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Botschaft des Bundesrates
Die Botschaft des Bundesrates ist in der Schweiz ein Bericht des Bundesrates, in welchem er seinen Vorschlag für einen parlamentarischen Erlass oder Entscheid[1] erläutert. Sie wird zuhanden der Bundesversammlung verfasst. Rechtsgrundlage bildet Art. 141 Parlamentsgesetz. Ziel der Botschaften des Bundesrates ist es, das Parlament über die Vorschläge, die damit angestrebten Ziele und die zugrunde liegenden Probleme zu informieren sowie das Parlament von der bundesrätlichen Lösung zu überzeugen.
Die Botschaften des Bundesrates werden im Bundesblatt veröffentlicht. Sie dienen der Rechtsprechung und juristischen Lehre regelmässig als Auslegungshilfe der entsprechenden Erlasse.
Zur Terminologie:
Auf kantonaler und kommunaler Ebene ist die Terminologie breiter: so kann hier der erläuternde Bericht je nach Kanton Bericht, Botschaft, Ratschlag, Vortrag oder Weisung heissen.
Siehe auch
Weblinks
- Art. 141 Parlamentsgesetz
- Botschaft des Bundesrates im Parlamentswörterbuch (parlament.ch)
- Leitfaden der Bundeskanzlei zum Verfassen von Botschaften des Bundesrates
Einzelnachweise
- ↑ Der Gesetzestext spricht nur von Erlassen, indes ist der Begriff weit zu verstehen und umfasst rechtsetzende wie auch nicht-rechtsetzende Beschlüsse.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Botschaft des Bundesrates aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |