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Compagnie
Der Zusatz Compagnie, heutzutage fast immer Co. oder Cie. abgekürzt, dient in Firmen dem Hinweis, dass es neben der im Firmennamen genannten Person noch weitere Gesellschafter gibt. Otto Müller & Co. bedeutet zum Beispiel, dass Otto Müller nicht alleiniger Unternehmensinhaber ist.
Die Abkürzung Cie. wurde bis in das 19. Jahrhundert im gesamten deutschsprachigen Raum gebraucht. In Deutschland und Österreich ist heutzutage die Abkürzung Co. üblich. Aus Gründen der Tradition wird Cie. jedoch in einigen Firmen weitergeführt, etwa bei der Privatbank Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA oder dem Hausgerätehersteller Miele & Cie. KG. In der Schweiz ist Cie. noch heute gebräuchlich.
Die Zusätze Co. oder Cie. alleine genügen den durch das Handelsgesetzbuch auferlegten Pflichtangaben nicht, da aus ihnen die Rechtsform eines Unternehmensträgers nicht hervorgeht. Es ist notwendig, dass die Firma einen eindeutigen Zusatz bezüglich der Rechtsform beinhaltet. Gemäß § 19 I 3 HGB darf sie beispielsweise nicht Otto Müller & Co. im Falle einer KG lauten, sondern Otto Müller & Co. KG.
Umgangssprache
In der Umgangssprache wird „Co.“ benutzt, wenn man eine Gruppe von Personen bezeichnen möchte, deren „Anführer“ oder „Kopf“ (also deren Identitätsmerkmal) eine Person ist, die den Sprechern bekannt ist, beispielsweise „Anja und Co.“ Von der Gruppe der Personen ist im Gespräch also nur eine Person bekannt („Anja“), jedoch die verbleibenden Identitäten sowie die Anzahl der Personen unscharf („und Co.“)
Im ähnlichen Zusammenhang wird der Begriff „Konsorten“ verwendet (beispielsweise „Anja und Konsorten“). Gemeint ist damit die konstituierende Gruppe unter einer führenden Gruppe oder als Gemeinschaft von Gruppen, der Begriff hat jedoch nichts mit „Co.“ gemein.
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