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Brieföffner
Ein Brieföffner ist ein aus Griff und stumpfer Klinge bestehendes messerähnliches Gerät zum glatten Öffnen (Aufschlitzen oder – früher – Siegelablösen) von anderen wertvollen Werkstoffen. Klinge und Griff werden in der Regel auch aus unterschiedlichen Werkstoffen gefertigt.
In der Regel lassen sich Briefe auch ohne Werkzeug öffnen. Mit einem Brieföffner gelingt das Öffnen jedoch meist so, dass der Briefumschlag nur minimal und der Briefinhalt gar nicht beschädigt wird.
Elektrische Brieföffner
Es gibt elektrisch betriebene Geräte, die Briefe automatisch öffnen. Die Briefe werden entweder mit einer Schneide oder einer Fräse geöffnet, wobei es beim Schneiden die beiden Möglichkeiten gibt, dass der Brief entweder geschlitzt oder geschnitten wird. Beim Schneiden wird die obere Kante komplett abgeschnitten, beim Schlitzen wird nur die halbe Papierstärke "angeschlitzt". Während die Schneide den Vorteil hat, dass auch dickere Umschläge geöffnet werden können, besteht der Nachteil, dass die Schneide des Brieföffners den Inhalt beschädigen kann. Elektrische Brieföffner, die die Umschläge auffräsen, schonen die Inhalte.
Dampfbrieföffner
Geheimdienste verwenden oft Brieföffner, die mit Hilfe von Wasserdampf die Klebefalzen eines Briefumschlags auflösen und dadurch ein vom Empfänger unbemerktes Öffnen des Briefes ermöglichen.
Brieföffner als Waffe
Handelsübliche Brieföffner können auch als Stichwaffen verwendet werden. Dies sichert schon ihre Bauweise und Gestaltung. Im Deutschen Waffengesetz ist diese Einordnung als Waffenfähigkeit erläutert.[1] So ist die Mitnahme von Brieföffnern bei Sicherheitskontrollen (z. B. in Flughäfen) nicht erlaubt. Auch dieses ergibt sich aus den Regelungen des Waffengesetzes.[2][3] Selbst Brieföffner aus Kunststoffen oder Naturmaterialien (Elfenbein, Knochen usw.) können je nach Bauart als Waffe eingestuft werden. Die Klingen haben je nach Bauart die Eigenschaften (Klingenform, Klingenmaterial, Schneide und/oder Spitze (Ort) einer Stichwaffe oder eines Messers.
Berühmt ist auch der Suizid mithilfe eines Brieföffners. So wählte z. B. Robert Stewart den Freitod mithilfe eines Brieföffners und Patrick Henry simulierte nach seiner berühmten Rede nach den Schlussworten „give me Liberty, or give me Death!“ einen Selbstmord mithilfe eines Brieföffners.[4]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Waffengesetz (WaffG), § 1 Absatz 2 Nr. 2 Buchst. a und b
- ↑ Deutsches Waffengesetz (WaffG), § 41 Absatz 1 Nr. 1
- ↑ Deutsches Waffengesetz (WaffG), Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen, Unterabschnitt 2, Nr. 1. und 1.1
- ↑ Amy Kukla, Kukla, Jon: Patrick Henry: Voice of the Revolution, S. 45–46, PowerPlus Books 2002, ISBN 0-8239-5725-X
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Brieföffner aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |