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Auflage
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Auflage bezeichnet:
- Auflage (Justiz), ein Rechtsinstrument der Staatsanwaltschaft oder der Teil eines Urteils oder eines gerichtlichen Beschlusses, darunter
- Auflage (Jugendstrafrecht), ein Rechtsmittel des deutschen Jugendrechts
- Auflage (Verwaltungsrecht), eine belastende Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt
- Auflage (Zivilrecht), eine Anordnung bei einer Schenkung oder in einer letztwilligen Verfügung
- Auflage (Ornament), in der Kunst das mit einer Matrize aufgedrückte oder als Einzelteil applizierte Relief als Verzierung
- Auflage (Publikation), im Buch- und Verlagswesen die Gesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke von Printmedien
- Auflage (Reproduktion), im Druckwesen die Gesamtheit der identischen Abzüge von einer Druckvorlage
- Beschichtung
Siehe auch:
Wiktionary: Auflage – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Wundauflage, ein Verbandmaterial
- einen Überzug auf Gegenständen aus einem bestimmten Material, siehe Plattieren
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |