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Ausschuss für Rechtsphilosophie

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Der Ausschuss für Rechtsphilosophie bestand in der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht unter Leitung von Hans Frank.

Gründung und Zielsetzung

Der Ausschuss arbeitete seit der Gründung am 3.–5. Mai 1934 im Weimarer Nietzsche-Archiv. Geschäftsführender Vorsitzender war der Jenaer Rechtsphilosoph Carl August Emge. Außer Frank und Emge waren weitere fünfzehn Gründungsmitglieder zugegen: der Rechtsphilosoph Julius Binder, der Völkerrechtler Viktor Bruns, der Soziologe, Historiker und Philosoph Hans Freyer, der Philosoph Martin Heidegger, der Jurist Ernst Heymann, der Jurist Erich Jung, der emeritierte Rechtsprofessor Wilhelm Kisch, der Psychiater Max Mikorey, der Mediävist Hans Naumann, der Jurist Helmut Nicolai, der Architekt und NS-Ideologe Alfred Rosenberg, der Psychologe und Philosoph Erich Rothacker, der Jurist und Philosoph Carl Schmitt, der Rechtsphilosoph Rudolf Stammler, der Biologe und Zoologe Jakob Johann von Uexküll. 1935 wurde der Volksschullehrer und Herausgeber des Stürmer, Julius Streicher nachberufen.[1]

In der Eröffnungsrede knüpfte Frank an Friedrich Nietzsche an: „Der Durchbruch der Rechtsphilosophie heißt daher: Feierlich Abschied nehmen von der Entwicklung einer Knechtsphilosophie im Dienste undeutscher Dogmen. Lebensrecht und nicht Formalrecht soll unser Ziel sein. … Unser Recht soll der Allgemeinheit dienen …, es soll aber ein Herrenrecht und nicht Sklavenrecht sein. Der Staatsbegriff des Nationalsozialismus wird von uns neugebaut auf Einheit und Reinheit des deutschen Menschentums, formuliert und verwirklicht im Recht und im Führerprinzip … In diesem Sinne bitte ich, daß der Ausschuß sich als ein Kampfausschuß des Nationalsozialismus konstituiert.“ Auf der abschließenden Pressekonferenz am 5. Mai 1934 verkündete Frank vor über 200 Journalisten, dass „das Fundament unserer Gesetzgebung die Erhaltung der rassischen Wertsubstanz unseres Volkes ist“.

Die Akten des Ausschusses für Rechtsphilosophie wurden 1938 zerstört; daher gibt es für dessen Tätigkeit, bis auf das Protokoll der konstituierenden Sitzung, nur eine weitere aktenmäßige Überlieferung: eine Liste der Namen der Mitglieder, die aber erst 2018 publiziert wurde.[2] Die Publikation löste, durch den Linguisten François Rastier und den Publizisten Kaveh Nassirin initiiert, die international geführte Debatte über Martin Heidegger und Fake News aus.

Literatur

  • Emmanuel Faye: Heidegger. Die Einführung des Nationalsozialismus in die Philosophie, Berlin 2009, S. 275–278
  • Victor Farías: Heidegger und der Nationalsozialismus, S. Fischer, Frankfurt am M. 1989, S. 277–280
  • Kaveh Nassirin: Martin Heidegger und die Rechtsphilosophie der NS-Zeit: Detailanalyse eines unbekannten Dokuments (BArch R 61/30, Blatt 171), FORVM u. PhilPapers pdf

Einzelnachweise

  1. Frankfurter Zeitung vom 4. Mai 1934 zit. n., Victor Farías, Heidegger und der Nationalsozialismus, Frankfurt am Main, 1989, S. 277; zur Berufung von J. Streicher siehe ebd.
  2. Kaveh Nassirin: Den Völkermördern entgegengearbeitet? In: FAZ.net. Abgerufen am 17. Juli 2018.
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