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Berichtigung

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Eine Berichtigung ist die Behebung einer falschen Information. Das Wort gehört der gehobenen Umgangssprache an und wird in verschiedenen Sachverhalten verwendet. In Druckwerken erscheint es gelegentlich als die Überschrift auf einer Sonderseite, wo Fehler, die sich in der Druckfahne nicht mehr beheben ließen, behoben werden. In deutschen Schulen ist „Berichtigung“ die Überschrift über Nachträgen zu schriftlichen Arbeiten, in denen die orthographischen Fehler (z. B. eines Schulaufsatzes) vom Schüler richtiggestellt werden.

Im Medienrecht versteht man unter dem Begriff Berichtigung sowohl die Richtigstellung als auch den Widerruf einer Tatsachenbehauptung in einem Medium (z. B. Presse oder Rundfunk). Es existiert ein Berichtigungsanspruch für die Berichtigung falscher Angaben. Im Gesetzgebungsverfahren und beim Druck von Gesetzblättern kommen Fehler vor, die berichtigt werden müssen, damit kein Schaden entsteht.

Im Insolvenzrecht bezeichnet das Wort Berichtigung die Bedienung der Verbindlichkeiten durch den Insolvenzverwalter in der gesetzlich vorgesehenen Rangfolge.

Literatur

  • Walter Kratzert: Bedeutung und Berichtigung der in der Redaktion und Publikation von Reichsgesetzen unterlaufenen Fehler. Zugleich: Breslau, Jur. Diss., 1913. – Berlin: Frensdorf, 1913. – V, 44 S.
  • Günter: Stecher: Bedeutung und Berichtigung von Fehlern im Gesetzgebungsverfahren. Breslau, Rechts- u. staatswiss. Diss., 1925. Breslau, 1925, 91 S.
  • Hans-Günter Geisler: Druckfehler im Reichsgesetzblatt, ihre rechtliche Bedeutung und ihre Berichtigung. Breslau, Rechts- u. staatswiss. Diss – Görlitz, 1931. – 38 S.
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