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Branntwein
Der Begriff Branntwein bezeichnet allgemein alle durch Brennen (Destillation) hergestellten Spirituosen und deren Mischungen mit mehr als 15 % Vol. Alkohol. In diesem Sinne, jedoch mit unterschiedlichen Mindestalkoholgehalten und zahlreichen Ausnahmen, wird der Begriff für die Branntweinsteuer und im Jugendschutzgesetz verwendet. Die ursprüngliche Bedeutung als gebrannter Wein wird heute meist Weinbrand bezeichnet. Die EU greift diese Bedeutung wieder auf und definiert den Begriff in diesem Sinne.
Daher gibt es folgende zwei Definitionen: Branntwein bezeichnet
- den nach § 130 Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG) definierten Steuergegenstand der Branntweinsteuer;
- nach Anhang II Nr. 4 der Verordnung (EG) 110/2008:
- „Branntwein ist eine Spirituose,
- die ausschließlich durch Destillation zu weniger als 86 % vol von Wein oder Brennwein oder durch erneute Destillation eines Weindestillats zu weniger als 86 % vol gewonnen wird,
- die einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl r. A. aufweist,
- die einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist.
- Der Mindestalkoholgehalt von Branntwein beträgt 37,5 % vol. […]“
- „Branntwein ist eine Spirituose,
In dieser EG-Verordnung ist Branntwein eine von sechsundvierzig Kategorien verschiedener Spirituosen. Unter diese Kategorie der EG-Verordnung fallen z. B. Weinbrand oder weinbrandhaltige Getränke (Brandy oder Weinbrand bildet dort jedoch auch eine eigene Kategorie).
Die gelegentliche Schreibung Brandwein wird im Duden nicht angeführt.
Siehe auch
Weblinks
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