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Anlage (Technik)
Als Anlage wird in der Technik eine planvolle Zusammenstellung von in räumlichem Zusammenhang stehenden Maschinen oder Geräten bezeichnet. Die Maschinen bzw. Geräte können funktional, steuerungstechnisch oder sicherheitstechnisch miteinander verknüpft sein.
Im Umweltrecht ist der Begriff der Anlage abhängig vom konkreten Gesetz und wird dort definiert. Darin heißt es unter anderem: Anlagen sind selbstständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Funktionseinheiten. Betrieblich verbundene unselbstständige Funktionseinheiten bilden eine Anlage.[1] Diese Charakterisierung ist sehr allgemein und kann daher in beinahe sämtlichen Bereichen der Technik ebenso benutzt werden.
Anlagentypen
Industrieanlagen
- Druckluftanlagen
- Verfahrenstechnische Anlagen des Anlagenbaus z.B. chemietechnische Anlagen, Recyclinganlagen, Raffinerien, aufbereitungstechnische Anlagen (für Erze und dergleichen mehr), Kläranlagen, Windsichteranlagen, Mahlwerke
- Leitungsanlagen der Energieversorgung
- Schaltanlagen für Hoch- und Mittelspannung in der Energieversorgung
Anlagen für Installationen an Gebäuden und Unterständen
Anlagen der Konsumelektronik
Siehe auch
Einzelnachweise
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Anlage (Technik) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |