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Datei:Wappen der Gemeinde Seeshaupt.svg

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Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 512 × 500 Pixel, Dateigröße: 16 KB)

Diese Datei stammt aus einem gemeinsam genutzten Medienarchiv und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.

Beschreibung

English: translation of the German blazon
Français : traduction du blasonnement allemand
Wappen
InfoField
English: of the German municipality of Seeshaupt
Français : de la commune allemande de Seeshaupt
Blasonierung
InfoField
Deutsch: „In Blau ein schräg liegender silberner Fisch.“
English: “Azure a fish Argent per bend”
Français : « d’azur au poisson d’argent posé en bande »
Referenzen
InfoField
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung
InfoField
argentazure
Datum 19. März 1951
date QS:P571,+1951-03-19T00:00:00Z/11
Provenienz
Deutsch: Die Gemeinde Seeshaupt erhielt durch Ministerialentschließung vom 19. März 1951 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern die Genehmigung zur Führung des Wappens.
Der Fisch symbolisiert die Lage der Gemeinde am Starnberger See und die Bedeutung der Fischerei als wichtigerErwerbszweig in früheren Zeiten. Der von 1520 bis 1535 als Propst des Klosters Bernried wirkende Johannes Tutzinger führte einen Fisch in seinem persönlichen Wappen, das noch heute auf einer spätgotischen Steinplastik, der so genannten Seegerichtssäule von 1522, am Dampfersteg in Seeshaupt zu finden ist. Es bleibt unklar, ob es sich dabei um eine Landmarke des Seegerichts Starnberg oder die einstige Seegrenze handelt. Die Tingierung in Blau und Silber ist passend für See und Fisch und spielt zugleich auf die bayerischen Landesfarben an.
English: granted by the Bavarian Ministry of the Interior 19 March 1951.
Künstler
InfoField
unbekannt für die Gemeinde Seeshaupt
Quelle

Seeshaupter Dorfzeitung Nr. 4/2013, Seite 4

  • 2016-03-10 von ludger1961 aus PDF extrahiert und bearbeitet
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
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aktuell07:54, 12. Mär. 2016Vorschaubild der Version vom 07:54, 12. Mär. 2016512 × 500 (16 KB)commonswikimedia>Ludger1961== {{int:filedesc}} == {{COAInformation |Blazon of = {{de|1=der Gemeinde Seeshaupt, Landkreis Weilheim-Schongau, Bayern}}}} {{en|1=of the German mmunicipality of...

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