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Berufliche Funktion
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Die berufliche Funktion ist die Wahrnehmung eines zusätzlichen Aufgaben- und/oder Verantwortungsbereiches, die an eine Berufsausübung geknüpft ist. Diese Funktion wird in Personalunion ausgeübt.
Beispiele hierfür sind:
- Ein Abteilungsleiter kann zugleich auch Vertriebsbeauftragter sein.
- Ein Sachgebietsleiter kann neben der Leitung seines Sachgebietes auch stellvertretender Abteilungsleiter sein.
- Ein Soldat der Bundeswehr, der nicht Offizier ist, kann die Dienstellung „Offizier vom Wachdienst“ übernehmen.
- Ein Polizeivollzugsbeamter ist in aller Regel auch Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft (siehe auch Berufliche Funktion bei der Polizei).
Siehe auch
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Berufliche Funktion aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |