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Deutsche Evangelische Kirche

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Die Deutsche Evangelische Kirche (DEK) war von 1933 bis 1945 eine Vereinigung der zunächst 30 deutschen evangelischen Landeskirchen in der Zeit des Nationalsozialismus. Sie trat als Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Stelle des Deutschen evangelischen Kirchenbundes.

Geschichte

Obwohl es schon seit mehreren Jahren Einigungsbestrebungen gegeben hatte, wurde die Deutsche Evangelische Kirche erst im Juli 1933 als Nachfolgeorganisation des Deutschen evangelischen Kirchenbundes von 1922 gegründet; zu einem Zeitpunkt, als die Deutschen Christen viele Kirchenleitungen der Landeskirchen innehatten. Bei den Wahlen zur ersten Reichssynode nahmen die Nationalsozialisten großen Einfluss durch ihre eindeutige Parteinahme zugunsten ihres Kandidaten für das Amt des Reichsbischofs, Ludwig Müller. Er war ein überzeugter Nationalsozialist und bedingungsloser Gefolgsmann Hitlers.

Nach seiner Amtsübernahme gliederte Müller am 20. Dezember 1933 die evangelischen Jugendverbände, die sich zum Evangelischen Jugendwerk Deutschlands zusammengeschlossen hatten, ohne Rücksprache mit ihren Führern und gegen deren erklärten Willen in die Hitler-Jugend ein. Müllers Verquickung mit nationalsozialistischem Gedankengut stieß rasch auf Widerstand. Er versuchte, die aufflammende Diskussion in der DEK mit einem „Maulkorberlass“ und vielen Disziplinarmaßnahmen zu ersticken. Doch die Beschwerden über ihn nahmen zu, so dass es am 25. Januar 1934 zu einem Treffen der evangelischen Kirchenführer mit Hitler kam. Sie erklärten dabei letztendlich ihre Loyalität zum Staat; der Sturz Müllers blieb aus. Danach begann dieser, auch die übrigen Landeskirchen neu zu gliedern.

Der Widerstand gegen die Verquickung der christlichen Lehre mit nationalsozialistischem Gedankengut in der DEK blieb gering: es bildeten sich nur in einzelnen Gemeinden im Reich die „bekennenden Gemeinden“, unter Martin Niemöller bildete sich der Pfarrernotbund, der aber nur ca. 7000 Mitglieder umfasste[1]. Die DEK zerfiel letztlich in mehrere Gruppierungen, die in ungeklärter Rechtslage nebeneinander bestanden:

Der Einfluss des Reichsbischofs Müller sank durch die andauernden Auseinandersetzungen innerhalb der DEK, was zur Einsetzung des Ministers für kirchliche Angelegenheiten Hanns Kerrl durch “Führererlass” am 16. Juli 1935 führte. Ein Gesetz vom 24. September 1935 sollte die Einheit der DEK „sichern“ und diente in den nächsten Jahren zur Legitimation zahlreicher Verordnungen. Ein neu eingerichteter „Reichskirchenausschuss“ (RKA) unter Wilhelm Zoellner übernahm die Leitung der DEK anstelle Müllers und erhielt daher im Folgejahr zunehmend Unterstützung seitens der intakten Landeskirchen sowie einiger BK-Bruderräte. Als der RKA im Sommer 1936 „Irrlehren“ der Thüringer Deutschen Christen verurteilte, begann das Reichsministerium die Ausschüsse massiv zu behindern, weil sie angeblich die Bekennende Kirche bevorzugten. Jede Ausübung kirchenregimentlicher Befugnisse durch die Bekennende Kirche wurde verboten. Mit dem Rücktritt des RKA im Februar 1937 und der Verhaftung führender Vertreter der BK wie Dietrich Bonhoeffer, Martin Niemöller u. a. entschied das Regime 1937 die Auseinandersetzung letztlich für sich. Die Führung der Deutschen Evangelischen Kirche übernahm der Leiter der Deutschen Evangelischen Kirchenkanzlei, die DEK spielte von nun an keine eigenständige Rolle im Kirchenkampf mehr. Auch Kerrls Bedeutung nahm schnell ab, er wurde zeitweise nicht einmal mehr zu Hitler vorgelassen. Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges bemühte sich Reichsbischof Müller vergeblich um die persönliche Unterstützung Hitlers, um wieder mehr Einfluss in der Kirche zu erlangen. Nachfolger des 1941 verstorbenen Kerrl wurde sein Staatssekretär Hermann Muhs, der das Ministeramt kommissarisch bis zum Kriegsende ausübte.

Die DEK wurde im August 1945 durch den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) abgelöst.

Mitgliedskirchen

Bei der Gründung 1933 bestand die Deutsche Evangelische Kirche aus den 30 vom Deutschen Evangelischen Kirchenbund übernommenen Landeskirchen. Ende 1933 wurden die drei südhessischen Landeskirchen zur Evangelischen Landeskirche Nassau-Hessen verschmolzen, 1934 auch die beiden nordhessischen Landeskirchen zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck sowie die beiden mecklenburgischen Landeskirchen zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs. Zudem wurden zwei kleinere selbständige Kirchen der jeweiligen Landeskirche angegliedert. So bestand die Deutsche Evangelische Kirche Ende 1934 nur noch aus 23 Landeskirchen.

  1. Evangelische Landeskirche Anhalts (uniert)
  2. Vereinigte evangelisch-protestantische Landeskirche Badens
  3. Evangelisch-lutherische Kirche in Bayern rechts des Rheins
  4. Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern
  5. Evangelische Landeskirche im oldenburgischen Landesteil Birkenfeld (uniert), ging 1934 in der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union auf
  6. Braunschweigische evangelisch-lutherische Landeskirche
  7. Bremische Evangelische Kirche (uniert)
  8. Evangelische Landeskirche Frankfurt am Main (uniert), ab Ende 1933 Teil der neuen Evangelischen Landeskirche Nassau-Hessen auf
  9. Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate
  10. Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers
  11. Evangelisch-reformierte Landeskirche der Provinz Hannover
  12. Evangelische Landeskirche in Hessen (uniert), ab Ende 1933 Teil der neuen Evangelischen Landeskirche Nassau-Hessen auf
  13. Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel (uniert), ab 1934 Teil der neuen Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck auf
  14. Lippische Landeskirche (reformiert)
  15. Evangelisch-Lutherische Kirche im Lübeckischen Staate, ab 1937: Evangelisch-Lutherische Kirche in Lübeck
  16. Evangelisch-Lutherische Landeskirche des oldenburgischen Landesteils Lübeck
  17. Evangelisch-lutherische Kirche von Mecklenburg-Schwerin, ab 1934 Teil der neuen Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
  18. Evangelisch-lutherische Kirche von Mecklenburg-Strelitz, ab 1934 Teil der neuen Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
  19. Evangelische Landeskirche in Nassau (uniert), ab Ende 1933 Teil der neuen Evangelischen Landeskirche Nassau-Hessen
  20. Niedersächsische Konföderation (reformiert)
  21. Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg
  22. Vereinigte Protestantisch-Evangelisch-Christliche Kirche der Pfalz (Pfälzische Landeskirche) (uniert)
  23. Evangelische Kirche der altpreußischen Union
  24. Evangelisch-lutherische Kirche in Reuß ältere Linie, ging 1934 in der Thüringer evangelischen Kirche auf
  25. Evangelisch-lutherische Landeskirche des Freistaats Sachsen
  26. Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe
  27. Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holstein
  28. Thüringer evangelische Kirche (lutherisch)
  29. Evangelische Landeskirche in Waldeck (uniert), ab 1934 Teil der neuen Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
  30. Evangelische Landeskirche in Württemberg (lutherisch)

Die einzelnen Kirchen sind als lutherisch, reformiert oder uniert gekennzeichnet, soweit aus dem seinerzeitigen Namen nicht ersichtlich.

Reichsbischöfe

  • Friedrich von Bodelschwingh, designierter Reichsbischof bis 24. Juni 1933, trat das Amt wegen der kirchenpolitischen Auseinandersetzungen im Frühjahr und Sommer 1933 nicht an.
  • Ludwig Müller, Reichsbischof ab 27. September 1933, im Amt bis 1945

Literatur

  • Heinz Boberach, Siegfried Hermle, Carsten Nicolaisen, Ruth Pabst: Handbuch der deutschen evangelischen Kirchen, 1918 bis 1949, Band 1: Überregionale Einrichtungen. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 2010. ISBN 3-525-55784-1.
  • Karl-Heinrich Melzer: Der geistliche Vertrauensrat – Geistliche Leitung für die Deutsche Evangelische Kirche im Zweiten Weltkrieg? Göttingen, 1991. ISBN 3-525-55717-5.

Einzelnachweise

  1. Deutsches Historisches Museum – Bekennende Kirche. Abgerufen am 20. November 2013.

Weblinks

  • Online-Ausstellung "Widerstand!? Evangelische Christen und Christinnen im Nationalsozialismus" [1].

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Deutsche Evangelische Kirche aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.