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Anleger (Finanzmarkt)
Der Anleger (auch Kapitalanleger oder Investor genannt) legt als einer der Kapitalmarktakteure Geld am Kapitalmarkt an. Er investiert. Anleger werden in unterschiedliche Gruppen aufgeteilt, da sie jeweils unterschiedlich am Markt auftreten und auch andere Anlagestrategien verfolgen.
Eine Unterteilung bzw. Differenzierung von Anlegern kann nach verschiedenen Kriterien erfolgen:
Unterteilung nach Anlegertyp
Privatanleger
Privatanleger, auch freie Investoren, Kleinanleger oder Retailanleger genannt, sind „normale“ Einzelpersonen, die oft über kein erweitertes Finanzwissen verfügen und daher durch z. B. die neue Markets in Financial Instruments Directive (MiFID)-Gesetzgebung besonders zu schützen sind.
Institutionelle Anleger
Institutionelle Anleger sind in der Regel Unternehmen wie Banken, Versicherungen, Anlagegesellschaften, öffentliche Hand, Industrieunternehmen. Während in der Regel ein Privatanleger geringere Summen sporadisch anlegt, investieren institutionelle Anleger oft große Summen in regelmäßigen Abständen. Dementsprechend verfügen institutionelle Anleger oft über vergleichsweise große Erfahrung und Kenntnisse, insbesondere über Risiken der verschiedenen Anlageprodukte, weshalb sie weniger strengen Investorenschutzmaßnahmen unterliegen (in einigen Rechtssystemen werden solche institutionelle Anleger auch als Qualifizierte institutionelle Investoren bezeichnet).
Die institutionellen Anleger werden in der MiFID-Gesetzgebung weiter unterteilt in professionelle Anleger und geeignete Gegenparteien.[1] Geeignete Gegenparteien sind Anleger, die selbst die Befähigung besitzen, Anlagen zu emittieren, also Banken und entsprechende staatliche Stellen. Sie genießen nach der MiFID-Richtlinie fast überhaupt keinen Schutz. Die übrigen institutionellen Anleger sind die professionellen Anleger. Ihr Schutzniveau liegt zwischen dem der Privatanleger und der geeigneten Gegenparteien. Die Bank muss Richtlinien aufstellen, gemäß denen sie Anleger als professionelle Anleger behandelt, und diese Kriterien müssen dem gesetzlichen Mindeststandard nach § 31a Abs. 7 WpHG genügen. Konkrete praxistypische Voraussetzungen sind, dass der Anleger ein ausreichend hohes Wertpapiervermögen (mehr als 500.000 EUR), berufstypische Kenntnisse (mindestens ein Jahr Arbeit in einem einschlägigen Beruf, oder gleichwertige Fähigkeiten) sowie hinreichende praktische Handelserfahrung besitzt (über die unmittelbar vorangehenden 12 Monate mindestens 10 Transaktionen pro Quartal, von denen jede einen Umsatz von mindestens 25.000 EUR hatte). Das Gesetz kennt geborene und gekorene professionelle Anleger. Erstere gelten von vorn herein als professionell und müssen die Bank ausdrücklich um das höhere Schutzniveau eines Privatanlegers bitten, wenn sie dieses in Anspruch nehmen wollen. Letztere müssen hingegen erst ausdrücklich in die Einstufung einwilligen, bevor die Bank ihnen das Schutzniveau eines Privatanlegers entziehen darf. Insbesondere können Privatpersonen ihren Privatanlegerschutz nur verlieren, wenn sie zuvor ausdrücklich darin eingewilligt haben.
Unterteilung nach Anlagemotivation
Strategisches Investment
Beim strategischen Investment (Akteur strategischer Investor) liegt der Fokus auf der Verbindung des Investitionsguts mit dem eigenen Geschäft.
Beispiele:
- Kauf von Rohstofffutures um die eigene Produktion für die Zukunft abzusichern.
- Kauf von Unternehmensbeteiligungen um eigenes Produktportfolio abzurunden, den Kundenstamm zu erweitern, oder betriebliche Aufgaben und Prozesse zusammenzuführen (EDV, Einkauf, Produktion, Vertrieb, Verwaltung, F&E), um von den damit verbundenen Economy-of-Scale-Effekten zu profitieren.
Finanzinvestment
Beim Finanzinvestment (Akteur Finanzinvestor) sind die laufenden Erträge aus dem Investitionsobjekt oder die erwarteten Wertsteigerungsgewinne bei einer späteren Wiederveräußerung des Ganzen oder von Teilen des Investitionsobjektes Hauptanlagemotivation. Bezieht sich das Investment auf Unternehmensanteile, so spricht man von einer Finanzbeteiligung.
Unterteilung nach Anlageobjekt
Unternehmensbeteiligungen
Anlage in Unternehmensbeteiligungen durch den Erwerb von Kommandit- oder GmbH-Anteilen, Aktien oder Aktienfonds. Legt der Anleger sein Geld in Aktien an, so wird er zum Aktionär des entsprechenden Unternehmens.
Beteiligung an börsennotierten Unternehmen
Beteiligung an nicht börsennotierten Unternehmen („Private Equity“)
Der Investor erwirbt hier originär bedeutende Anteile an nicht börsennotierten Gesellschaften; der Investor wurde in Deutschland in jüngerer Vergangenheit oft polemisch als "Heuschrecke" bezeichnet (siehe Heuschreckendebatte).
Andere Finanzanlageobjekte
Erwerb von anderen Wertpapieren wie
- Anteilscheinen
- Verzinsliche Wertpapiere, wie z. B. Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kassenobligationen, Rentenpapieren (in der Schweiz: Obligationen)
- Optionsscheinen oder andere verbriefte Derivate
- Wandelanleihen
- Zertifikaten
- Wechseln
- Theoretisch sind auch Briefmarken Wertpapiere, denn sie verbriefen das Recht zur Inanspruchnahme einer Dienstleistung.
Einzelnachweise
- ↑ Birgit Rost: Die Bedeutung der unterschiedlichen Kundenkategorien. In Andreas von Böhlen, Jens Kan: MiFID-Kompendium: Praktischer Leitfaden für Finanzdienstleister (Heidelberg: Springer, 2008), S. 97ff
Weblinks
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Anleger (Finanzmarkt) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |