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Bischul Akum
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Bischul Akum bezeichnet (im Unterschied zu Bischul Jisrael) von Nichtjuden zubereitete Speisen, die (rabbanitisch) zu verzehren verboten sind (Mischna Awoda Sara 35b).
Begründung ist vor allem die Vermeidung interreligiöser Ehen zur Sicherung einer jüdischen Zukunft mit eindeutig jüdischer Identität.
Unter den Poskim gibt es eine Vielzahl von Diskussionen darüber, welche Lebensmittel in die Kategorie von Bischul Akum fallen. Grundsätzlich verboten sind:
- gekochte Lebensmittel, die nicht in rohem Zustand gegessen werden
- gekochte Lebensmittel, "die am Tisch eines Herrschers aufgetragen werden".
Dieser Artikel / Artikelstub / diese Liste wurde in Jewiki verfasst und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. Hauptautor des Artikels (siehe Autorenliste) war Michael Kühntopf. Weitere Artikel, an denen dieser Autor / diese Autorin maßgeblich beteiligt war: 2.657 Artikel (davon 1.533 in Jewiki angelegt und 1.124 aus Wikipedia übernommen). Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Seite Jewiki:Statistik. |