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Christliche Vereinigung
Die Christliche Vereinigung oder Oberschwäbische Eidgenossenschaft wurde am 7. März 1525 von den oberschwäbischen Bauernhaufen gegründet. Sie war der Zusammenschluss des Baltringer Haufens, des Bodenseehaufens und des Allgäuer Haufens, um ihre Interessen im deutschen Bauernkrieg gegen den Schwäbischen Bund besser durchsetzen zu können. “Vorläufer” waren Balthasar Hubmaier in Waldshut und Hans Müller von Bulgenbach mit der “evangelischen Vereinigung”.[1]
Der Zusammenschluss erfolgte auf Initiative des Führers des Baltringer Haufens, Ulrich Schmid. Als Schreiber des Baltringer Haufens wurde Sebastian Lotzer aus Memmingen als Schriftgelehrter und in diesen Sachen kundiger Mann empfohlen. Lotzer scheint für die Einberufung der Bauernhaufen in Memmingen zuständig gewesen zu sein. Bei der Versammlung der drei Haufen war auch Christoph Schappeler zugegen. Ob weitere Personen der Stadt bei den Beratungen anwesend waren, kann nicht ausgeschlossen werden. Der Zusammenschluss erfolgte am ersten Sonntag im März 1525. Noch am selben Tag wurde die Vereinigung der drei Haufen zur Christlichen Vereinigung dem Schwäbischen Bund angezeigt. Dieser war davon nicht angetan. So tobte der Bundeshauptmann Ulrich Artzt „so acht ich, das der teuffel ledig und in die paurn komen sey. ich kan nit gedencken, wie die pauren zu styllen weren; sohat gemaine versammlung nit vil gefallens ob denen von Memmingen, sas sy söllich schriften in ir statt lassen außgeen.“ Nachdem am 7. März die Vereinigung vollzogen war, trennten sich die Bauernführer wieder.
Am 15. März wurde das nächste Treffen anberaumt und dafür die Genehmigung der Stadt Memmingen eingeholt. Bei diesem zweiten Treffen der Anführer wollte man, dass Theologen und hohe Herren die Forderungen der Bauern prüfen sollten. Von den gewünschten Personen wurden zum Beispiel Philipp Melanchthon und auch Erzherzog Ferdinand von Österreich genannt. Da der Schwäbische Bund mit der Teilnahme von Theologen nicht einverstanden gewesen wäre, war es vermutlich dem Rat der Stadt Memmingen zu verdanken, dass diese Forderung fallen gelassen wurde. In einer zweiten Liste war nur noch von dem Theologen Schappeler die Rede.
Bei ihrem dritten Treffen am 20. März 1525 wurden in Memmingen die Zwölf Artikel, eine Weiterentwicklung der Memminger Artikel, verfasst. Diese gelten zusammen mit der Bundesordnung als erste Menschenrechtserklärung der Welt.
Einzelnachweise
- ↑ Richard van de Sandt: Der Südschwarzwald und seine benachbarten Landschaften. Anmerkungen eines Reisenden. S. 114 ff.
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