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Assoziativgesetz
Das Assoziativgesetz (lat. associare „vereinigen, verbinden, verknüpfen, vernetzen“), auf Deutsch Verknüpfungsgesetz oder auch Verbindungsgesetz, ist eine Regel aus der Mathematik. Eine (zweistellige) Verknüpfung ist assoziativ, wenn die Reihenfolge der Ausführung keine Rolle spielt. Anders gesagt: Die Klammerung mehrerer assoziativer Verknüpfungen ist beliebig. Deshalb kann man es anschaulich auch „Klammergesetz“ nennen.
Neben dem Assoziativgesetz sind Distributivgesetz und Kommutativgesetz von elementarer Bedeutung in der Mathematik.
Definition
In einem Summen- oder Produktterm dürfen die Summanden oder Faktoren beliebig mit Klammern verbunden werden. Dies gilt auch für mehr als drei Summanden oder Faktoren.
Eine binäre Verknüpfung auf einer Menge heißt assoziativ, wenn für alle das Assoziativgesetz
gilt.
Folgerungen
Bei Gültigkeit des Assoziativgesetzes lässt sich eine vereinfachte klammerfreie Notation einführen. Wegen
ist der Ausdruck
eindeutig, da aus jeder beliebigen Klammerung immer das gleiche Ergebnis folgt.
Beispiele
Als Verknüpfungen auf den reellen Zahlen sind Addition und Multiplikation assoziativ, es gilt zum Beispiel
und
- .
Die Subtraktion und Division sind hingegen nicht assoziativ, denn es ist zum Beispiel
und
- .
Auch die Potenz ist nicht assoziativ, da zum Beispiel
gilt.
Einordnung
Das Assoziativgesetz gehört zu den Gruppenaxiomen, wird aber bereits für die schwächere Struktur einer Halbgruppe gefordert.
Schwächere Formen der Assoziativität
Folgende Abschwächungen des Assoziativgesetzes werden an anderer Stelle genannt/definiert:
- Alternativität:
- Linksalternativität:
- Rechtsalternativität:
- Bol-Identitäten:[1]
- linke Bol-Identität
- rechte Bol-Identität
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Gerrit Bol: Gewebe und Gruppen In: Mathematische Annalen, 114 (1), 1937, S. 414–431.
Literatur
Otto Forster: Analysis 1: Differential- und Integralrechnung einer Veränderlichen. Vieweg-Verlag, München 2008, ISBN 978-3-8348-0395-5.
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