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Anwar al-Bunni

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Anwar al-Bunni (arabisch أنور البني, DMG Anwar al-Bunnī; * 1959) ist ein syrischer Rechtsanwalt, der durch seinen Einsatz für die Menschenrechte und als Regimekritiker bekannt geworden ist.

Politische Tätigkeit und Verfolgung

Al-Bunni ist ein prominenter Befürworter demokratischer Reformen in Syrien.[1] Seit den 1990er Jahren verteidigt regelmäßig Menschenrechtsaktivisten und politisch Verfolgte in Verfahren vor dem syrischen Staatssicherheitsgericht. Er war Gründer des „Free Political Prisoners Committee“[2], Vorstandsmitglied des „Syrischen Zentrums für Rechtsstudien und Forschung“[3] und arbeitete an einer Verfassung für die Zeit nach Baschar al-Assad und dessen Baath-Partei.[4]

Al-Bunnis Familie ist seit Jahren Drohungen ausgesetzt und von den syrischen Sicherheitskräften überwacht worden. Als Disziplinarmaßnahme suspendierte die von der Baath-Partei kontrollierte Rechtsanwaltskammer von Damaskus wiederholt seine Anwaltszulassung und drohte mit der dauerhaften Entziehung.[5] Ende 2005 drängten ihn Unbekannte im Auto von der Straße ab, verprügelten ihn und ließen ihn schwer verletzt zurück.

Mitglieder aus al-Bunnis Familie werden seit den 1970er Jahren aufgrund ihrer oppositionellen Tätigkeit verfolgt. Nach seinen Angaben haben sie insgesamt über 60 Jahre im Gefängnis verbracht, davon allein seine Brüder Akram und Youssef Benni über dreißig Jahre.[6]

Inhaftierung

2006 war al-Bunni Mitunterzeichner der Beirut-Damaskus-Erklärung in der 274 libanesische und syrische Intellektuelle zu einer Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten aufriefen. Daraufhin wurde er im Mai 2006 verhaftet,[7] als er gerade einen Posten als Direktor des Zentrums für die Entwicklung der Zivilgesellschaft antreten wollte, dass von der „Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte“ (EIDHR) der Europäischen Union mitfinanziert worden war.[8] 2006 bezeichnete US-Präsident George W. Bush al-Bunni als politischen Gefangenen und rief die syrische Regierung vergeblich zu seiner sofortigen Freilassung auf.[9]

Während der Untersuchungshaft wurde al-Bunni am 31. Dezember 2006 von einem kriminellen Häftling angegriffen, der ihn mehrere Treppen hinunter stieß und ihn während der Anwesenheit von Gefängniswärtern auf den Kopf schlug. Am 25. Januar 2007 schlugen ihn Gefängniswärter heftig. Sie zwangen ihn, auf allen vieren zu kriechen, und rasierten ihm gewalttätig den Kopf.[3]

Verurteilung und Strafvollzug

Am 24. April 2007 wurde al-Bunni zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe wegen „Verbreitung staatsgefährdender Falschinformationen“ nach Art. 286 des syrischen Strafgesetzbuchs verurteilt.[3] Er hatte Folter und schlechte Haftbedingungen in syrischen Gefängnissen angeprangert. Außerdem erhielt er eine Strafe von umgerechnet 2000 US-$, weil das Zentrum für die Entwicklung der Zivilgesellschaft keine offizielle Erlaubnis besessen habe.[10] Das Zentrum wurde geschlossen, bevor es seine Tätigkeit aufnehmen konnte.[11] Das Urteil wurde als Warnung an die Opposition gewertet.[12]

Die Haftstrafe wurde im Gefängnis von Adra, etwa 40 km nördlich von Damaskus, vollstreckt. Es wurde von miserablen Haftbedingungen berichtet: So unterlag al-Bunni einem Schreibverbot und musste seine Zelle mit ca. 30 Mitgefangenen teilen, darunter auch wegen Tötungsdelikten Verurteilte.[13] Durch Bewegungsmangel und hohe Luftfeuchtigkeit im Wüstenklima litt al-Bunni an Arthritis, so dass er nicht mehr normal gehen und stehen konnte. Trotzdem durfte er nur die für ihn schwer erreichbare obere Liege eines Etagenbettes nutzen.[14]

Am 13. Mai 2007 wurde al-Bunnis Ehefrau Ragheda Issa Refki von Ihrem Posten in der Verkehrsverwaltung entlassen.[15] 2008 nahms sie stellvertretend für ihren Ehemann von der irischen Präsidentin Mary McAleese den „Front Line Award for Human Rights Defenders at Risk“ entgegen, der al-Bunni verliehen worden war.[2]

Am 17. Dezember 2009 wurde al-Bunni mit dem Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes ausgezeichnet. Stellvertretend für ihn nahm sein Bruder Kamal Albinni den Preis entgegen und wurde von Bundespräsident Horst Köhler empfangen.

Nach vollständiger Verbüßung der Strafe wurde al-Bunni am 22. Mai 2011 aus dem Gefängnis entlassen.

Weblinks

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Anwar al-Bunni aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.