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Christian Franz Weck

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Christian Franz Weck (* 8. Januar 1904 in Wien; † nach 1957) war ein deutscher Mediziner und Zahnarzt im Konzentrationslager Flossenbürg.

Leben

Weck war SS-Unterscharführer bei der Waffen-SS und seit Februar 1941 in der Kommandantur des Konzentrationslagers Flossenbürg tätig.[1] Mit Angehörigen der dortigen politischen Abteilung wirkte er von Frühjahr 1942 bis Januar 1944 an der Tötung von Häftlingen durch Genickschussanlagen mit.

Nach dem Kriegsende wurde Weck zunächst in der Sowjetischen Besatzungszone inhaftiert. Im Juni 1956 verurteilte ihn das Landgericht Weiden zu fünfeinhalb Jahren Zuchthaus wegen der Beihilfe zu Mord in 20 Fällen. Da dieses Urteil vom BGH aufgehoben wurde, wurde die Strafsache Weck im Juli 1957 erneut verhandelt und mit demselben Strafmaß abgeschlossen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Weck dem Schutzhaftlagerführer Karl Fritzsch in zwei Fällen Beihilfe zum Mord geleistet hatte.[2]

Literatur

  • Toni Siegert: Das Konzentrationslager Flossenbürg. Gegründet für sogenannte Asoziale und Kriminelle. In: Martin Broszat, Elke Fröhlich (Hrsg.): Bayern in der NS-Zeit. Herrschaft und Gesellschaft im Konflikt. Band II, Teil A, Oldenbourg, München 1979, ISBN 3-486-49371-X.
  • Justiz und NS-Verbrechen: Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-1966, Band 14

Einzelnachweise

  1. “KZ-Prozeß Weck“ wird neu aufgerollt, Bericht in der Passauer Neuen Presse vom 10. April 1957.
  2. Fünf Jahre Zuchthaus für Beihilfe zum Mord, Bericht in der Passauer Neuen Presse vom 5. Juli 1957.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Christian Franz Weck aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.