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Bundessteuerblatt

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Das Bundessteuerblatt (BStBl.) wird vom deutschen Bundesministerium der Finanzen herausgegeben. Es erscheint seit 1951 in zwangloser Folge im Stollfuß-Verlag.

Es gliedert sich heute in:

  • Teil I – Steuerliche Rechtsvorschriften und Verwaltungsanweisungen des Bundesministeriums der Finanzen und der obersten Finanzbehörden der Länder
  • Teil II – Vom Bundesfinanzminister ausgewählte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. Durch die Veröffentlichung von Urteilen und Beschlüssen des BFH im Bundessteuerblatt weist der Bundesfinanzminister die Finanzämter an, diese Entscheidungen in vergleichbaren Fällen anzuwenden. Dies ist deshalb wichtig, weil die im Verfahren vor dem BFH ergangenen Urteile grundsätzlich nur die Parteien des konkreten Rechtsstreits binden (§ 110 FGO).

Von 1951 bis 1967 waren die steuerlichen Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften des Bundes in Teil I, die der Länder in Teil II und die zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen des Bundesfinanzhofes in Teil III veröffentlicht.[1]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BStBl I 1951, 1
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Bundessteuerblatt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.