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Suizid

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Suizid (von neulateinisch suicidium aus caedes „Tötung“ und sui „seiner selbst“, also sui caedes „Tötung seiner selbst“), auch Selbsttötung, Selbstmord oder Freitod, ist das willentliche Beenden des eigenen Lebens, sei es durch beabsichtigtes Handeln oder absichtliches Unterlassen von lebenserhaltenden Maßnahmen, z. B. lebenswichtige Medikamente, Nahrungsmittel oder Flüssigkeit zu sich zu nehmen.

Benennung

Das Wort „Suizid“ wird in der modernen Wissenschaftssprache bevorzugt, während der sprachlich häufiger gebrauchte Ausdruck „Selbstmord“ als Lehnübersetzung bereits im 17. Jahrhundert ebenfalls aus „suicidium“ entstand.[gd 1] Die Bezeichnung „Selbstmord“ ist jedoch aus juristischer Sicht inkorrekt, da eine Selbsttötung nicht die heutigen juristischen Kriterien eines Mordes erfüllt.

Mit dem Suizid befassen sich Wissenschaften wie die Psychiatrie, Psychologie, Soziologie, Philosophie, Theologie und die Rechtswissenschaft. Als eigenständige Wissenschaft, die sich mit dem Suizid besonders aus psychiatrisch-medizinischer Sicht beschäftigt, hat sich im 20. Jahrhundert die Suizidologie herausgebildet. Daneben gibt es praktische Ansätze zur Suizidverhütung und zur Betreuung derjenigen, die einen Suizidversuch – eine Suizid-Handlung, die nicht direkt zum Tod geführt hat – unternommen haben, sowie der Angehörigen von Suizidenten.

Suizid wurde in den jeweiligen Gesellschaften und Epochen sehr unterschiedlich bewertet, was sich auch in der Sprache niederschlug. In den Fachsprachen haben sich heute die Bezeichnungen Suizid und Selbsttötung durchgesetzt, letztere wird meist juristisch oder amtssprachlich verwendet und lässt den Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit offen. Suizid wird vor allem in der lateinisch geprägten wissenschaftlichen und besonders der medizinischen Sprache bevorzugt. Umgangssprachlich sind jedoch vor allem die in der deutschen Sprache älteren Bezeichnungen Selbstmord und Freitod verbreitet.

Selbstmord

Selbstmord ist die historisch älteste deutschsprachige Bezeichnung für einen Suizid. Das Wort „Selbstmord“ ist jedoch keine eigentliche deutsche Wortschöpfung, sondern entstand als Lehnübersetzung des neulateinischen „suicidium“ im 17. Jahrhundert, während das Wort „Selbstmörder“ im 16. Jahrhundert bei Martin Luther erstmals als „sein selbs mörder“ (seiner selbst Mörder) erscheint.

Die indogermanische Wurzel des Wortes „Mord“ bedeutet „aufgerieben werden, zerreiben“ (vgl. aus derselben Sprachwurzel: „mürbe“).[gd 2] Es stand ursprünglich für „Tod“ während das Adjektiv „tot“ eine alte Partizipialbildung zu dem nicht mehr gebräuchlichen althochdeutschen „touwen“ ist, was „sterben“ bedeutet.[gd 3] Doch schon in altgermanischer Zeit hatte sich die Wortbedeutung bei vielen Stämmen verschoben und stand für „absichtliche, heimliche Tötung“. Den gleichen indogermanischen Ursprung hat das lateinische „Mors“ (Tod).

1652 wurden durch John Donne die Begriffe „self murder“ für den verwerflichen Selbstmord und „self-homocide“ für den nicht von vorneherein verwerflichen Suizid in der englischen Sprache etabliert.[1]

Fritz Mauthner schrieb 1923 in seinem Wörterbuch der Philosophie: „Und weil der sogenannte Selbstmord doch auch kein unnatürlicher Tod ist, weil es immer natürlich zugeht – dieweil der Mensch eben im Leben wie im Sterben immer mit zu der Natur gehört –, darum bin ich geneigt, den neuen, nicht ganz einwandfrei gebildeten Ausdruck Freitod – im D. W. noch nicht gebucht – dem alten und an die Sprache des Strafrechts erinnernden Worte Selbstmord vorzuziehen. […] Jean Paul konnte die Umformung Selbermord wagen; immer knüpft die Vorstellung an die des Verbrechens an, wie es denn im Französischen bis nach der Mitte des 18. Jahrhunderts homicie de soi-même hieß. […]“[2]

In der Wissenschaft wird der Begriff heute meist abgelehnt[3], da eine Beurteilung der Tat vermieden werden soll: Fred Dubitscher sagte „Selbstmord sei kein Mord im eigentlichen Sinn und kein Verbrechen“.[4] Adrian Holderegger formulierte: „Dieses Residuum eines religiösen Vorurteils und einer veralteten Rechtsauffassung hat in einem modernen Beurteilungsschema keinen Platz mehr“.[5]

Freitod

Der Begriff Freitod wurde Anfang des 20. Jahrhunderts aus Friedrich Nietzsches „Vom freien Tode“ gebildet, das in seinem Werk Also sprach Zarathustra enthalten ist.[gd 4]

Diese Bezeichnung geht davon aus, dass sich ein Mensch im Vollbewusstsein seines Geistes und selbstbestimmt „zur rechten Zeit“ tötet. Wer nach Nietzsche einen freien Tod vorhat, sollte ein „edles“ Sterben wählen. Jesus, so Nietzsche, sei nicht zur rechten Zeit gestorben, da er den Menschen noch viel hätte geben können.

„[…] Seinen Tod stirbt der Vollbringende, siegreich, umringt von Hoffenden und Gelobenden.
Also sollte man sterben lernen; und es sollte kein Fest geben, wo ein solcher Sterbender nicht der Lebenden Schwüre weihte! […]“
„[…] Dass euer Sterben keine Lästerung sei auf Mensch und Erde, meine Freunde: das erbitte ich mir von dem Honig eurer Seele.
In eurem Sterben soll noch euer Geist und eure Tugend glühn, gleich einem Abendroth um die Erde: oder aber das Sterben ist euch schlecht gerathen. […]“ (Zitate aus Also sprach Zarathustra, Erster Teil, Vom freien Tode)

Ein Beispiel dieser Art des Sterbens kann im Tod des Sokrates gesehen werden, der auf eine Flucht verzichtete, das richterliche Urteil mit Respekt vor den Gesetzen annahm und bis zuletzt mit seinen Freunden philosophisch diskutierte. Auch Seneca, der bereits schwer krank gewesen ist, hat nach dem missglückten Anschlag auf Kaiser Nero sein Todesurteil im Geiste der Stoa als sittlich gleichgültiges Ding (Adiaphora) angenommen und sich mit seinen Freunden mündlich und schriftlich ausführlich mit Sterben und Selbsttötung auseinandergesetzt. Dabei kritisierte er jene Philosophen, die Selbstmord zur Sünde erklärten.

Aus psychiatrischer Sicht handelt es sich um eine Form der rationalen Bewältigung suizidaler Tendenzen, wie sie etwa der schwer traumatisierte Schriftsteller Jean Amery vorgenommen hatte.[6]

Problematik der Freiwilligkeit

Die Bezeichnung Freitod impliziert den Gedanken des freien Willens als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des Menschen. Sie wird jedoch in der Psychiatrie abgelehnt, weil die Entscheidungsfähigkeit einer suizidalen Person aufgrund des präsuizidalen Syndroms stark eingeschränkt ist.

Aus Sicht der Medizin ist der Suizid in vielen Fällen das Symptom einer behandlungsdürftigen psychischen Störung wie einer Depression, bipolaren Störung, Schizophrenie oder anderer schwerer Krankheiten oder Behinderungen, die der betroffene Mensch nicht mehr länger ertragen kann. Einigkeit besteht, dass durch erhöhte diagnostische Bemühungen der Patient zwar besser, aber nicht vollständig geschützt werden kann. Suizide aus anderen Gründen (z. B. als Konsequenz eines Gesichtsverlustes oder einer Lebenskrise) sollen dagegen seltener vorkommen.

Unklar ist, ob es einen rationalen Suizid aufgrund philosophischer Erwägungen gibt. Der Philosoph Wilhelm Kamlah spricht von einem Entschluss zur Selbsttötung nach reiflicher Überlegung und aus innerer Ruhe und Freiheit heraus.[7]

In begrifflicher Nähe dazu steht der von Alfred Hoche eingeführte „Bilanzsuizid“, die Selbsttötung nach rationaler Abwägung der Lebensumstände. Bilanzsuizide im Sinne einer rational kalkulierten Entscheidung entsprechen einem subjektiven Empfinden. Viktor Frankl spricht sich daher dafür aus, die Bezeichnung Bilanzsuizid ausschließlich für die Sicht des Betroffenen zu verwenden.[8]

Teilweise wird der Suizid als ein letzter Ausweg eines Menschen aus einem Leben angesehen, das von körperlichem Schmerz und Leiden bestimmt ist, welche sich mit den Mitteln der Medizin nicht lindern lassen. Wird er dabei von einem Dritten unterstützt, spricht man von assistiertem Suizid bzw. Sterbehilfe. Die Sterbehilfe wird international kontrovers diskutiert und juristisch geregelt. In der Geriatrie und Altenpflege wird sie im Zusammenhang mit den Begriffen „künstliche Ernährung“ bzw. „Nahrungsverweigerung“ immer wieder thematisiert.

Ursachen

Der Soziologe Émile Durkheim hat 1897 mit seinem Werk über den Suizid (Le suicide) die sozialen Zusammenhänge der Selbsttötung auf empirischer Grundlage analysiert. Er unterscheidet zwischen dem egoistischen, dem altruistischen, dem anomischen und dem fatalistischen Suizid.

Die relativ häufigste Ursache für einen Suizid bzw. Suizidversuch wird heute in diagnostizierbaren psychischen Erkrankungen gesehen. Je nach Schätzung werden 90 % aller Suizide in westlichen Gesellschaften hierauf zurückgeführt.[9] Da die Diagnose häufig erst nach einem erfolgreichen Suizid als Verdachtsdiagnose gestellt wird, ist diese Einteilung zumindest fragwürdig, da zur Diagnose nur die Suizidhandlung an sich und die Beschreibungen von Angehörigen herangezogen werden können. Letztere sind unter Umständen unvollständig oder fehlerhaft, oder es wird einzelnen Begebenheiten im Nachhinein eine unangemessene Bedeutung beigemessen (Recall Bias). Andere Studien betrachten nur Patienten mit bereits bekannter psychiatrischer Krankheit und zeigen ebenfalls einen hohen Anteil von psychisch Kranken an den Suiziden, tendenziell wird dieser hier sogar unterschätzt, weil viele psychiatrische Erkrankungen nicht diagnostiziert werden. Suizid kommt demnach gehäuft vor bei allen Psychosen, vor allem aber bei Depressionen und manisch-depressiven Erkrankungen.

Suchterkrankungen, Persönlichkeitsstörungen und chronische Schmerzen spielen ebenfalls eine gewichtige Rolle, haben aber auch fließende Übergänge zur Depression. Den Suizid auslösende Faktoren können dann zwar Lebenskrisen wie die Trennung vom Partner, Versagensängste oder der wirtschaftliche Ruin sein – als alleiniger Hintergrund eines Suizids kommt dies aber nur in ca. fünf bis zehn Prozent der Fälle vor. Trotzdem ist davon auszugehen, dass sowohl eine innere wie eine äußere Ursache für eine Depression besteht, d. h. ein für Depressionen anfälliger Patient wird durch seine Lebensumstände depressiv.

Jean Améry, ein Schriftsteller, der durch eigene Hand starb, sah als individuelle Ursache für den Suizid das eigene Scheitern, welches das Leben widrig macht.[10]

Fritz Mauthner verglich in seinem „Wörterbuch der Philosophie”[11] den Suizidenten mit einer an der Ufermauer stehenden Katze, die, weil sie von heißen Eisenstangen umzingelt ist, ins für sie tödliche Wasser springt. Wie die Katze, die sonst schwere Verbrennungen erlitte, töten wir uns selbst also nur dann, wenn wir das Weiterleben als unerwünschter einschätzen als den Tod. Dann erst entstehe die Möglichkeit, dass bewusste Motive stärker als der Instinkt zur Selbsterhaltung werden.

Tausende von Texten aller Art über verschiedenste Aspekte des Suizids hat 1927 Hans Rost in einer Bibliographie zusammengestellt. Die „Suizid-Bibliothek“ aus Rosts Nachlass steht heute in der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg, weite Teile davon sind auch auf Mikroform verfügbar (siehe Literatur).

Statistik

Suizide pro 100.000 Männer (links) bzw. Frauen (rechts) pro Jahr (Datengrundlage 1978–2008).  < 1          1–5         5–5.8      5.8–8.5  8.5–12    12–19     19–22.5  22.5–26  26–29.5  29.5–33  33–36.5  >36.5 Suicide world map - 2009 Female,2.svg
Suizide pro 100.000 Männer (links) bzw. Frauen (rechts) pro Jahr (Datengrundlage 1978–2008).

 < 1          1–5         5–5.8      5.8–8.5
 8.5–12    12–19     19–22.5  22.5–26
 26–29.5  29.5–33  33–36.5  >36.5

Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass es weltweit etwa eine Million Suizide pro Jahr gibt und dass 10 bis 20 Mal so viele scheitern.[12]

Eine Übersicht über die Suizidraten weltweit im Vergleich findet sich in der Liste der Suizidraten nach Ländern. Ein weltweiter Durchschnittswert ist aufgrund mangelhafter Datenlage nicht zu bestimmen. Innerhalb der OECD schwankte die Suizidrate (Suizide pro 100.000 Einwohner/Jahr) in den Jahren 1960 bis 2005 zwischen 11 und 16. Seit einem Spitzenwert von 16,0 im Jahr 1984 nahm die Suizidrate stetig ab und stand 2005 bei 11,4.[13] In der Europäischen Union begingen nach einer Meldung der EU-Kommission aus dem Jahr 2005 jährlich 58.000 Menschen Suizid, wobei die meisten dieser Fälle von Personen begangen wurden, die an Depressionen litten. An anderen Todesursachen führt dieselbe Meldung jährlich 50.700 Verkehrstote und 5.350 Opfer von Gewaltverbrechen an.

Die Suizidrate ist stark geschlechtsabhängig; die Rate ist bei Männern konsistent höher als bei Frauen, meist mehr als doppelt so groß. Die höchste Suizidrate weltweit wird aus Weißrussland gemeldet, mit 35,1 im Jahr 2003 (Männer 63,3; Frauen 10,3), die höchste Suizidrate unter Frauen aus Japan mit 13,7 im Jahr 2007 (Männer 35,8; Durchschnitt 24,4). Die tiefste Suizidrate in Europa wurde in Griechenland gemessen, mit 2,8 im Jahr 2008 (Männer 4,8, Frauen 1,0). Die Suizidrate ist auch altersabhängig, allerdings variiert diese Abhängigkeit kulturell stark. In Südkorea steigt die Suizidrate mit zunehmendem Alter stetig an, und nimmt dagegen in Norwegen und Neuseeland ab, während sie in Ländern mit tiefer Suizidrate wie Portugal, Griechenland oder Italien kaum eine Altersabhängigkeit aufweist.[13]

Deutschland

Häufigkeit

Die Zahl der Suizide in Deutschland folgt seit ca. 1980 einem fallenden Trend. 2007 betrug sie 9402 (11,4 je 100.000 Einwohner), während sie 1980 bei 18.451 (23,6 je 100.000 Einwohner) gelegen hatte.[destatis 1][destatis 2] Zusätzlich ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Als Gründe für den Rückgang werden eine verbesserte fachärztliche Versorgung und die Enttabuisierung psychischer Erkrankungen angesehen. Suizide entsprachen 2007 1,1 % aller Todesfälle und 30,7 % der Todesfälle mit äußerer Ursache (Vergleich: Unfälle 60,4 %, darin Stürze 25,2 %, Verkehr 16,9 %).[destatis 1]

Sterblichkeit durch vorsätzliche Selbstbeschädigung je nach Alter und Geschlecht

Die Sterblichkeit durch Suizid ist sehr stark abhängig von Alter und Geschlecht. Kinder waren 2007 mit einer Sterblichkeit von weniger als 0,3 je 100.000 Einwohner praktisch nicht betroffen. In der Gruppe der 15- bis 19-Jährigen betrug die Sterblichkeit 2,1 (weibl.) bzw. 6,2 (männl.) je 100.000 Einwohner und stieg bei den 85-Jährigen und Älteren auf 17,9 bzw. 68,7 je 100.000 Einwohner. Der Anteil von Selbsttötungen an den Todesursachen erreicht dennoch bei jungen Erwachsenen sein Maximum, da deren Sterblichkeit durch Krankheit sehr niedrig ist. In der Altersgruppe der 15- bis 35-Jährigen war Suizid Ursache in einem von sechs Todesfällen (16,5 %). Insgesamt betrug die Suizidsterblichkeit von weiblichen Personen 5,7, von männlichen 17,4 je 100.000 Einwohner. Von den 9402 Suiziden wurden 7009 (74,5 %) von Männern ausgeführt. Wegen der bei Frauen schneller abnehmenden Suizidzahlen hat dieser Anteil steigende Tendenz.[destatis 1][destatis 2]

Die Zahl der Suizidversuche liegt gegenüber den vollendeten Suiziden im Mittel um einen Faktor 10 bis 15 höher, also bei ca. 100.000 bis 150.000. (Auch hier ist mit hohen Dunkelziffern zu rechnen.) Der Einfluss von Alter und Geschlecht ist gegenüber den vollendeten Suiziden genau umgekehrt. Bei jungen Frauen ist die Häufigkeit von Suizidversuchen am größten, bei älteren Männern am niedrigsten. Stichprobenschätzungen für Deutschland ermittelten für 2001 für Frauen 131 und für Männer 108 Versuche je 100.000 Einwohner. Für 15- bis 24-jährige Frauen werden bis zu 300 Versuche je 100.000 Einwohner geschätzt. Insgesamt dominieren bei den Suizidversuchen weiche Methoden der Vergiftung (78 % weibl., 59 % männl.) gefolgt von der Verwendung schneidender oder stechender Gegenstände (14 % weibl., 23 % männl.). Die Intention der Suizidversuche korreliert signifikant mit dem Alter: Bei jüngeren dominieren parasuizidale Gesten und Pausen, bei älteren liegen eher Suizidversuche im engeren Sinn, d. h. mit Selbsttötungsabsicht, vor.[14]

Die Suizidrate von Ärzten ist bis zu 3,4-mal höher als die anderer Bürger, bei Ärztinnen ist die Rate sogar bis zu 5,7-mal erhöht.[15] Neben der berufsbedingten dauerhaften Beschäftigung mit belastenden Themen wie Krankheit und Tod ist eine mögliche Erklärung für diese hohe Rate, dass Ärzte sowohl die Expertise als auch Zugang zu Mitteln zur Ausführung eines Suizids besitzen, über die andere Bevölkerungsgruppen seltener verfügen.

Innerhalb Deutschlands bestehen signifikante regionale Unterschiede. Die meisten Suizidfälle gab es 2006 in Bayern (13,3 je 100.000 Einwohner), die wenigsten in Sachsen-Anhalt (6,6 je 100.000 Einwohner). 1990 wurden in Sachsen noch die meisten Fälle (28,3 je 100.000 Einwohner) und in Nordrhein-Westfalen die wenigsten (11,9 je 100.000 Einwohner) gezählt.[destatis 3] Im Jahre 1982 lag die Suizidhäufigkeit in der damaligen Bundesrepublik Deutschland bei 24,7 je 100.000 Einwohner[destatis 4], in der DDR bei 44.[16] Forscher führen dies jedoch weniger auf die Gesellschaftsordnung, sondern eher darauf zurück, dass das Territorium der DDR hauptsächlich Gebiete wie Sachsen und Mecklenburg umfasste, die schon im Deutschen Reich erhöhte Suizidraten aufwiesen.[17] In der Folgezeit ging diese Häufigkeit jedoch zurück und liegt heute für Männer bei 20 und für Frauen bei 7.[14]

Die Zahl der Suizide ist einer jahreszeitlichen Schwankung unterworfen. 2006 nahmen sich während der Frühlings- und Sommermonate mehr Menschen das Leben als während der Herbst- und Wintermonate. Von März bis Juli lag der Anteil an den Suiziden des Jahres über dem Anteil des Monats am Jahr, besonders deutlich im Mai und Juli, von August bis Februar lag der Suizidanteil dagegen gleichmäßig unter den Jahresanteilen.[destatis 5]

Experten gehen davon aus, dass die hohe Anzahl an Suiziden im Jahr 2009 auf einen Zusammenhang zurückzuführen ist zwischen medialer Berichterstattung über den Selbstmord des Fußball-Torhüters Robert Enke und der Zahl der Nachahmer. So sind 2009 9571 Suizide vollendet worden. Bereits bei der Veröffentlichung von Goethes Roman „Die Leiden des jungen Werther“ war es 1774 zu einer Suizidwelle gekommen, wobei zahlreiche Tode deutlich als Nachahmung der Romanvorlage erkennbar waren. In der wissenschaftlichen Literatur werden die Nachahmer-Suizide deswegen als "Werther-Effekt" bezeichnet. Inzwischen haben zahlreiche Studien (wie beispielsweise zweimalige Zunahme nach der Erstausstrahlung und Wiederholung des Filmes "Tod eines Schülers") einen Zusammenhang zwischen der Medienberichterstattung über Suizide und einem Anstieg der Taten bestätigt. Deswegen mahnt der Deutsche Presserat die Medien in seinem Kodex bei der Berichterstattung über Suizide zur Zurückhaltung.[18]

Methoden

Von 11.150 erfassten Suiziden in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2004 wurden folgende Todesursachen erfasst[destatis 6]:

Männer griffen 2006 in 52,6 % der Fälle zu den so genannten harten Suizidmethoden des Erhängens, Erdrosseln oder Erstickens und damit häufiger als Frauen (34,5 %), die wiederum häufiger weiche Methoden wie eine Vergiftung mit einer Überdosierung von Medikamenten etc. anwendeten.[destatis 7]

Im Jahr 2008 nahmen sich auf deutschen Bahnstrecken 714 Menschen das Leben, im Jahr 2009 waren es laut Bericht des Eisenbahn-Bundesamtes 875.[19]

Österreich

In der Zwischenkriegszeit von 1919 bis 1939 gab es in Österreich zwischen 30 und 40 Suizide je 100.000 Einwohner. Für die Jahre 1940 bis 1945 liegen keine Daten vor. Im Jahr 1945 wurde wiederum mit 60 Suiziden je 100.000 Einwohner (absolut: 4500) eine außergewöhnlich hohe Suizidrate verzeichnet.

Die Suizidraten nach 1945 schwanken zwischen 20 und 30 Suiziden je 100.000 Einwohner, absolut von 1500 bis über 2000 Suiziden pro Jahr. Aufgrund dieser Zahlen gilt Österreich im internationalen Vergleich als ein Land mit mittlerer (10–20) bis hoher (über 20) Suizidrate. Zwischen 1945 und 1986 kam es zu einem leichten Anstieg der Rate von 20 auf 28 Suizide je 100.000 Einwohner. Danach war die Zahl rückläufig und fiel 1999 auf rund 19 Suizide je 100.000 Einwohner. Die Suizidraten sind regional höchst unterschiedlich, während sie z. B. in Wien seit 1986 zurückgehen, steigen sie in Tirol und Oberösterreich seit 1991 an.

Die Selbsttötungsrate von Männern ist in Österreich doppelt so hoch wie die von Frauen und steigt mit zunehmendem Alter. Während Buben bis zum 15. Lebensjahr eine Suizidrate von 2 haben, haben gleichaltrige Mädchen eine Suizidrate von 1. Mit 85 Lebensjahren beträgt die Suizidrate bei Männern jedoch 120, bei Frauen dagegen nur 33. Die Suizidraten von Männern über 85 sind wie in Deutschland besonders hoch, ihre Rate liegt 140 % über jener der 60- bis 64-jährigen.

Die Zahl der Suizidversuche kann wegen der schwierigen Datenerhebung nur geschätzt werden. Hochrechnungen haben eine Zahl von rund 25.000 bis 30.000 Suizidversuchen pro Jahr ergeben. Dabei handelt es sich vorwiegend um Vergiftungen (v. a. mit Alkohol) und Medikamentenüberdosierungen.

Die häufigste Suizidmethode bei Männern und Frauen in Österreich ist das Erhängen. Rund 40 % der Suizide von Frauen werden durch Erhängen begangen, 25 % durch Vergiften und 14 % durch Sturz aus der Höhe. Bei Männern erhängen sich fast 50 % der Suizidenten, ungefähr 20 % erschießen sich und rund zehn Prozent vergiften sich.[20]

Schweiz

Häufigkeit

Jährlich sterben in der Schweiz zwischen 1.300 und 1.400 Menschen durch Suizid (ca. 1.000 Männer und 400 Frauen). Dies entspricht knapp vier suizidbedingten Todesfällen pro Tag oder einer jährlichen Suizidrate von 19,1 pro 100.000 Einwohner. Damit gehört die Schweiz nach Russland, Ungarn, Slowenien, Finnland und Kroatien zu den europäischen Ländern mit überdurchschnittlich hoher Suizidrate.[21] Nach der von der WHO publizierten Liste von Suizidrate nach Ländern von 2005 hat die Schweiz mit 17,5 eine leicht tiefere Rate als Frankreich und eine leicht höhere als Österreich (15,4).

Methoden

Ausgewählte Suizidmethoden in der Schweiz, 1969–2000[22]:

  • Erhängen 25 %
  • Schusswaffen 24 %
  • Vergiftung durch feste oder flüssige Substanzen 14 %
  • Herunterstürzen 10 %
  • Ertrinken 9 %
  • Überfahrenlassen durch Zug 7 %
  • Vergiftung durch Gase 6 %
  • Schneiden, Stechen 2 %

Erscheinungsformen

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Alterssuizid

Die Suizidalität nimmt in Europa mit dem Alter zu. Dies wird als „ungarisches Muster“ bezeichnet. Menschen ab dem 60. Lebensjahr (Senioren) sind daher besonders stark betroffen. Hier tritt außerdem bei befürchteter oder tatsächlicher schwerer Erkrankung mit der Selbstaufgabe eine besondere Form des Suizids hinzu. Die Nahrungs- und/oder Flüssigkeitsaufnahme wird reduziert oder ganz aufgegeben. Für Angehörige und Pflegende entsteht dabei oft eine ethische Konfliktsituation zwischen Respekt vor der Entscheidungsfreiheit und der Furcht, der Hungertod könnte unfreiwillig erfolgen.

Depression (Krankheit) als eine Ursache für Suizidgedanken ist in jeder Altersstufe, also auch bei Hochaltrigen, mit ungefähr gleich guten Erfolgsaussichten (Prognose) behandelbar. Auch Depressive haben jedoch einen Willen, können entscheiden, und es ist ihnen deshalb zuzugestehen, dass sie, wie andere Kranke, heilende oder Leiden mindernde therapeutische Eingriffe ablehnen.[23]

Suizidbeihilfe

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Hauptartikel: Sterbehilfe

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben geht davon aus, dass es in Deutschland zahlreiche Patientensuizide gibt. Zum Teil sieht sie es als eine ihrer Aufgaben, individuell und gesellschaftlich dafür Unterstützung zu leisten. Ethisch wird darüber unterschiedlich geurteilt.

Weitere so genannte Suizidbeihilfe-Organisationen haben sich etwa seit 2000 in Deutschland gegründet.[24] Als Folge wird eine Gesetzesänderung diskutiert, in der ein geplanter neuer § 217 Strafgesetzbuch die gewerblich betriebene Suizidbeihilfe unter Strafe stellen soll.[25]

Doppelsuizid

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(Rechtliche Einordnung) Ein Doppelsuizid liegt z. B. dann vor, wenn ein Paar sich in ein Auto setzt, mittels eines Schlauches die Abgase in das Wageninnere leitet, jeder durch das Öffnen der Wagentür auf seiner Seite bis zum Schwinden der Sinne die Möglichkeit hat, den Suizid abzubrechen, aber darauf verzichtet (Vom BGH in BGHSt 19,135 entschieden, wobei der Überlebende, der das Gaspedal durchgetreten hatte, wegen einer Tötung auf Verlangen gem. § 216 StGB an seiner Freundin verurteilt worden war).

Beispiele
  • Heinrich von Kleist tötete am 21. November 1811 am Kleinen Wannsee bei Berlin auf deren Wunsch erst Henriette Vogel und dann sich selbst. Doch da Kleist seine todeswillige, an Gebärmutterkrebs erkrankte geistige Freundin tötete, würde es heute strafjuristisch kein „Doppelsuizid“ sein. Es wäre eine Tötung auf Verlangen der Henriette Vogel durch Kleist.
  • Hans Fallada verabredete 1911 in Rudolstadt mit seinem Freund Hanns Dietrich von Necker den gemeinsamen Freitod. Die Freunde tarnten das Vorhaben als Duell. Von Necker starb, Fallada überlebte schwer verletzt, wurde strafrechtlich belangt und medizinisch behandelt, blieb bis zum Lebensende 1947 psychisch labil und drogenabhängig. Wenn das Vorhaben wie geplant in die Tat umgesetzt worden wäre, wäre auch das kein „Doppelsuizid“, sondern strafjuristisch als eine wechselseitig begangene Tötung auf Verlangen zu werten gewesen.
  • Johannes R. Becher versuchte 1910 in München, sich und seine sieben Jahre ältere Geliebte zu töten, indem er verabredungsgemäß zuerst auf sie und dann auf sich selbst schoss. Während die Frau starb, überlebte Becher. Die Tat war offensichtlich vom Vorbild Kleists inspiriert, dem Becher sein erstes veröffentlichtes literarisches Werk widmete, die „Kleist-Hymne“ Der Ringende. Becher wurde wegen Tötung auf Verlangen angeklagt, entging jedoch auf Betreiben seines Vaters, eines Richters am Landgericht München, der Verurteilung, indem er für unzurechnungsfähig erklärt wurde. Becher musste sich in den folgenden Jahren wiederholt wegen Suchterkrankungen klinisch behandeln lassen und unternahm noch mehrere vergebliche Suizidversuche.
  • Steglitzer Schülertragödie 1927 in Berlin-Steglitz: Verabredete Tötung und Selbsttötung wegen komplizierter Beziehungsprobleme mit vier jugendlichen Beteiligten. Zwei Menschen starben, einer führte die versprochene Tat nicht aus, überlebte, trat später unter dem neuen Namen Ernst Erich Noth als Schriftsteller und Wissenschaftler hervor und lebte bis 1983.
  • Stefan Zweig und seine Frau Charlotte begingen 1942 im brasilianischen Exil Doppelsuizid durch Medikamenteneinnahme. Charlotte wartete den Tod ihres Mannes ab, bevor sie sich selbst eine Überdosis verabreichte.

Eine moderne Variante des Doppelsuizids ist der Internetsuizid, bei dem sich zwei Personen in entsprechenden Chatforen zum gemeinsamen Suizid verabreden.

Massensuizid

Hauptartikel: Massenselbsttötung

Erweiterter Suizid

In selteneren Fällen geht einem Suizid die Tötung Dritter (meist Partner und Kinder) voraus; in diesen Fällen spricht man oft von einem erweiterten Suizid.[26] Liegt das Einverständnis zum Sterben nicht bei allen Beteiligten vor, dann handelt es sich um einen erweiterten Suizid.[27] Auch der Amoklauf mit abschließender Selbsttötung ist ein spezieller Fall eines „erweiterten“ Suizids, bei dem oft auch zufällige, dem Täter nicht bekannte Menschen Opfer sein können.

Die Begriffe Mitnahmesuizid[28] sowie homicide-suicide und murder-suicide werden synonym benutzt.[29] Ein Mitnahmesuizid liegt allerdings nur dann vor, wenn das Ziel, sich selbst zu schaden, größer ist als das Ziel, anderen Schaden zuzufügen.[27]

Suizid als Protest

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Ebenfalls vergleichsweise selten ist der Suizid in Form der Selbstopferung, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen (Selbsttötung des Pfarrers Brüsewitz am 18. August 1976 vor der Michaeliskirche in Zeitz („Fanal von Zeitz“), um durch seine öffentlich inszenierte Verbrennung auf die Kirchenfeindlichkeit des SED-Regimes hinzuweisen, sowie die Selbstverbrennung des Tübinger Doktoranden und Gandhi-Schülers Hartmut Gründler am 16. November 1977 vor der St. Petrikirche in Hamburg während des SPD-Parteitages aus Protest gegen die Atomenergiepolitik, besonders die Falschinformationen über Asse II im Bundesumweltprogramm seit 1971) oder einer Sache dienlich zu sein aufgrund eines echten oder vermeintlichen Mangels an Alternativen. So trat Mahatma Gandhi in den Hungerstreik ein, um Kämpfe zwischen Hindus und Muslimen zu verhindern. Salvador Allende, der chilenische Staatspräsident, tötete sich am 11. September 1973, um sich nicht demütigen zu lassen, nachdem der US-Geheimdienst CIA gegen ihn den Putsch zugunsten von Augusto Pinochet unterstützt hatte. Im Vietnamkrieg gab es von vielen Geistlichen und Mönchen Selbstverbrennungen an öffentlichen Plätzen, indem sich diese mit Benzin übergossen und vor laufender Kamera anzündeten. Diese Protestsuizide hörten allerdings bald auf, da sie den Kriegsverlauf nicht beeinflussen konnten. Von März bis November 2011 zündeten sich zehn Tibeter und zwei Tibeterinnen aus Protest gegen die chinesische Politik und Unterdrückung Tibets an. 5 von Ihnen starben. Wo genau dabei die Grenze zum selbstgefährdenden oder auch zum selbstverletzenden Verhalten liegt, ist manchmal schwer auszumachen.

Suizid als militärische Taktik

Schon der chinesische General Sunzi erwähnte um 500 v. Chr. die militärische Taktik des Selbstmordangriffs, zu dem man einen Gegner nicht treiben solle. Im Zweiten Weltkrieg wurden junge japanische Flieger zu Kamikaze-Angriffen mittels – zu diesem Zweck umgebauten – Kampfflugzeugen genötigt. Daneben werden Suizide auch in Bürgerkriegen als Waffe eingesetzt. Seit den 1980er Jahren hat sich die Anzahl sogenannter Selbstmordattentate bei Konflikten im islamischen Kulturbereich stark erhöht. Das Aufkommen von Selbstmordangriffen in diesem Zeitraum korreliert jedoch weniger mit Religion als mit Kämpfen gegen militärisch überlegene Gegner, die als kultur-fremde Besatzungsregime wahrgenommen und/oder dargestellt werden. Das ist nicht nur im islamischen Kulturbereich, sondern auch in Sri Lanka vorgekommen.[30]

Suizidprävention

Oft wird ein Suizid vorher angekündigt. Darüber hinaus gibt es einige Zeichen, die einem Suizid vorausgehen können. Erwin Ringel führte für drei solche Symptome (Einengung des Denkens, Aggressionshemmung bzw. Aggressionsumkehr und Suizidfantasien) den Begriff präsuizidales Syndrom ein.

Psychologen vertreten den Standpunkt, dass solche Ankündigungen und Warnzeichen ernst zu nehmen sind und der Betroffene beim Verdacht einer Suizidalität offen darauf angesprochen werden sollte. Sie argumentieren, dass Menschen, die einen Suizid begehen wollen, meist niemanden finden, mit dem sie über diese Gedanken sprechen könnten. Ein zentraler Punkt der Prophylaxe bestehe deshalb darin, Menschen zu helfen, über ihre Probleme und Suizidgedanken zu reden (Suizidpakt), damit sie nicht in eine noch stärkere Isolation geraten. Aus diesem Gedanken heraus entstand in den 1950er Jahren die Telefonseelsorge als Einrichtung der Suizidprävention.

Das „Nürnberger Bündnis gegen Depression“, geleitet von dem Psychiater Ulrich Hegerl, untersuchte 2001 bis 2002, ob eine Aufklärungs- und Fortbildungskampagne über die Depression Suizide und Suizidversuche verhindern kann. Auf vier sich ergänzenden Interventionsebenen wurden Hausärzte geschult, eine professionelle PR-Kampagne gestaltet, Multiplikatoren wie Lehrer, Journalisten, Pfarrer und Pflegepersonal angesprochen und weitergebildet sowie Hilfsmaßnahmen und Informationsmaterialien für Betroffene und Angehörige angeboten. Nach zwei Jahren Intervention (2001 und 2002) ging die Gesamtzahl der Suizide und Suizidversuche im Vergleich zum Kontrolljahr 2000 und zur Kontrollregion Würzburg signifikant um 24 % zurück. Für Suizide allein war kein statistisch signifikanter Nachweis möglich, da die untersuchte Region und damit die Zahl der Suizide zu klein war und die zufälligen jährlichen Schwankungen zu stark.

Der österreichische Psychiater Erwin Ringel untersuchte Methoden, Suizide zu verhindern, und gründete 1948 in Wien das weltweit erste Zentrum zur Suizidprävention. Zudem veranlasste er 1960 die Gründung der International Association for Suicide Prevention (IASP)[31] und wurde deren erster Vorsitzender. Gernot Sonneck führt die Suizidforschung in Österreich weiter und gründet mit seinen Mitarbeitern 2007 die Wiener Werkstätte für Suizidforschung.[32]

Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) bietet Hintergrundinformationen zum gesamten Themenfeld Suizid: Prävention, Forschung, Praxishinweise, Literatur, Hilfeeinrichtungen u. ä. Im Dezember 2002 gründete diese Gesellschaft eine Initiativgruppe Nationales Suizidpräventionsprogramm für Deutschland. Bei dieser Gruppe arbeiten über 70 Organisationen und fast 200 Experten mit. Sie versteht Suizidprävention nicht nur als gesundheitspolitische, sondern auch als eine gesellschaftliche Aufgabe. Mitte August 2011 sprach sich Gerd Storchmann vom Berliner Verein NEUhland für suizidgefährdete Jugendliche nach dem gemeinsamen Freitod dreier Mädchen in der Nähe von Cloppenburg dagegen aus, Internetforen zum Thema Suizid, durch die die drei sich möglicherweise kennengelernt hatten, "grundsätzlich zu verdammen"; diese müssten nicht immer negative Effekte haben. [33]

Im Jahr 2003 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstmals der 10. September als Welt-Suizid-Präventionstag ausgerufen. Mit diesem jährlichen Aktionstag soll in der Öffentlichkeit auf dieses Tabuthema aufmerksam gemacht werden, da Suizide nach Auffassung der WHO eines der größten Gesundheitsprobleme der Gegenwart darstellen.

Zur Vermeidung von Nachahmungstaten (siehe Werther-Effekt) empfiehlt der Deutsche Presserat in einer 1997 erstmals veröffentlichten Richtlinie Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Suizidenten[34] (siehe Werther-Effekt: Reaktion der Medien).

Suizid in Weltanschauungen

Die Frage der moralischen Zulässigkeit des Suizids wird kulturell sehr unterschiedlich betrachtet. Oft lässt sich in den unterschiedlichen Gesellschaften ein zwiespältiges Verhältnis feststellen. Vielfach wurde und wird in den Gesellschaften ein meist unterschiedlich definierter „ehrenhafter Selbstmord“ als einzig zulässige Art der Selbsttötung weitgehend akzeptiert. Dazu zählte der japanische Seppuku, bei dem es darum ging, eine verlorene Ehre wiederherzustellen. Mit ähnlichem Ziel kommt das auch in Europa vor, bei Militärs und Politikern (nicht selten durch Selbsterschießung), aber auch bei Kaufleuten im Bankrott. 1900 löste die Veröffentlichung von Schnitzlers Leutnant Gustl, der froh ist nicht aus Ehre Suizid begehen zu müssen da der unebenbürtige Kontrahent plötzlich verstorben war, einen Skandal aus und die österreichische Offiziersgesellschaft degradierte den nestbeschmutzenden Autor.[35]

Antike

Die moralische Wertung des Selbstmords wurde bereits in der Antike sehr kontrovers diskutiert. In Tragödie und Epik wurden Selbstmörder vielfach als Helden verehrt. Der griechische Philosoph Hegesias (3. Jahrhundert v. Chr.), der den Spitznamen Peisithanatos („der zum Tode überredet“) führte, betonte in seinen aus seiner pessimistischen Lebensauffassung gespeisten Vorträgen das Elend der menschlichen Existenz. Er schrieb dem Einzelnen das Recht zu, sich umzubringen. Das menschliche Leben habe an sich keinen besonderen moralischen Wert. Seine Ausführungen erwiesen sich dabei als derart überzeugend, dass seine Vorträge in Ägypten verboten wurden, weil sich viele Zuhörer das Leben nahmen.

Führende griechische Philosophen wie Pythagoras und Platon (sh. Phaidon), später auch Römer wie Cicero (Somnium Scipionis)[36] lehnten den Selbstmord hingegen aus religiösen und religiös-ethischen Gründen ab. Viele Stoiker der mittleren römischen Schule wie etwa Cato der Jüngere und Seneca (u.a. epistulae morales 70) sahen dagegen in der Selbsttötung für bestimmte Fällen durchaus eine Wahlmöglichkeit. Für Mark Aurel (um 170 n. Chr.) waren Leben und Tod als solche belanglos. Wichtig war ihm eine von Nächstenliebe geprägte vernunftgemäße Lebensführung. Sein Kaisertum sah er – zumindest in seiner öffentlichen Selbstdarstellung – als Befehl, seine Pflicht zu erfüllen „wie ein Soldat beim Sturm auf die feindliche Mauer“ (Selbstbetrachtungen 7,7). Sich aufzugeben gehörte daher nicht zum Lebenskonzept des Marcus Aurelius; der Tod als Notwendigkeit – eben beispielsweise während der Pflichterfüllung – jedoch schon. Dies deckte sich durchaus mit der traditionellen Sichtweise der römischen Nobilität, die den „römischen Tod“, also die ehrenvolle Selbsttötung in bestimmten Situationen, stets propagiert hatte.

Der durch Literatur und Filme bekannt gewordene, hauptsächlich von römischen Feldherren praktizierte Suizid, sich in ausweglosen Situationen ins Schwert zu stürzen, wurde aber zumindest in der späteren Kaiserzeit nicht mehr einhellig als „ehrenvoller Tod“ betrachtet, da seine Durchführung zumeist in völlig aussichtslosen Situationen stattfand, in denen Armeeangehörige entweder einem vielleicht noch schrecklicheren Ende entgegensahen oder eine persönliche Schande verhindern wollten. So schreibt der griechische Historiker Cassius Dio um 220 rückblickend über das Ende des Oberkommandierenden Publius Quinctilius Varus während der Schlacht im Teutoburger Wald (9 n. Chr.):

„Varus und die übrigen Offiziere erfaßte Angst, sie möchten entweder lebendig in Gefangenschaft geraten oder von ihren grimmigsten Feinden getötet werden […], und das ließ sie eine zwar schreckliche, aber notwendige Tat wagen: Sie begingen Selbstmord. […] Als sich die Kunde davon verbreitete, leistete vom Rest der Leute, selbst wenn er bei Kräften war, auch nicht einer mehr Widerstand, vielmehr ahmten die einen das Beispiel ihres Feldherrn nach, während die anderen selbst ihre Waffen wegwarfen und sich vom Nächstbesten, der da wollte, niedermachen ließ; denn Flucht war unmöglich, wie sehr sie einer auch ergreifen wollte. (Cass. Dio. 56, 21f.)[37]

Im Fall des Kaisers Nero Claudius Caesar geriet dessen versuchte Selbsttötung – zumindest in der Darstellung der durchweg feindseligen Überlieferung – während seiner Flucht zu einer Schmach, da er bei seinem Dolchstich in den Hals die Nachhilfe seines letzten Getreuen benötigte.[38] Neros Tod war kein Suizid so, wie dieser beim Militär praktiziert wurde. Die Selbsttötung seines kurzzeitigen Nachfolgers Otho hingegen, der sich nach verlorener Bürgerkriegsschlacht im Jahre 69 das Leben nahm, wird in den Quellen hingegen gelobt (Sueton, Otho 11 f.).

Judentum

Nach dem Judentum ist JHWH (Jahwe) als der Schöpfer der Welt derjenige, der das Leben gibt und wieder nimmt. So wurden Selbstmördern bis ins 20. Jahrhundert alle üblichen Trauerriten versagt. Wie Schwerkriminelle mussten sie an gesonderten Orten bei den Friedhöfen beerdigt werden, beispielsweise an deren Umfriedung.

Doch auch im Judentum gab und gibt es die Möglichkeit, durch einen „ehrenhaften Selbstmord“ höchste Verehrung zu genießen. So bewertete das rabbinische und später auch das orthodoxe Judentum all jene religiös inspirierten Suizide als einem Martyrium gleichwertig, die im Angesicht eines drohenden qualvollen Todes, einer unsittlichen Behandlung oder des Zwangs zu Apostasie erfolgten.[39] Daher werden im heutigen Staat Israel auch die Menschen auf dem Masada hoch geehrt, welche sich vor dem letzten Angriff der Römer selbst töteten.

Christentum

In der Spätantike setzte sich die Kirche mit den philosophischen Lehren auseinander. Vielfach war die Trennung zwischen Philosophie und Religion noch nicht deutlich ausgeprägt. Auch der bedeutende kirchliche Lehrmeister Augustinus hatte trotz aller Kritik an Platon viele grundsätzliche platonische Vorstellungen in seine Anschauungen und damit in die katholische Tradition einfließen lassen.[40] So rief er Platon in seinem bekanntesten Werk „De civitate dei“ als Zeugen für das von ihm formulierte Verbot der Selbsttötung auf, obwohl die Bibel den Suizid nicht ausdrücklich verbot und die bisherige christliche Lehre keine eindeutige Stellung zum Suizid hatte. Augustinus war der Meinung, dass das Gebot Du sollst nicht töten! auch auf sich selbst anzuwenden sei. Später verurteilte die Kirche den Suizid als Selbstmord kategorisch als Sünde und weigerte sich bis ins frühe 19. Jahrhundert, Suizidopfern die Bestattung auf Friedhöfen zu gewähren und ein kirchliches Begräbnis zuzulassen. Stattdessen wurde die Leiche in ungeweihter Erde beerdigt, siehe Eselsbegräbnis.

Ein wichtiges Argument des Katholizismus gegen Suizid ist, dass das Leben an sich Gott gehöre und so die Herrschaft Gottes verletzt werde. Eng verwandt damit ist die Ansicht, dass menschliches Leben heilig und einzigartig sei und alle Anstrengungen unternommen werden müssen, es zu schützen. Diesen Standpunkt hatte bereits Cicero vertreten.

Selbstmörder-Friedhof mit anonymen Holzkreuzen in Berlin-Grunewald, Aufnahme aus dem Jahr 1931

Noch im römischen Codex Iuris Canonici (CIC) von 1917 war die überlegte Selbsttötung ein Grund zum Ausschluss von einem kirchlichen Begräbnis.[41] Das galt indes nicht im Falle von Anzeichen der Reue. Im Zweifelsfall war ein kirchliches Begräbnis zu gewähren.[42] Der nachfolgende CIC von 1983 erwähnt unter den Ausschlussgründen den Suizid nicht mehr explizit. Es besteht allerdings ein Ausschlussgrund im Falle einer Erregung öffentlichen Ärgernisses.[43] Eine allgemeine Anwendbarkeit auf Fälle überlegten Suizids ohne Reueanzeichen ist aber umstritten und erfolgt in der Praxis gewohnheitsmäßig oftmals nicht.

Beim einmaligen Fall des katholischen Kronprinz Rudolph konnte 1889 durch den Kompromiss der Attestierung einer geistigen Verwirrung ein Begräbnis mit allen kirchlichen Zeremonien möglich gemacht werden.

Islam

Im Islam ist Suizid streng verboten, einigen Hadithen zufolge wird Menschen, die sich töten, die Aufnahme ins Paradies verweigert, und es droht ihnen ein „ewiges Höllenfeuer“. Zumindest aber ist es eine schwere Sünde (Sure 4,29)[44][45], denn nach muslimischer Ansicht hat nur Gott das Recht, über Leben und Tod zu entscheiden.[gb 1]

Trotz dieses Verbotes kam es in der Vergangenheit und auch heute immer wieder zu Selbstmordkommandos. Dies geschah und geschieht nicht nur im Zeichen eines Kampfes gegen „Ungläubige“[gb 1], sondern auch innerhalb verschiedener Glaubensrichtungen im Islam. Die Grenzen zwischen Selbsttötung und Glaubenszeugnis sind in diesen Fällen fließend, insbesondere wenn der Gedanke vorherrscht, im Falle eines Todes im Kampf um die Verteidigung des Glaubens sogleich ins Paradies aufgenommen zu werden.[gb 2] Besonders durch den semitischen Islam wurde der Märtyrertod auch politisiert.[45] Der islamische Märtyrertod bedarf stets der Zustimmung von religiösen Führern und der Glaubensgemeinschaft, da er sonst nur als Selbstmord angesehen würde. In der schiitischen Tradition war zudem festgelegt, dass nur unverheiratete Männer und keine Frauen den Märtyrertod sterben durften. Zudem mussten die Eltern stets zustimmen. Diese Traditionen wurden zu Beginn der achtziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts zunächst durch Ajatollah Khomeini aufgeweicht, der eine Zustimmung der Eltern nicht mehr für notwendig erachtete. Dieser Meinung schloss sich auch der führende schiitische Religionsgelehrte im Libanon, Großayatollah Mohammad Hussein Fadlallah, an. Er sieht es als Pflicht von Mädchen und Jungen, auch ohne Zustimmung der Eltern in den Tod zu gehen.[46] Die innermuslimischen Streitigkeiten, wer Märtyrer sei und wer nicht, macht die Verurteilung von Al-Qaida durch Fadlallah deutlich. Fadlallah ist auch geistiger Mentor der radikalislamischen Terrororganisation[47][48] Hisbollah, doch er lehnt es ab, den islamischen Kampf in den USA fortzusetzten, wie dies bei den Terroranschlägen am 11. September 2001 in New York geschah. So verurteilt er die Angriffe von Al-Qaida als „nicht mit der Scharia […] und dem wahren islamischen Dschihad vereinbar“. Für Fadlallah sind die Kämpfer der Al-Qaida keine Märtyrer, sondern „bloße Selbstmörder“.[49]

Obwohl auch im sunnitischen Islam die Selbsttötung als Sünde betrachtet wird[45], gibt es dort eine Suizid-Tradition.[50] Nachdem schiitische Gelehrte den Vorbehalt der Zustimmung der Eltern zum Märtyrertod ihrer Kinder entzogen oder eingeschränkt hatten, schlug auch der Sunnit Abdalsalam Faradsch, Vordenker der ägyptischen Dschihad-Gruppe, in seiner Schrift „Die vergessene Pflicht“ (1981) in dieselbe Kerbe.[46]

Die vergleichsweise niedrige allgemeine Selbstmordrate in islamisch geprägten Ländern dürfte auch auf den Gedanken der Vorherbestimmung des Schicksals zurückzuführen sein.[gb 2]

Buddhismus

In den buddhistischen Schriften wird die Selbsttötung differenziert betrachtet. Der Buddhismus selbst schwankt zwischen klarer Ablehnung und bedingter Zustimmung zur Selbsttötung. Keinesfalls ist die Selbsttötung mit der Tötung eines anderen Wesens zu vergleichen, und Formen der Selbsttötung, die andere Leben gefährden, werden vor allem aufgrund dieser Tatsache geächtet. Die Selbsttötung mit dem Ziel, die eigene Erleuchtung vor einem Rückfall (z. B. bei schwerer Krankheit) zu schützen oder um nach der Wiedergeburt zu einer höheren Daseinsform aufzusteigen, wird in den Schriften da und dort positiv gewertet. Voraussetzung für eine positive Wertung der Selbsttötung ist ein „klarer, konzentrierter und ruhiger Gemütszustand“ und das „Vertrauen in einen Buddha“. Unter diesen Voraussetzungen wird die Selbsttötung als nicht verwerflich oder karmisch schädlich bezeichnet.[md 1]

Einer der bekanntesten Texte im Pali-Kanon zum Thema der Selbsttötung ist das Channovāda-Sutta:[VeW 1]

„Den auf Grund von schwerer Krankheit suizidalen Mönch Channa besuchen Sāriputta und Mahācunda, dessen Weggefährten. Ausführlich erkundigen sie sich über eventuelle Mängel der Nahrung, der Pflege oder der medizinischen Versorgung. Doch Channa verneint jeden Mangel. Dann erkundigen sie sich über eventuelle Mängel der Erleuchtung, doch Channa legt ausführlich dar, dass er die Erleuchtung verwirklicht hat. Nachdem die beiden Mönche bei Channa keinen Mangel gefunden haben, sprechen sie ihm noch einmal die Lehre vom Ende des Leidens zu und verlassen ihn. Channa greift zum Schwert und tötet sich so. Daraufhin befragt Sāriputta den Buddha und legt ihm den Fall vor:
‚Vom ehrwürdigen Channa, o Herr, ist zum Schwert gegriffen worden. Welches ist sein Weg, welches sein Schicksal nach dem Tod?‘[VeW 2]
Buddha verweist darauf, dass Channa sich in der gründlichen Befragung als untadelig erwiesen hat, also als einer, der Arhatschaft erlangt hat und nicht wiedergeboren werden wird. So gesehen ist schon die Fragestellung des Sāriputta verfehlt. Sāriputta verweist aber auf die Verwandten und Freunde, die das Verhalten von Channa als verwerflich erachten, doch dies weist Buddha zurück:
‚Wer, o Sāriputta, diesen Körper abwirft, und einen anderen Körper anlegt, den nenne ich tadelnswert. Das ist bei Channa dem Mönch nicht (der Fall); untadelhaft hat Channa, der Mönch, zum Schwert gegriffen‘[VeW 3]

Es scheint also hier so zu sein, dass einer, der nicht wiedergeboren werden wird, durchaus Selbsttötung begehen darf.

Die Kommentarliteratur zu diesem Fall lehnt es aber strikt ab, diesen Text als Beleg dafür zu nehmen, dass sich ein Arhat im Gegensatz zu einem Unerlösten töten darf. In den Kommentaren wird der Moment der Erlangung der Arhatschaft in den Augenblick des Todes hinein verlegt, um zu betonen, dass der Akt der Selbsttötung nicht die Tat eines Erlösten war, sondern noch die Tat eines Menschen, der davor stand. Wäre er nämlich schon im Zustand der Arhatschaft, wäre Channa ein ethisches Vorbild für alle Buddhisten, und dies soll ja gerade nicht daraus abgeleitet werden.[51]

Jede Selbsttötung, die mit Selbstbehauptung verbunden ist, wird also prinzipiell als ethisch verwerflich angesehen, da ja dies gerade die Ursache für die ewige Wiedergeburt Samsara ist.[md 2]

Da im Buddhismus alles Leben höchste Achtung genießt, ist auch im heutigen Buddhismus der Suizid geächtet, insofern eine destruktive Motivation ursächlich ist. In Thailand und Sri Lanka, welche vom Theravada-Buddhismus geprägt worden sind, gilt ein Selbstmord sogar als Schande für die gesamte Familie.[gb 3]

Nur in sehr seltenen Fällen kann ein Suizid positiv bewertet werden, wenn dadurch beispielsweise andere Menschen gerettet werden.

Hinduismus

Mit der Verdrängung des Buddhismus durch den Hinduismus ab dem 15. Jahrhundert in Indien fand der Suizid weite Verbreitung. Die zu den bedeutendsten Texten der Hindus gehörenden Texte der Puranas betonen, dass die Selbsttötung Lohn der Asketen sei, um deren Frömmigkeit zu besiegeln, dass sie jedoch kein Ausweg für Menschen sei, die nicht an die Götter glauben. Im Geiste dieser Texte lassen sich daher Pilger bei Festumzügen zu Ehren von Vishnu Jaganatha von den Rädern seines Prozessionswagens überrollen; andere suchen heilige Plätze auf, an denen man aus großer Höhe in den Tod springen, sich ertränken oder, speziell bei den Himalaya-Heiligtümern, im Schnee erfrieren kann.[gk 1]

Eine aus ganz Ostasien bekannte Art der Selbsttötung ist die Witwenverbrennung. Für eine Frau galt es im Hinblick auf ihre Wiedergeburt als verdienstvoll, in das Leichenfeuer ihres Mannes zu springen. Es kam jedoch auch vor, dass Angehörige den Tod der Ehefrau erzwangen. Auch nach dem Verbot der Witwenverbrennung durch die Regierung Indiens gingen trotzdem immer wieder Frauen ins Feuer. Im Gegensatz zu einigen Arten des Buddhismus bleibt bei den Hinterbliebenen eines Suizidenten im Hinduismus kein Makel haften.[gk 1]

Jainismus

Indische Mönche, die dem Jainismus angehören, vollziehen das Todesfasten zum Abschluss eines langen rituellen Übungsweges.[gk 1]

Aufklärung, Lebensphilosophie, Rechtswissenschaft

Bedeutende Vertreter der Aufklärung wie die Philosophen Immanuel Kant und Georg Wilhelm Friedrich Hegel bestreiten das Recht des Menschen, seinem Leben selbst ein Ende zu setzen. Bei Kant finden sich dazu platonische Einflüsse. Auch er bedient sich daher des Bildes, dass ein Mensch seinen Wachposten nicht verlassen darf.[gb 4] Dieser Philosoph findet den Suizid grundsätzlich verwerflich: „Das Subjekt der Sittlichkeit in seiner eigenen Person vernichten, ist eben so viel, als die Sittlichkeit selbst ihrer Existenz nach, so viel an ihm ist, aus der Welt zu schaffen.“[gb 5]

Kants Zeitgenosse David Hume ist dagegen der Meinung, dass die Selbsttötung ein der menschlichen Gesellschaft eingestiftetes Recht sei.[gb 5] Der christlichen Ansicht, dass das menschliche Leben heilig und einzigartig sei und alle Anstrengungen unternommen werden müssten, dieses zu schützen, entgegnet Hume, dass es in diesem Sinne für einen Christen auch falsch sein müsse, einen natürlichen Tod hinauszuzögern, da dies Gottes Wille widerspräche.

Arthur Schopenhauer, dessen philosophischisches System in seinem Hauptwerk Die Welt als Wille und Vorstellung in die „Verneinung des Willens zum Leben“ als ethisches Ziel mündet, verwarf gleichwohl den Suizid, weil dieser ihm zufolge keineswegs − wie die freiwillige Askese − eine Verneinung des Willens zum Leben zum Ausdruck bringe, sondern vielmehr „ein Phänomen starker Bejahung des Willens“ darstelle. Denn „die Verneinung [des Willens zum Leben] hat ihr Wesen nicht darin, daß man die Leiden, sondern dass man die Genüsse des Lebens verabscheuet. Der Selbstmörder will das Leben und ist bloß mit den Bedingungen unzufrieden, unter denen es ihm geworden.“[52] Der von Schopenhauer stark beeinflusste Philosoph Philipp Mainländer unternahm in seiner Philosophie der Erlösung dagegen eine „Apologie des Selbstmords“.[53]

Albert Camus nahm sich in seinem philosophischen Essay Der Mythos des Sisyphos des Problems des Suizids an.

In der Rechtswissenschaft zeichneten sich vereinzelte Forderungen zur Liberalisierung des Suizids ab, dessen Ausführung in vielen Gebieten Europas bis in das beginnende 19. Jahrhundert hinein weiterhin als Straftatbestand geahndet wurde. So machte der Strafrechtsreformer und wichtige Ideengeber Cesare Beccaria in seinen Ausführungen deutlich, dass der Suizid keiner Bestrafung unterzogen werden solle, „weil sie nur auf einen kalten und leblosen Leichnam oder auf Unschuldige fallen kann.“[54]

Moderne westliche Strömungen

Verfechter der persönlichen Freiheit des Menschen meinen im Gegensatz zur Psychiatrie, derzufolge Suizidalität immer zum Gesundsein hin behandelt werden müsse, dass der Mensch ausschließlich sich selbst gehört. Für sie hat niemand das Recht, einem anderen die eigene Vorstellung, z. B. dass das Leben gelebt werden muss, aufzuzwingen. Vielmehr kann nur das entsprechende Individuum selbst eine solche Entscheidung für sich treffen, und sie sollte daher, egal, wie sie ausfällt, respektiert werden.

Andere schließen ein solches Recht auf individuelle Entscheidungsfreiheit zwischen eigenem Leben und eigenem Tod für sich oder andere aus. Zum einen gebe es eine Pflicht gegenüber der Gesellschaft zu leben. Zum anderen sei eine Todessehnsucht nur im psychischen oder physischen Leiden begründet und lasse sich deshalb durch eine Leidlinderung auch beseitigen. Allerdings ist zweifelhaft, ob dies auch in wirklich jedem Falle möglich ist, z. B. bei Menschen, bei denen sich psychotherapeutische Maßnahmen als wirkungslos erweisen oder bei Menschen, die körperlich schwer krank werden und wegen des Autonomieverlusts nicht mehr leben wollen.

Das Recht, einen unabwendbaren langen Leidensprozess zu beenden, wird in verschiedenen Ländern durch die Gesetzgebung unterschiedlich unterstützt. Dies erregte in einigen Ländern eine Debatte um die gesetzliche Zulässigkeit aktiver und passiver Sterbehilfe.

Andere Kulturen

In anderen Kulturen kann die rituelle Selbsttötung gesellschaftlich akzeptiert sein. Zu nennen wären hier das japanische Seppuku oder das indische Sati. Auch bei den Maya in ihrer klassischen Periode war die Göttin Ixtab für diejenigen Krieger zuständig, die nach dem Verlust ihrer Ehre von ihr mit einem Seil in einen der dreizehn Himmel gezogen werden.

Schwieriger zu beurteilen ist die Rolle des Suizids bei den Suruahà im Amazonas-Gebiet. Cunahá, ein Gift zum Töten von Fischen, das aus bestimmten Lianenwurzeln gewonnen wird, nehmen die Stammesmitglieder ab dem 12. Lebensjahr zu schamanistischen Zwecken zu sich. Dies endet dann tödlich, wenn die Wurzel nicht schnell genug wieder ausgespien wird. Es gibt auf der anderen Seite kein Wort für „Suizid“ bei den Suruahá.

Bei den eskimoischen Völkern (auch bei den Inuit) entsprach es bis zur Übernahme des Christentums, zeitlich etwa bis zum Umzug aus den Camps in Siedlungen zur Mitte des 20. Jahrhunderts, alter Tradition, zur Sicherung der Überlebensfähigkeit des Stammes oder einer Großfamilie kranke oder behinderte Kinder und lebensuntüchtig gewordene alte Menschen (diese überwiegend auf eigenen Wunsch) bei Wanderungen im Camp zurück zulassen oder gar zu töten.[55] Bei den Inuit (Central Eskimo) war Suizid nach Franz Boas gegen Ende des 19. Jahrhunderts keine Seltenheit[al 1] und geschah im Allgemeinen durch Erhängen.[al 2] Gewaltsamer Tod einschließlich Suizid wurde schleichendem Tod vorgezogen[al 2], da gemäß den Vorstellungen der Inuit die Seelen nach gewaltsamem Sterben nach Qudlivun, Land des Glücklichseins (happy land) gehen.[al 1] Zwar besaßen Männer das Recht, ihre alt gewordenen Eltern zu töten, doch geschah dies eher selten.[al 2] Alte, die sich nutzlos vorkamen oder deren Leben eine Last für sie selbst und ihre Angehörigen darstellte, wurden z. B. durch Messerstiche oder Erdrosselung getötet, gewöhnlich, doch nicht generell, auf Bitte des betroffenen Inuk, oder verstoßen.[al 2] Nach Knud Rasmussen war Suizid bei den Alten der Iglulik-Region alltäglich.[al 3] Auch sie glaubten, durch gewaltsamen Tod ihre Seele für die Reise ins Jenseits zu reinigen.[al 3] Die Tötung erfolgte durch Erhängen, Erschießen oder Erstechen.[al 4] Inuit, die Beihilfe für ihren Suizid benötigten, mussten ihre Angehörigen dreimal nacheinander bitten.[al 5] Familienmitglieder versuchten zunächst, den Bittsteller bei den beiden ersten Ansinnen von seinem Vorhaben abzubringen, doch wurde die dritte Bitte als verbindlich akzeptiert.[al 5] Gelegentlich wurde der Suizidschwur auch zurückgenommen und Hunde dafür geopfert.[al 5] Der eigentliche Suizid erfolgte öffentlich und unter Anwesenheit der Angehörigen.[al 5] War der Suizid akzeptiert, hatte sich das Opfer wie allgemein die Verstorbenen zu kleiden.[al 5] Das Sterben erfolgte an einem festgelegten Ort, wo dann auch der materielle Besitz des Verstorbenen zerstört wurde.[al 5] Statistics Canada hat für 2004 im Inuit-Territorium Nunavut eine Selbstmordrate von 18 % ermittelt.[56] Weitere Einzelheiten zu Suizid bei den Inuit in Vergangenheit und Gegenwart sind unter Inuit-Kultur (Abschnitt Tod) nachzulesen.

Juristische Bewertung

Deutschland

Verfassungsrecht

In Deutschland bildet den äußeren Rahmen für die rechtliche Bewertung der Suizidproblematik das Grundgesetz. Unveränderbare Richtschnur hierfür ist die Unantastbarkeit der Menschenwürde nach Art. 1 GG. Geschützt ist sie nach heutiger Auffassung in der Gestalt, wie der einzelne Mensch sich in seiner Individualität begreift und sich seiner selbst bewusst wird.[57] Hieraus wird abgeleitet, die Unantastbarkeit der Menschenwürde schütze den Einzelnen auch davor, zum Objekt von Menschenwürdedefinitionen anderer zu werden.[23] Ihre Konkretisierung erfährt die Unantastbarkeit der Menschenwürde insbesondere im Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, soweit diese nicht Rechte anderer verletzt oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt (Art. 2 GG).

Dieses Grundrecht umfasst nach gegenwärtiger Ansicht die Freiheit, lebensverlängernde oder gesundheitserhaltende Maßnahmen abzulehnen.[58] Uneinigkeit besteht, inwieweit die Ausübung dieses Freiheitsrechts gegen das Sittengesetz verstößt. Religiös fundierte Wertsetzungen können für die Klärung dieser Frage nicht maßgebend sein. Sie dürfen zwar durch die Religionsfreiheit in Deutschland (Art. 4 GG) vom Einzelnen gelebt, anderen aber nicht gegen ihren Willen übergestülpt werden. Entsprechendes gilt für Wertsetzungen, die aus philosophisch-weltanschaulichen Systemen abgeleitet sind, denn keines von ihnen kann beanspruchen, allgemeingültig zu sein. Der Philosophie Kants folgend, der der Begriff des Sittengesetzes entlehnt ist, verbinden sich denn auch damit keine bestimmten materiellen Bewertungen, sondern eine Prüfung der Frage, inwieweit das Handeln des Einzelnen Maßstab für eine allgemeine Gesetzgebung sein könnte (Kategorischer Imperativ).[ml 1]

Strafrecht

Der Suizidversuch ist in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts straffrei, ebenso die Teilnahme (Beihilfe und Anstiftung). Die Verleitung eines Schuldunfähigen oder die „Anstiftung“ mittels einer Täuschung kann jedoch Tötung (des Suizidenten) in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) sein: Täter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluss nehmende Hintermann, da er das Geschehen durch sein Verhalten maßgeblich beherrscht. Ein Lehrbuchbeispiel für einen solchen Tatverlauf ist der Siriusfall.

Wer aufgrund einer Garantenpflicht verpflichtet ist (z. B. Angehörige, Ärzte etc.), eine Selbsttötung zu verhindern, kann wegen Totschlags (oder ggf. Mordes) durch Unterlassen bestraft werden, wenn er die gebotene Rettungshandlung unterlässt. Der Gehilfe, aber auch jeder nur rein zufällige Zeuge des Geschehens kann ferner, wenn er keine Hilfe leistet, nachdem der Suizident die Tatherrschaft verloren hat (z. B. weil er bewusstlos ist), wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323c StGB bestraft werden. In der Vergangenheit wurde nämlich vom Bundesgerichtshof die Meinung vertreten, dass das Auffinden eines bewusstlosen, aber noch nicht verstorbenen Suizidenten einen Unglücksfall im Sinne des § 323c StGB darstelle. Dies ist in der Strafrechtswissenschaft umstritten und wird vor allem mit dem Argument abgelehnt, dass ein frei verantwortlicher Bilanzsuizid kein Unglücksfall, sondern Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen sei. Dagegen wird vor allem eingewendet, dass hinzukommende Personen (Rettungsdienst, Notarzt, Angehörige) in dieser Situation meist nicht zuverlässig überprüfen können, ob es sich wirklich um einen frei verantwortlichen Suizid handelt. Im Übrigen kann auch die gesamte Situation eines Suizidalen so interpretiert werden, dass eine Hilfe grundsätzlich erforderlich ist, also bereits z. B. ein Alleinlassen einer möglicherweise suizidalen Person eine unterlassene Hilfeleistung ist.

Allerdings kann die allgemeine Hilfeleistungspflicht in Konkurrenz zu einer bestehenden Patientenverfügung und zum Selbstbestimmungsrecht treten. Sterbehilfe als Tötungsdelikt im Gegensatz zur Sterbebegleitung als auftragsgemäßes, palliativmedizinisches Handeln des Arztes muss auch ethischen Begründungen standhalten. Eine (ärztliche) Versorgung des Suizidenten kann sich als Körperverletzung darstellen, wenn sie nicht durch einen Notstand oder die Geschäftsführung ohne Auftrag gerechtfertigt ist (siehe auch: Arzthaftung). In der Praxis werden im Falle eines akuten Suizides in aller Regel sämtliche noch erfolgversprechenden lebensrettenden Maßnahmen durchgeführt, da das Vorhandensein oder die Wirksamkeit einer Patientenverfügung in der gebotenen Eile kaum geprüft werden können.

Reformbestrebungen

Die Verfassung eröffnet Spielräume, dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen auch über die Beendigung seines Lebens größere Akzeptanz entgegen zu bringen.[ml 2] Dies ist in den letzten Jahrzehnten auf Gesetzesebene wiederholt, bisher aber ohne Erfolg versucht worden. Hervorzuheben sind zwei, von ausgewiesenen Juristen und Medizinern erarbeitete Reformvorschläge aus den Jahren 1986 und 2005.[59] Über eine gesetzliche Fixierung von heute bereits weitgehend tolerierten Verfahrensweisen der Einstellung medizinischer Behandlungen bei Kranken (sogenannte passive Sterbehilfe) hinaus soll diese auch für Suizidenten gelten. Im Falle der Beihilfe zu einer auf ernstlicher Entscheidung beruhenden Selbsttötung Volljähriger soll sich nicht mehr strafbar machen, wer die Rettung des darüber bewusstlos gewordenen Suizidenten unterlässt. Schließlich wird behutsam für Ärzte eine Möglichkeit zu aktiver Sterbehilfe eines tödlich Kranken eröffnet nach Ausschöpfung aller therapeutischen Möglichkeiten zur Abwendung eines unerträglichen und unheilbaren Leidens. Diese Vorschläge haben die volle Zustimmung des Deutschen Juristentages 2006 gefunden.[60]

Psychisch-Kranken-Gesetz

Wer Selbsttötung androht oder ankündigt, muss damit rechnen, wegen erheblicher Selbstgefährdung in eine Psychiatrische Klinik zwangseingewiesen und zwangsmediziert zu werden. Rechtsgrundlage sind dabei die Psychisch-Kranken-Gesetze der Bundesländer. Voraussetzung ist, dass diese Selbstgefährdung auf einer psychischen Krankheit beruht.

Versicherungsrecht

Nach deutschem Recht zahlt eine Lebensversicherung auch bei Suizid, wenn die Tat im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen worden ist (§ 161 VVG) oder seit Versicherungsbeginn mehr als drei Jahre vergangen sind. Diese Frist kann durch eine Einzelvereinbarung erhöht werden. In allen anderen Fällen wird nur der Rückkaufswert incl. Überschussanteile erstattet. Die Versicherer sind hierdurch insbesondere gegenüber Personen abgesichert, deren Selbsttötungsabsicht bei Abschluss des Versicherungsvertrages bereits feststeht und die auf Kosten der Versichertengemeinschaft für ihre Hinterbliebenen sorgen wollen. Näheres ist in der Regel in den Allgemeinen Lebensversicherungsbedingungen ausgeführt.

Im bis zum 31. Dezember 2007 geltenden VVG wurde bei Suizid nur gezahlt, wenn Unzurechnungsfähigkeit vorlag.[61] Zugunsten des Versicherungsnehmers kann von den Regeln abgewichen werden.

Haftungsrecht

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Relevant, gerade bei Suizidversuchen, kann auch die Frage der Haftung für entstandene Schäden sein. Ein Suizid kann unter Umständen erhebliche Sachschäden verursachen, aber auch seelische Schäden bei unbeteiligten Dritten, die zur Durchführung der Tat missbraucht wurden (z. B. Triebfahrzeugführer bei Schienensuizid). Allerdings kann auch ein verhinderter Suizid erhebliche Kostenfolgen für den Betroffenen, für Versicherungen und den Staat haben (z. B. wegen Invalidität).

Umstritten ist die Frage, inwieweit einem Suizidenten der Schaden zugerechnet werden kann: Einige Autoren nehmen an, dass er sich in einem „geistig umnachteten“ Zustand befände, wodurch sich eine Schuldfähigkeit nicht ergebe. Allerdings ist diese Annahme sicherlich nicht immer gerechtfertigt und muss im Einzelfall durch Gutachten geprüft werden.

Österreich

Auch in Österreich ist der Suizid straffrei; im Gegensatz zu Deutschland wurde der Mord von der Selbsttötung im Strafrecht (§ 75 des Strafgesetzbuches) ausdrücklich abgegrenzt. Strafbar sind jedoch die Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) und die Mitwirkung am „Selbstmord“ (§ 78 StGB), die mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden. Tötung auf Verlangen liegt vor, wenn die Handlung, die unmittelbar den Tod eines anderen herbeiführt, auf dessen ausdrückliches und ernstliches Verlangen vom Täter selbst unternommen wird. Mitwirkung am „Selbstmord“ hat zur Voraussetzung, dass der Täter einen anderen dazu verleitet, die Handlung, die unmittelbar dessen Tod herbeiführen soll, selbst zu unternehmen, oder dass er die Unternehmung einer solchen Handlung auf irgendeine Weise ermöglicht oder erleichtert. Die Mitwirkung am „Selbstmord“ kann auch durch psychische bzw. moralische Unterstützung erfolgen.

Aktive Sterbehilfe ist in Österreich strafbar und fällt entweder unter den Tatbestand des Mordes (§ 75 StGB), der Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) oder der Mitwirkung am „Selbstmord“ (§ 78 StGB). Nicht strafbar ist hingegen die „passive Sterbehilfe“, der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen beim Sterben, wenn ein Patient dies aktuell wünscht oder diesen Wunsch im Vorhinein mit einer gültigen Patientenverfügung zum Ausdruck gebracht hat. Erlaubt ist auch die „aktive indirekte Sterbehilfe“, worunter man medizinische Maßnahmen versteht, die das Leiden eines Menschen unter Einsatz aller helfenden Mittel lindern, auch wenn dadurch möglicherweise der Sterbeprozess verkürzt wird.

Ähnlich wie in Deutschland fällt selbst vorsätzliches Gewährenlassen einer Selbsttötung nur demjenigen als Mitwirkung zur Selbsttötung zur Last, der von Rechts wegen zum hindernden Eingreifen besonders verpflichtet ist (z. B. Angehörige, Ärzte usw.). Wer es jedoch unterlässt, einem Verletzten die zu seiner Rettung aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, erfüllt den Tatbestand der Unterlassung der Hilfeleistung (§ 95 StGB).

Laut OGH-Erkenntnis (OGH 14O s 158/99) fehlt es einem Unmündigen an der nötigen Reife, die ganze Tragweite seines Selbsttötungsentschlusses erfassen und sein Verhalten dieser Einsicht entsprechend steuern zu können. Mangels eines einem Unmündigen zurechenbaren ernst zu nehmenden Sterbewillens ist daher eine ihm bei der Selbsttötung geleistete Hilfe nicht als Mitwirkung am „Selbstmord“ (§ 78 StGB), sondern als Mord (§ 75 StGB) zu beurteilen.

Schweiz

Das schweizerische Bundesgericht hat in einem Urteil vom 3. November 2006 (2A.48/2006/2A.66/2006) den Suizid neu als ein Menschenrecht formuliert: „Zum Selbstbestimmungsrecht im Sinne von Artikel 8 EMRK (sc. Europäische Menschenrechtskonvention) gehört auch das Recht, über Art und Zeitpunkt der Beendigung des eigenen Lebens zu entscheiden; dies zumindest, soweit der Betroffene in der Lage ist, seinen entsprechenden Willen frei zu bilden und danach zu handeln“.

Das schweizerische Strafrecht bestraft lediglich Personen, die aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Suizid verleiten oder ihm Hilfe dabei leisten, sowohl bei vollendeter Tat als auch beim Versuch, mit maximal 5 Jahren Gefängnis. Diese Formulierung ermöglicht in der Praxis eine große Grauzone für die Sterbehilfe. Damit gehört die Schweiz zu den liberalsten Ländern in dieser Hinsicht. In der Schweiz ansässige Organisationen wie Exit und Dignitas bieten ihren Mitgliedern für geringen finanziellen Aufwand Sterbehilfe an. Dies macht die Schweiz weltweit zu einem Anlaufpunkt für sogenannte „Sterbetouristen“. Im Jahre 2010 beendeten 257 Personen mit Hilfe von Exit ihr Leben.[62] Es sind Bestrebungen vorhanden, die Kriterien zu verschärfen und Sterbehilfe gesetzlich anders zu regeln.

Das Militärstrafgesetz verbietet den Suizid indirekt über die Verstümmelung (Art. 95 MStG), sofern der Suizidversuch gesundheitliche Konsequenzen mit sich zieht: Wer sich durch Verstümmelung oder auf andere Weise zur Erfüllung der Militärdienstpflicht bleibend oder zeitweise, ganz oder zum Teil, untauglich macht oder untauglich machen lässt, wer einen andern, mit dessen Einwilligung, durch Verstümmelung oder auf andere Weise zur Erfüllung der Militärdienstpflicht bleibend oder zeitweise, ganz oder zum Teil, untauglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Großbritannien und Nordirland

Im Vereinigten Königreich war der Suizid bis 1961 eine Straftat. Die Strafbarkeit gründete sich auf den Umstand, dass die Krone durch den Suizid einen Untertan verliert.

Verwandte Themen

Literatur

Bibliographien, Textsammlungen
  • Hans Rost: Bibliographie des Selbstmordes. Verlag Roderer, Regensburg 1992, ISBN 3-89073-343-3 (Repr. d. Ausg. Augsburg 1927)
  • Suizid-Bibliothek. 1.000 Werke aus den Jahren 1578 bis 1945 (ca. 100.000 Seiten auf 1500 Mikrofiches). Harald Fischer Verlag, Erlangen 2005, ISBN 3-89131-463-9.
Monographien
  • A. Alvarez: Der grausame Gott. Eine Studie über den Selbstmord. Aus dem Englischen übertragen von Maria Dessauer. Fischer, Frankfurt am Main 1980.
  • Jean Améry: Hand an sich legen. Diskurs über den Freitod (Werke; 3). Klett-Cotta 2005, ISBN 3-608-93563-0.
  • Jean Baechler: Tod durch eigene Hand. Eine wissenschaftliche Untersuchung über den Selbstmord („Les suicides“). Ullstein, Frankfurt/M. 1981, ISBN 3-550-07701-7.
  • Andreas Bähr (Hrsg.): Sterben von eigener Hand. Selbsttötung als kulturelle Praxis. Böhlau, Köln 2005, ISBN 3-412-18405-5.
  • Paul B. Baltes u. a.: Schwerpunkt Selbstbestimmtes Sterben (Aufklärung und Kritik / Sonderheft; 11). Gesellschaft für kritische Philosophie, Nürnberg 2006, ISSN 0945-6627.
  • Ursula Baumann: Vom Recht auf den eigenen Tod. Die Geschichte des Suizids vom 18. bis zum 20. Jahrhundert. Böhlau, Weimar 2001, ISBN 3-7400-1180-7.
  • Thomas Bronisch: Der Suizid. Ursachen, Warnsignale, Prävention. Verlag C. H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-55967-9.
  • Heidrun Bründel: Jugendsuizidalität und Salutogenese. Hilfe und Unterstützung für suizidgefährdete Jugendliche. Kohlhammer, Stuttgart 2004, ISBN 3-17-018378-8.
  • Heidrun Bründel: Amok und Suizid - eine unheilvolle Allianz. Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt/M. 2011, ISBN 978-3-86676-156-8.
  • Emile Durkheim: Der Selbstmord. Suhrkamp, Frankfurt/M. 2006, ISBN 3-518-28031-7.
  • Elmar Etzersdorfer u. a. (Hrsg.): Neue Medien und Suizidalität. Gefahren und Interventionsmöglichkeiten. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003, ISBN 3-525-46175-5.
  • Udo Grashoff: In einem Anfall von Depression … Selbsttötungen in der DDR. Ch. Links Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-86153-420-7 (vgl. auch den Aufsatz desselben Autors unter http://www.stiftung-aufarbeitung.de/downloads/pdf/GRASHOFF.pdf)
  • Claude Guillon, Yves LeBonniec: Gebrauchsanleitung zum Selbstmord. Eine Streitschrift für das Recht auf einen frei bestimmten Tod. Robinson-Verlag, Frankfurt/M. 1982, ISBN 3-88592-032-8.
  • Arno Herberth, Thomas Niederkrotenthaler und Benedikt Till (Hrsg.): Suizidalität in den Medien. Interdisziplinäre Betrachtungen. Suicidality in the Media. Interdisciplinary Contributions. Lit-Verlag, Münster/Wien 2008. ISBN 978-3-8258-1641-4.
  • Heidi Jans-Dejung: Die Brücke. Selbstverlag, Zug (Schweiz) 2010, ISBN 978-3-033-02368-0.
  • Kay Redfield Jamison: Wenn es dunkel wird. Zum Verständnis des Selbstmordes. BTV, Berliner Taschenbuch Verlag, Berlin 2002, ISBN 3-8333-0232-1.
  • Heinz Katschnig u. a.: Österreichischer Psychiatriebericht 2001. Teil 1. Ludwig-Boltzmann-Institut für Sozialpsychiatrie, Wien 2001 (PDF)
  • Heike Knebel und Nathalie Klüver: „Reflexionen - Suizidprävention bei Kindern und Jugendlichen“, Kilian-Andersen-Verlag, Ratekau 2010, ISBN 978-3-9813623-0-5.
  • Manfred von Lewinski: Ausharren oder gehen? – Für und wider die Freiheit zum Tode. Olzog, München 2008, ISBN 985-37-8928254-6.
  • Realino Marra: Suicidio, diritto e anomia. Immagini della morte volontaria nella civiltà occidentale. Edizioni Scientifiche Italiane, Napoli 1987.
  • Georges Minois: Geschichte des Selbstmords. Artemis & Winkler, Düsseldorf 1996, ISBN 3-538-07041-5.
  • Angela M. Müller: Die Selbsttötung in der Lateinischen Literatur der Kaiserzeit bis zum Ende des 1. Jahrhunderts n. Chr. Dissertation, Universität Zürich 2006. (Volltext)
  • Hermann Pohlmeier: Wie frei ist der Freitod? Einschränkung frei verantwortlichen Handelns durch Krankheit? (Berliner medizinethische Schriften; 7). Humanitas-Verlag, Dortmund 1996, ISBN 3-928366-21-1.
  • Hermann Pohlmeier: Depression und Selbstmord (Schriften der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben; 3). 3. Aufl. Edition Parerga, Düsseldorf 1996, ISBN 3-930450-02-X.
  • Hermann Pohlmeier: Selbstmordverhütung. Zur Ethik von Selbstbestimmung und Fremdbestimmung. (Medizinethische Materialien; 96). Zentrum für medizinische Ethik, Bochum 1994, ISBN 3-927855-74-X.
  • Erwin Ringel (Hrsg.): Selbstmordverhütung. 5. Auflage. Verlag Klotz, Eschborn 1997, ISBN 3-88074-224-3.
  • Gabriela Signori (Hrsg.), Trauer, Verzweiflung und Anfechtung. Selbstmord und Selbstmordversuche in mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gesellschaften. (Forum Psychohistorie; 2). Edition Discord, Tübingen 1994, ISBN 3-89295-581-6.
  • Geo Stone: Suicide and attempted suicide. Methods and consequences. Carroll & Graf, New York 2001, ISBN 0-7867-0940-5.
  • Roger Willemsen: Der Selbstmord. Briefe, Manifeste, literarische Texte. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2002, ISBN 3-462-03169-4.
  • Mark Williams: Suicide and attempted suicide. Understanding the cry of pain. Penguin Books, London 2001, ISBN 0-14-100561-0.
  • Suizid und Suizidprävention in der Schweiz. Bundesamt für Gesundheit, Bern 2005 ([4])
Aufsätze
  • V. Ajdacic-Gross u. a.: Methods of suicide: international suicide patterns derived from the WHO mortality database. In: Bulletin of the World Health Organization, Jg. 86, Nr. 9, September 2008, S. 657-736.
  • Hubertus Busche: Darf man sich selbst töten? Die klassischen Argumente bei Thomas von Aquin und David Hume. In: Philosophisches Jahrbuch, Jg. 111, 2004, S. 62–89.
  • Heidrun Bründel: Suizid im Jugendalter, in: Raithel, Jürgen (Hg.): Risikoverhaltensweisen Jugendlicher. Formen, Erklärungen, Prävention. Opladen 2001,
  • Paul Geiger: Die Behandlung der Selbstmörder im deutschen Brauch. In: Schweizerisches Archiv für Volkskunde, Jg. 26, 1925, S. 145–170.
  • Udo Grashoff: Die hohe Selbsttötungsrate der DDR - verursacht durch politische Repression? In: www.geschichtswerkstatt-jena.de/archiv_texte/grashoff.pdf
  • Clinton E. Rhyne u. a.: Dimensions of suicide. Perceptions of lethality, time and agony. In: Suicide and Life-Threatening Behavior, Jg. 25, 1995, Heft 3.
  • Dirk Richter u. a.: Suizide im sozialen Kontext des Wohnumfeldes: Eine ökologische Analyse in einer deutschen Großstadt. (Dortmund) In: Psychiatrische Praxis, Jg. 37, 2009, S. 137-141.
  • Ferdinand Tönnies: Der Selbstmord von Maennern in Preussen, [1932]. In: Ferdinand Tönnies Gesamtausgabe, Band 22, Berlin/New York 1998, S. 357–380.
  • Frank van Tubergen/Wout Ultee: Political integration, war and suicide. In: International Sociology Jg. 21, 2006, Heft 2, S. 221–236 (eine empirische Prüfung der soziologischen Selbstmordtheorie Durkheims)
Artikel aus Nachschlagewerken

Weblinks

Wiktionary: Suizid – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Suizid – Zitate
 Commons: Suizid – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Wissenschaft:

Statistik:

Kulturelle Aspekte:

NS-Zeit:

Einzelnachweise

  • Günther Drosdowski (Bearbeitung): Duden – Das Herkunftswörterbuch – Etymologie der deutschen Sprache, Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, Mannheim 1989, ISBN 3-411-20907-0
  1. S. 666
  2. S. 469
  3. S. 748
  4. S. 203.
  • Manfred von Lewinski: Ausharren oder gehen? – Für und wider die Freiheit zum Tode. Olzog, München 2008, ISBN 985-37-8928254-6
  1. S. 161 ff.
  2. S. 117 ff.
  • Gerd Brudermüller, Wolfgang Marx, Konrad Schüttauf (Hrsg.): Suizid und Sterbehilfe. Verlag Königshausen & Neumann, Würzburg 2003, ISBN 3-8260-2060-X
  1. 1,0 1,1 S. 43
  2. 2,0 2,1 S. 44
  3. S. 47
  4. S. 15
  5. 5,0 5,1 S. 16
  • Gerhard Krause, Gerhard Müller, Siegfried M. Schwertner, Matthias Glockner: Theologische Realenzyklopädie, Band 35. Verlag Walter de Gruyter, Berlin 2003, ISBN 3-11-017781-1
  1. 1,0 1,1 1,2 S. 443
  • Martin Delhey: Buddhismus und Selbsttötung, Buddhismus in Geschichte und Gegenwart, Bd. VII, Universität Hamburg 2002, 111–132. Als pdf online
  1. S. 127
  2. S. 127
  1. S. 226-231
  2. S. 230
  3. S. 231
  • Leenaars, Antoon A.; Kral, Michael J.; Dyck, Ronald J.: Suicide in Canada. 1998 Google Books
  • Statisches Bundesamt
  1. 1,0 1,1 1,2 Todesursachenstatistik. Aus: GENESIS-Online, Statistik 23211
  2. 2,0 2,1 Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Aus: GENESIS-Online, Statistik 12411
  3. Stefan P. Rübenach: Todesursache Suizid. In:Auszug aus Wirtschaft und Statistik, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2007, Seite 968
  4. Tabelle 1: Sterbefälle an Vorsätzlicher Selbstbeschädigung/-vergiftung im Zeitverlauf [1] S. 964
  5. AktuellSuizid – S. 969
  6. Statistisches Bundesamt
  7. AktuellSuizid – S. 966
  • Andere
  1. Theologische Realenzyklopädie: Spurgeon-Taylor Mit Horst Balz, Gerhard Krause, James K. Cameron, Stuart G. Hall, Gerhard Müller, Brian L. Hebblethwaite, Karl Hoheisel, Wolfgang Janke Ausg. 32 - 2001 S.466 online
  2. Mauthner, Fritz: Wörterbuch der Philosophie. Leipzig 2 1923, Band 3, S. 180-182 online
  3. Carlos Watzka: Sozialstruktur und Suizid in Österreich: Ergebnisse einer epidemiologischen Studie für das Land Steiermark, S.24 hier online
  4. Lebensschwierigkeiten und Selbsttötung: Beratung und Vorbeugung, Fred Dubitscher, Thieme, 1971 S.5.
  5. Suizid und Suizidgefährdung, Freiburg i. Ue. und Freiburg i. Br. 1979, S. 33
  6. Carlos Watzka: Sozialstruktur und Suizid in Österreich: Ergebnisse einer epidemiologischen Studie für das Land Steiermark, S.24 hier online
  7. Kamlah, Wilhelm: Das Recht auf den Freitod, ein menschliches Grundrecht. Bemerkungen zu einer Schrift von Jean Améry, Rezension zu: Jean Améry: Hand an sich legen. Diskurs über den Freitod, Stuttgart 1976, in: Neue Zürcher Zeitung Nr. 211 vom 9. September 1976, S. 27
  8. Frankl, Viktor Emil: Ärztliche Seelsorge. Grundlagen der Logotherapie und Existenzanalyse, Wien, 10. Auflage, 1982, S.66
  9. – Arsenault-Lapierre G et. al.
  10. Jean Amèry, Hand an sich legen.
  11. http://www.zeno.org/Mauthner-1923/A/Selbstmord
  12. [2]
  13. 13,0 13,1 Society at a Glance 2009: OECD Social Indicators: Social Cohesion Indicators: Suicides
  14. 14,0 14,1 suizidprophylaxe.de
  15. Zitiert nach „Ärzte als Patienten – eine schwierige Rolle“, Forschung und Praxis, 453, 2007, Beilage der Ärzte Zeitung
  16. Unbelegt, evl. Grashoff
  17. Grashoff, In einem Anfall von Depression, s. Literaturliste
  18. Financial Times Deutschland (online): Steigende Selbstmordrate – Enke-Tod sorgt für „Werther-Effekt“ vom 23. November 2010
  19. spiegel.de: [3]
  20. Österreichischer Psychiatriebericht 2001
  21. Bundesamt für Gesundheit – 15. April 2005, Suizid und Suizidprävention in der Schweiz – Bericht in Erfüllung des Postulates Widmer (02.3251))
  22. Bundesamt für Statistik, Neuenburg
  23. 23,0 23,1 Hufen, NJW 2001/851
  24. Z. B. Dignitate
  25. Artikel: Union will drei Jahre Gefängnisstrafe für organisierte Selbsttötung. In Der Spiegel vom 10. Jan. 2009.
    Vergleiche die Rechtslage in der Schweiz, s. u.
  26. "Erweiterter Selbstmord", Hamburger Abendblatt, 21.02.2009.
  27. 27,0 27,1 Thomas Heanel: Suizid un Zweierbeziehung, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 2001, S. 42f., ISBN 9783525458952.
  28. Waldemar Burghard u.a.: "Mitnahmesuizid", Kriminalistik, Heidelberg, 1996, S. 389, ISBN 9783783209952.
  29. Maria Faller-Marquardt und Stefan Pollak: "Erweiterter Suizid mit Tötung von 5 Familienangehörigen aus 3 Generationen". In: Gerold Kauert und Hansjürgen Bratzke (Hrsg.): Kausalität forensische Medizin, Toxikologie, Biologie, Biomechanik und Recht, BWV, Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin, 2006, S. 43, ISBN 9783830511892.
  30. Pape, Robert A.: Dying to Win. The strategic logic of suicide terrorism. Random House: New York, 2005.
  31. http://www.iasp.info
  32. http://www.suizidforschung.at
  33. http://www.n24.de/news/newsitem_7162554.html
  34. Deutscher Presserat: Richtlinie 8.5 – Selbsttötung
  35. Werner Mück (Hrsg.) : Österreich: das war unser Jahrhundert, Kremayr & Scheriau, 1999, S. 152
  36. Karl Büchner: Marcus Tullius Cicero, De re publica – Vom Gemeinwesen, Verlag Reclam, Stuttgart, 1981, S. 334–353
  37. Vgl. Reinhard Wolters: Die Schlacht im Teutoburger Wald, Verlag C. H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57674-4, S. 105
  38. Nack, Wägner: Rom, Verlag Carl Ueberreuter, Wien 1976, ISBN 3-8000-3131-0, S. 230
  39. Peter Kuhn: Gottes Trauer und Klage in der rabbinischen Überlieferung (Talmud und Midrasch), Brill Academic Publication, Leiden 1978, ISBN 90-04-05699-8, S. 148
  40. Kurt Flasch: Augustinus – Einführung in sein Denken. 3. überarbeitete Ausgabe, Verlag Reclam, Ditzingen, 1994, ISBN 3-15-009962-5, S. 16
  41. Can. 1240 § 1 n. 3
  42. Can. 2350 § 2
  43. Can. 1184 § 1 n. 3
  44. Ursula Spuler-Stegemann: Die 101 wichtigsten Fragen zum Islam. C. H. Beck, München 2007, ISBN 3-406-51111-2, S. 128
  45. 45,0 45,1 45,2 Silke Wörmann: Afghanische Frauen zwischen Islam und Sozialismus. Tectum Wissenschaftsverlag, Marburg 2003, ISBN 3-8288-8534-9 S. 132
  46. 46,0 46,1 Hans G Kippenberg: Gewalt als Gottesdienst. C. H. Beck, München 2008, ISBN 3-406-49466-8, S. 94
  47. EU-Parlament: EU-Parlament bestätigt terroristische Aktivitäten der Hisbollah, 8. März 2005
  48. EU-Rat: Gemeinsamer Standpunkt 2008/586/GASP des Rates vom 15. Juli 2008
  49. Michael Mann: Die ohnmächtige Supermacht. Campus Verlag, Frankfurt 2003, ISBN 3-593-37313-0, S. 226
  50. Andrea Strasser: Zentralasien und Islam. Deutsches Orient-Institut 2002, ISBN 3-89173-067-5, S. 526
  51. Damien Keown, Buddhism and Suicide: The Case of Channa Journal of Buddhist Ethics, Volume 3, 1996 University of London online
  52. Arthur Schophenhauer, Die Welt als Wille und Vorstellung, I, 4. Buch, § 69
  53. Philipp Mainländer: Die Philosophie der Erlösung. Ausgewählt von Ulrich Horstmann. Frankfurt am Main 1989, hier S. 137 ff.
  54. Cesare Beccaria: Des Herrn Marquis von Beccaria unsterbliches Werk von Verbrechen und Strafen, Neuausgabe Berlin 1966, Akademie Verlag, S. 169.
  55. Romahn, Michael: Abenteuer in Alaska, S. 10 (2003) Google Books
  56. Ranking and number of deaths for the five leading causes by region, Canada, 2004. Statistics Canada, abgerufen am 3. Februar 2009 (english).
  57. Seifert, Karl-Heinz/Hömig, Dieter, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Taschenkommentar, 7. Auflage, Art. 1, Rdn. 4
  58. Hufen, NJW 2001/851 mit weiteren Hinweisen
  59. Baumann u. a.: Alternativentwurf eines Gesetzes über Sterbehilfe, Entwurf eines Arbeitskreises von Professoren des Strafrechts und der Medizin sowie ihrer Mitarbeiter, Stuttgart 1986, S. 11 f.; Schöch/Verrel u. a.: Alternativentwurf Sterbebegleitung 2005 www.home.tiscali.de/sterbehilfe
  60. Beschlüsse des 66. Deutschen Juristentages, S. 7 ff.; www.dtg.de/files/dgt/66/66_DIT_Beschlüsse.pdf
  61. § 169 VVG 1963
  62. Jahresbericht von Exit auf www.exit.ch, abgerufen am 26. November 2011
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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