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Berufsprüfung

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Die Berufsprüfung (BP) ist ein Qualifikationsnachweis im Schweizer Bildungssystem, der wie die höheren Fachprüfungen zu den höheren, weiterführenden Berufsausbildungen gehört. Für die bestandene Prüfung wird der eidgenössische Fachausweis vergeben.

Aufnahmebedingungen / Voraussetzungen

Zu einer Berufsprüfung wird in der Schweiz zugelassen, wer eine Berufslehre im Bereich der angestrebten Prüfung absolviert hat oder eine gleichwertige Ausbildung und zwei bis drei Jahre Berufserfahrung in diesem Berufsfeld aufweisen kann.

Vorbereitungskurse

Vorbereitungskurse auf die Berufsprüfung sind zwar in den meisten Prüfungsordnungen nicht vorgeschrieben (→ offen für Autodidakten/Selbststudium), in der Praxis jedoch fast immer notwendig. Explizit vorgeschrieben ist beispielsweise eine erfolgreich absolvierte Polizeischule für angehende Polizisten.

Die Vorbereitungskurse sind nicht reguliert,[1] dennoch leistet der Bund finanzielle Beiträge dazu.[2]

Sie können z.B. 2 bis 5[3] Semester dauern. Als typisch gelten 2 bis 3 Semester.[4]

Modulprüfungen/Modulabschlüsse

Die Prüfungsordnung kann das Bestehen von Modulprüfungen oder Modulabschlüssen vorschreiben.

Inhalt

Wer die Prüfung bestanden hat, erhält den eidgenössischen Fachausweis. Dieser ist eine Urkunde, die bezeugt, dass der Inhaber die erforderlichen Kompetenzen besitzt, die von einer qualifizierten Fachkraft verlangt werden. Der neu erworbene Titel verbindet praktische Fähigkeiten mit fundierten theoretischen Kenntnissen. Die Prüfungsvorbereitungen sind nicht reglementiert, nur die Prüfungsinhalte.

Die Prüfungsordnung wird von Organisationen der Arbeitswelt ausgearbeitet und vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie genehmigt.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach dem Erhalt des eidgenössischen Fachausweises kann man die höhere Fachprüfung absolvieren.

An Technikerschulen kann der eidgenössische Fachausweis auch ein (freiwilliger) Zwischenschritt zum Techniker HF sein. Entweder wird in den unteren Semestern gezielt auf die Berufsprüfung vorbereitet (wobei die Berufsprüfung selbst freiwillig ist) oder es gibt, wenn man bereits eine Berufsprüfung abgelegt hat, Studienerleichterung.[5]

Schwächen

  • Internationale Anerkennung
  • langjährige Berufserfahrung nötig (nicht geeignet für Patchworkkarrieren und Quereinsteiger)

Geschichte

Die Berufsprüfung wurde 1963 mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes eingeführt.[6]

Die Berufsprüfung hatte anfangs Startschwierigkeiten, mittlerweile gibt es aber mehr erfolgreich abgelegt Berufsprüfungen als Abschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen bzw. höheren Fachschulen.[7]

Weblinks

Quellen

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Berufsprüfung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.