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Denominazione di origine controllata

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Denominazione di origine controllata, kurz DOC, ist eine „kontrollierte Ursprungsbezeichnung“ für Wein aus Italien, ähnlich der Appellation d’Origine Contrôlée (AOC) in Frankreich, dem Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) in Deutschland oder dem Districtus Austriae Controllatus (DAC). Die offizielle Beschreibung laut EU-Verordnung lautet:

„Weine mit Ursprungsbezeichnung: geografischer Name eines Weinbaugebiets, das durch eine besondere Erzeugung gekennzeichnet ist; der Name wird zur Bezeichnung eines Qualitätserzeugnisses mit hohem Bekanntheitsgrad verwendet, das seine Eigenschaften den geografischen Verhältnissen und den menschlichen Einflüssen verdankt. Das Gesetz legt für die italienischen Bezeichnungen den besonderen traditionellen Begriff „D.O.C.“ fest, um das vorgenannte Konzept der sehr hochwertigen und traditionellen Ursprungsbezeichnung zu erläutern.[1]

Bei den Qualitätsstufen stehen die DOC-Weine über den Indicazione-Geografica-Tipica-Weinen (IGT-Weinen) und unter den DOCG-Weinen.

Geschichte

Diese gesetzlich geregelte und kontrollierte Ursprungsbezeichnung wurde 1963 mit dem Ziel eingeführt[2], eine nachhaltige Qualitätsverbesserung der produzierten Weine und Balsamico zu erreichen. Seit 1992 mündeten die diversen nationalen Qualitätssiegel in Europa nach EU-Recht in das Geschützte Ursprungsbezeichnung-Siegel (PDO-Siegel), werden aber wegen ihres größeren Bekanntheitsgrades häufig alleine oder parallel weiterverwendet. Auch die seit 1963 unverändert bestehenden DOC-Kriterien wurden 1992 angepasst, um ebenfalls den Regularien des PDO-Siegels zu genügen.

Durch die EU-Weinmarktordnung vom August 2009 wurde die Herkunftsbezeichnung für Wein analog zum Lebensmittelrecht vereinheitlicht und das Qualitätssytem neu definiert. Die neuen Begriffe lauten Denominazione d’Origine Protetta (DOP) anstelle von DOC und DOCG sowie Indicazione Geografica Protetta (IGP) anstelle von IGT. Die traditionellen Bezeichnungen dürfen jedoch nach wie vor verwendet werden, da für sie Bestandsschutz gilt.[3]

Kriterien

Die gesetzliche Regelung umfasst neben dem zulässigen Ertrag pro Hektar unter anderem auch die zugelassenen Anbaugebiete sowie die zulässigen Rebsorten. Weine mit DOC- oder DOCG-Siegel dürfen nicht in Gebinde mit einem Volumen abgefüllt werden, das größer als fünf Liter ist.

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Denominazione di origine controllata aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.