten Verbrauchsteuern und Zölle eine wesentliche Rolle bei der Umgehung der Widerstände dagegen. Dies kam besonders beim sogenannten Akzisenstreit des 17. und 18. Jahrhunderts zum Ausdruck. Nachdem die Steuerprivilegien bei den direkten Steuern in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mehr und mehr abgebaut wurden, wandelte sich die Beurteilung der Verbrauchsteuern.
Auch der Ort oder das Gebäude, in dem diese Abgaben erhoben wurden, konnte als Akzise bezeichnet sein (z. B. „Alte Akzise“ in Hamburg-Horn).
Siehe auch
Literatur
- Andreas Schwennicke: „Ohne Steuer kein Staat“. zur Entwicklung und politischen Funktion des Steuerrechts in den Territorien des Heiligen Römischen Reichs (1500–1800) (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte. Bd. 90). Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-465-02904-6.
Einzelnachweise
- ↑ Über die Landt- und HandwercksAccis-Steuer von Anno 1641 biß 1682. Verordnung in Sachsen, 1698. Archiviert in der Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) Sachsen-Anhalt.
- ↑ Martin Hackenberg: Die Verpachtung von Zöllen und Steuern. Ein Rechtsgeschäft territorialer Finanzverwaltung im Alten Reich, dargestellt am Beispiel des Kurfürstentums Köln. Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-465-03177-6, S. 24 (Zugleich: Frankfurt am Main, Universität, Dissertation, 2000).
Weblinks
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Akzise aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |