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Destinatär

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Der Begriff Destinatär (auch Begünstigter)[1] stammt aus dem Stiftungsrecht. Hiermit werden die Personen oder Institutionen bezeichnet, die durch den Stiftungszweck (potenziell) begünstigt werden. Das bedeutet für jene die Empfangsmöglichkeit von Stiftungsmitteln.

Der Begriff leitet sich von dem französischen Wort destinataire ab, dieses sich wiederum von frz. destiner (bestimmen) bzw. von lat. destinare (bestimmen, festsetzen, übermitteln, zuteil werden lassen, geben).

Weblinks

Wiktionary: Destinatär – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Ralph du Roi Droege: Familienstiftungen. (Nicht mehr online verfügbar.) Bundesverband Deutscher Stiftungen, archiviert vom Original am 28. Oktober 2016; abgerufen am 28. Oktober 2016.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Destinatär aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.