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Alkoholgehalt
Der Alkoholgehalt gibt den prozentualen Anteil von Ethanol (Alkohol) in einer Flüssigkeit an. Er wird bei alkoholischen Getränken meist in Volumenprozent (abgekürztes Einheitenzeichen: % Vol. oder Vol.-%) angegeben. Da Alkohol eine wesentlich geringere Dichte als Wasser besitzt, ist die Volumenprozentzahl höher als die Gewichtsprozentzahl. Die Bestimmung des Alkoholgehalts nennt man Alkoholometrie.
Gesetzliche Kennzeichnungspflicht
Der Alkoholgehalt in Getränken muss in Deutschland gemäß § 7b der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) angegeben sein. Der tatsächliche Alkoholgehalt darf dabei folgende Abweichungen aufweisen:
- Biere mit einem (ausgewiesenen) Alkoholgehalt bis 5,5 Vol.-%, sowie gegorene Getränke aus Weintrauben, die nicht Erzeugnisse im Sinne des Weingesetzes sind: 0,5 Vol.-%
- Biere mit einem Alkoholgehalt über 5,5 Vol.-%, sowie weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke und schäumende gegorene Getränke aus Weintrauben, die nicht Erzeugnisse im Sinne des Weingesetzes sind: 1,0 Vol.-%
- Getränke mit eingelegten Früchten oder Pflanzenteilen: 1,5 Vol.-%
- andere Getränke: 0,3 Vol.-%
Weblinks
- CVUA Karlsruhe: Schnellbestimmung des Alkoholgehaltes in Emulsionslikören und anderen Spirituosen mittels Wasserdampfdestillation und Biegeschwinger
- CVUA Karlsruhe: Vollautomatische Bestimmung von Dichte, Alkohol und Extrakt in Eierlikör mittels Wasserdampfdestillation und Biegeschwinger mit Peristaltikpumpe
- CVUA Karlsruhe: Neue Probleme mit alkoholhaltigen Mischgetränken nach der Marktbereinigung durch das Alkopopsteuergesetz
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Alkoholgehalt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |